Der Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach ist für Haushalte wichtig, die eine öffentlich geförderte Wohnung in Bergisch Gladbach oder innerhalb von Nordrhein-Westfalen beziehen möchten. Geförderte Wohnungen sind in der Regel günstiger als vergleichbare Wohnungen auf dem freien Markt, dürfen aber nur an berechtigte Haushalte vergeben werden. Ob ein Haushalt berechtigt ist, richtet sich vor allem nach dem anrechenbaren Jahreseinkommen, der Zahl der Haushaltsangehörigen und der passenden Wohnungsgröße.
Stand dieser Aktualisierung: 6. Mai 2026. Die Einkommensgrenzen wurden auf Basis der aktuell veröffentlichten NRW-Regelungen und der NRW.BANK-Übersicht für den Zeitraum 2025 bis 2027 aktualisiert. Für Bergisch Gladbach nennt die Stadtverwaltung zudem eigene Angaben zur Wohnberechtigung mit Stand 14. Januar 2026.
Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach: Bedeutung für geförderte Wohnungen
Ein Wohnberechtigungsschein, häufig kurz WBS genannt, bestätigt, dass ein Haushalt nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bezug bestimmter geförderter Mietwohnungen berechtigt ist. Diese Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Das bedeutet: Vermieterinnen und Vermieter dürfen sie nicht frei an jede interessierte Person vergeben, sondern müssen prüfen, ob die vorgesehene Wohnung zur ausgewiesenen Wohnberechtigung passt.
Für Wohnungssuchende in Bergisch Gladbach kann der WBS deshalb ein wichtiger Zugang zu bezahlbarem Wohnraum sein. Die Stadt liegt unmittelbar an Köln und ist als Wohnort für Pendlerinnen und Pendler, Familien, ältere Menschen und Alleinstehende stark nachgefragt. Gleichzeitig ist der freie Mietmarkt angespannt. Die Stadt Bergisch Gladbach selbst beschreibt den örtlichen Wohnungsmarkt als seit Jahren sehr angespannt; besonders Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende und andere finanziell eingeschränkte Haushalte haben es schwer, passende Mietwohnungen zu finden.
Der Antrag auf Ausgabe eines Wohnberechtigungsscheines kann beim Amt in Bergisch Gladbach eingereicht werden oder in der Kommune, in der die derzeitige Wohnung bezogen ist. Er kann entweder bei einem persönlichen Beratungsgespräch ausgegeben oder auf der Internetseite der Stadt beziehungsweise der Kommunen heruntergeladen werden. Für den Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach muss eine Gebühr in Höhe von 20 Euro entrichtet werden.
Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach anfordern
Hier können Sie bei uns schnell und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein im Rheinisch Bergischen Kreis per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt und können ihn in ausgedruckter Form oder direkt am PC bearbeiten. Die Unterschrift muss in jedem Fall handschriftlich erfolgen.
Wohnungsmarkt und Sozialwohnungen in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach ist die bevölkerungsreichste Kommune des Rheinisch-Bergischen Kreises. Nach Angaben der Stadt lebten zum Stichtag 31. Dezember 2025 rund 114.230 Einwohnerinnen und Einwohner in Bergisch Gladbach. Durch die Nähe zu Köln, die gute regionale Einbindung und die Lage zwischen Großstadt und Bergischem Land bleibt die Nachfrage nach Wohnraum hoch.
Für Haushalte mit begrenztem Einkommen ist vor allem der geförderte Wohnungsbau relevant. Die Stadt hat deshalb im Januar 2023 einen Baulandbeschluss gefasst. Danach soll bei künftigen Bebauungsplanverfahren mit Wohnnutzung grundsätzlich eine Quote von 30 Prozent gefördertem Wohnungsbau eingefordert werden, wenn dies für den Vorhabenträger angemessen ist. Ziel ist es, den Bestand an bezahlbaren Wohnungen langfristig zu sichern und zusätzlichen geförderten Wohnraum zu schaffen.
Eine wichtige Rolle im Rheinisch-Bergischen Kreis spielt die Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft mbH, kurz RBS. Sie ist das kommunale Wohnungsunternehmen des Kreises und verfügt nach eigenen Angaben über mehr als 2.000 Wohnungen. Ihr Bestand befindet sich unter anderem in Bergisch Gladbach, Burscheid, Kürten, Rösrath und Wermelskirchen. In Bergisch Gladbach gehören verschiedene Quartiere und Siedlungen zum Bestand, darunter Standorte in Lerbach, Gronau, Heidkamp und Paffrath.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Bergisch Gladbach erhalten?
Ein Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach kommt grundsätzlich für Personen und Haushalte infrage, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Grenze nicht überschreitet. Entscheidend ist nicht allein das aktuelle Monatsgehalt und auch nicht einfach das Bruttoeinkommen. Maßgeblich ist das nach den Regeln des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen und des Einkommenserlasses Wohnen Nordrhein-Westfalen berechnete Jahreseinkommen des Haushalts.
Zum Haushalt zählen Personen, die gemeinsam wohnen. Auch Personen, die voraussichtlich in absehbarer Zeit zum Haushalt gehören werden, können je nach Situation berücksichtigt werden. Ein erwartetes Kind kann beispielsweise relevant sein, wenn die Schwangerschaft nachgewiesen ist. Umgekehrt können Personen außer Betracht bleiben, wenn sie den Haushalt absehbar dauerhaft verlassen.
