Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach

Bergisch Gladbach ist eine kreisangehörige Stadt mit etwa 110.000 Einwohnern. Die Kleinstadt ist im Bergischen Land in Nordrhein-Westfalen (NRW) gelegen, inmitten des Rheinisch-Bergischen Kreises. Sie grenzt im Westen an Köln sowie im Norden an Leverkusen.

Derzeit gibt es einige unterschiedliche Beweggründe für stressgeplagte Großstadtbewohner in ländliche Gegenden umzuziehen. Im Bergisch Gladbach geht das Leben ruhig zu, dazu gibt es viel saubere Luft und wenig Kriminalität. Wer Köln, Bonn oder Leverkusen den Rücken kehren möchte und die Freuden des ländlichen Lebens für sich entdeckt hat, der ist daher in Bergisch Gladbach genau richtig. Dazu kommt, dass es angenehm ist, im Rheinisch-Bergischen oder Oberbergischen Kreis zu wohnen und zur Arbeit in die nächstgelegene Großstadt zu pendeln. Ein weiterer Grund für den Umzug ins Bergische Land sind die Mieten, die etwas niedriger sind, als in den größeren Städten.

Wer in Bergisch Gladbach arbeiten möchte, findet viele Gelegenheiten dazu. In der Stadt sind einige der sogenannten ‚hidden champions‘ ansässig. Das sind mittelständische Unternehmen, die sich als Weltmarktführer in ihrem Bereich einen Namen gemacht haben und sich in Bergisch Gladbach niedergelassen haben. Diese Firmen bieten Arbeitsplätze, die in dieser Region von hohem Wert sind. Leben und Arbeit im Grünen sind also durchaus vereinbar und möglich. Als Wohnraum für Neuankömmlinge stehen derzeit einige sanierte Altbauten zur Verfügung. Das Amt für Denkmalschutz ist in dieser Hinsicht tätig geworden. Doch wie sieht es mit dem Neubau von sozial erschwinglichen Wohnungen aus?

Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach anfordern

Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach

Hier können Sie bei uns schnell und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein im Rheinisch Bergischen Kreis per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt und können ihn in ausgedruckter Form oder direkt am PC bearbeiten. Die Unterschrift muss in jedem Fall handschriftlich erfolgen.








Wohnungsbau in Bergisch Gladbach bezieht sich auch auf Sozialwohnungen

Pro Jahr gibt es etwa 6.000 Neuzugänge in der Stadt. Dieser Umstand bleibt von der Stadtverwaltung nicht unbeobachtet. Um Zugezogenen erschwingliches Wohnen zu ermöglichen gibt es die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft (RBS). Dennoch fehlen wegen der vielen Neuzugänge etwa 300 Sozialwohnungen. Menschen, die Sozialleistungen beziehen, finden aktuell keinen entsprechend bezahlbaren Wohnraum.

Wie entwickelt sich der Neubau von Sozialwohnungen in Bergisch Gladbach?

Im Jahr 2017 wurde das Projekt Soziale Wohnraumförderung im Rheinisch-Bergischen Kreis ins Leben gerufen. Durch dieses Förderprojekt soll sichergestellt werden, dass im Bergischen Land neue Wohnungen entstehen, die für zugezogene Mitbürger erschwinglich sind.

Das Ziel dieses Projektes besteht darin, Bauherren dazu zu animieren, mehr Sozialwohnungen zur Verfügung zu stellen. Dafür werden zinsgünstige Darlehen des Landes NRW zur Verfügung gestellt. Das Budget im Bereich Sozialer Wohnungsbau wurde zu diesem Zweck deutlich erhöht. Förderdarlehen bis zu 100.000 Euro sind nach Beantragung möglich.

Welche Unternehmen bauen in Bergisch Gladbach Sozialwohnungen?

Die RBS plant den Bau von über 230 neuen Wohnungen. Darunter werden zum Teil auch Sozialwohnungen sein.

Die Siedlungsgesellschaft will ein Zeichen dafür setzen, dass die Mieten im Rheinisch-Bergischen Kreis erschwinglich bleiben. Die Menschen, die hier wohnen, sollen auf den Komfort von Neubauwohnungen nicht verzichten müssen. Dabei spielen ebenso Themen wie sozial verantwortliche Versorgung mit Wohnraum eine Rolle wie nachhaltiges Bauen. Das althergebrachte Städtebild soll bei den Bauvorhaben erhalten bleiben.

Einwohner von Bergisch Gladbach, die derzeit auf der Suche nach einer Sozialwohnung in der Kleinstadt sind, werden also in naher Zukunft entsprechenden Wohnraum finden.

Wer kann den Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach beantragen?

Menschen, die sich die Mieten in Bergisch Gladbach nicht leisten können, müssen sich nach einer Wohnung in einem Haus umsehen, dass mit Mitteln für den sozialen Wohnungsbau gefördert wurde. Der Mietzins einer Sozialwohnung leigt vielfach unter den ortsüblichen Mietforderungen und wird in den meisten Fällen von Sozialeinrichtungen wie Arbeits- oder Sozialamt anerkannt. Ein Einzug ist jedoch erst möglich, wenn ein entsprechender Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach vorliegt.

Daher ist es erforderlich, dass Einwohner der Kreisstadt, die eine Sozialwohnung beziehen möchten, den dafür erforderlichen Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach beim Amt für Wohnungswesen beantragen.

Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden. Bei der Antragsstellung wird das Einkommen geprüft. Bei der Prüfung der Einhaltung der Einkommensgrenzen durch das Amt müssen einige Unterlagen vorliegen. Darunter sind vor allem der Nachweis über aktuelle:

  • Meldebescheinigung
  • Gehaltsabrechnungen oder
  • Rentenbescheinigung
  • Transferleistungen

Die Anspruchsvoraussetzungen im Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach sind mannigfaltig. Vor der Beantragung ist es ratsam, ein Beratungsgespräch durchzuführen. Das Amt bietet dafür Hilfe an.

Der Antrag auf Ausgabe eines Wohnberechtigungsscheines kann beim Amt in Bergisch Gladbach eingereicht werden oder in der Kommune, in der die derzeitige Wohnung bezogen ist. Er kann entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgegeben oder auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises beziehungsweise der Kommunen heruntergeladen werden. Für den Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach muss eine Gebühr in Höhe von 20 Euro entrichtet werden.

Der begehrte Wohnberechtigungsschein ist lediglich ein Jahr gültig. Sollte in dieser Zeit keine entsprechende Wohnung bezogen worden sein, muss der Antrag erneut gestellt werden.

Kontakt


Amt für Wohnungswesen
Etage I, Raum: 105

Stadthaus Konrad-Adenauer-Platz
Konrad-Adenauer-Platz 9
51465 Bergisch Gladbach
Tel: 02202 14-2532
Fax: 02202 14-2309

E-Mail: K.deMartin@stadt-gl.de

Öffnungszeiten

Mo, Mi, Do und Fr 08:30 – 12:30 Uhr
Do 14:00 – 18:00 Uhr