Besonders häufig ist der Wohnberechtigungsschein für Alleinstehende, Paare, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende, Auszubildende, Rentnerinnen und Rentner sowie Haushalte mit Transferleistungen relevant. Die Entscheidung hängt aber immer von der konkreten Einkommensberechnung und der Haushaltskonstellation ab.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach
Für Bergisch Gladbach gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Januar 2025 liegen die maßgeblichen Grenzen bei 23.540 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 28.350 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes haushaltsangehörige Kind erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 Euro.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % pro Jahr | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Werte zum möglichen Brutto-Jahreseinkommen sind nur vereinfachte Beispielwerte. Sie beruhen auf typischen Abzügen und gelten nicht automatisch für jeden Einzelfall. Bei mehreren Verdienenden, selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, steuerfreien Einnahmen, Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung oder besonderen Freibeträgen kann die Berechnung abweichen.
Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B in NRW
Die Grenze von 100 Prozent entspricht der Einkommensgruppe A. In Nordrhein-Westfalen gibt es bei bestimmten geförderten Wohnungen zusätzlich die Einkommensgruppe B. Hier darf das anrechenbare Einkommen die Grenze der Einkommensgruppe A um bis zu 40 Prozent überschreiten. Ob eine konkrete Wohnung für Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderbindung der Wohnung.
| Haushalt | Einkommensgruppe A: 100 % | Einkommensgruppe B: bis 140 % |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
Wie das Einkommen beim WBS in Nordrhein-Westfalen bewertet wird
Für die Wohnberechtigung zählt das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Dazu können unter anderem Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld I, ausländische Einkünfte sowie Miet- und Pachteinnahmen gehören. Bestimmte Einnahmen können außer Betracht bleiben oder nur teilweise relevant sein.
Von der Summe der Jahreseinkommen können außerdem bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu gehören je nach Fall Pauschalabzüge für Steuern, Krankenversicherung oder Rentenversicherung, Kinderbetreuungskosten sowie anrechnungsfreie Beträge. Besonders relevant sind mögliche Freibeträge bei Ehepaaren, eingetragenen Lebenspartnerschaften, Zwei-Personen-Haushalten, Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.
Für die Praxis bedeutet das: Zwei Haushalte mit gleichem Bruttoeinkommen können unterschiedlich bewertet werden, wenn sich Haushaltsgröße, Kinderzahl, Abzüge oder besondere persönliche Umstände unterscheiden. Die Tabellen bieten deshalb eine gute Orientierung, ersetzen aber nicht die individuelle Prüfung.
Welche Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein üblich ist
Der Wohnberechtigungsschein enthält in der Regel auch Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt angemessen ist. Entscheidend sind die Zahl der Haushaltsangehörigen und im Einzelfall besondere persönliche Bedürfnisse. Für Nordrhein-Westfalen gelten üblicherweise folgende Orientierungswerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Übliche Raumzahl |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis 65 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 80 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 95 m² | 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 110 m² | 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich etwa 15 m² | zusätzlich 1 Wohnraum |
Eine geringfügige Überschreitung kann im Einzelfall möglich sein. Besondere Umstände können ebenfalls berücksichtigt werden, etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf, Schwerbehinderung, Alleinerziehenden oder absehbarem zusätzlichem Raumbedarf. Entscheidend ist, welche Wohnungsgröße im konkreten Wohnberechtigungsschein ausgewiesen wird.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bergisch Gladbach
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Bergisch Gladbach?
Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt in Nordrhein-Westfalen eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro pro Jahr. Diese Grenze bezieht sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach auf das Brutto- oder Nettoeinkommen.
Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?
Für einen Zwei-Personen-Haushalt liegt die Grenze bei 28.350 Euro pro Jahr. Gehört ein Kind zum Haushalt, erhöht sich die Grenze um 860 Euro auf 29.210 Euro. Für jede weitere Person kommen 6.530 Euro hinzu.
Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus Bergisch Gladbach nur in Bergisch Gladbach?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich für geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen relevant. Ob eine bestimmte Wohnung bezogen werden kann, hängt zusätzlich von der Wohnungsgröße, der Einkommensgruppe und der jeweiligen Belegungsbindung ab.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Bergisch Gladbach sein?
Für eine Person gelten in der Regel bis zu 50 m² als angemessen, für zwei Personen bis zu 65 m², für drei Personen bis zu 80 m² und für vier Personen bis zu 95 m². Für jede weitere Person kommen üblicherweise etwa 15 m² hinzu. Besondere persönliche Umstände können im Einzelfall berücksichtigt werden.
Warum kann ein Haushalt trotz höherem Bruttoeinkommen noch berechtigt sein?
Weil nicht das einfache Bruttoeinkommen allein zählt. Nach NRW-Recht werden bestimmte Abzüge, Freibeträge und persönliche Umstände berücksichtigt. Dadurch kann das anrechenbare Einkommen niedriger ausfallen als das Brutto-Jahreseinkommen.
Weiterführende Informationen
- Recht NRW: Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen
- Recht NRW: Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
- NRW.BANK: Einkommensgrenzen 2025 bis 2027
- Ministerium NRW: Öffentliche Wohnraumförderung
- Stadt Bergisch Gladbach: Baulandbeschluss
- Stadt Bergisch Gladbach: Statistik und Bevölkerungsdaten
- Rheinisch-Bergische Siedlungsgesellschaft mbH

