Das baden-württembergische Konstanz ist als größte Stadt am Bodensee ein sehr beliebter Wohnort für Menschen aus ganz Deutschland. Auch die Nähe zur Schweiz und die attraktive Lage machen die 85.000-Einwohner-Stadt so populär.
Um in Konstanz eine Sozialwohnung beziehen zu können, ist die Gewährung eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich.
Inhaltsverzeichnis
Aktuelle Situation auf dem Wohnungsmarkt
Als Stadt mit hoher Zuwanderungsrate und dementsprechend hoher Nachfrage hat Konstanz mit hohen Mieten und einer damit einhergehenden Verdrängung von Familien und Einzelpersonen aus dem städtischen Raum zu kämpfen. Im Vergleich aller deutschen Städte mit 50.000- 100.000 Einwohner gilt die Universitätsstadt sogar als teuerste.
Zukünftige Entwicklungen
Um der Wohnungsproblematik Herr zu werden hat der Rat der Stadt bereits 2014 ein „Handlungsprogramm Wohnen“ beschlossen, welches den Bau von insgesamt 7.900 neuen Wohnungen bis zum Jahr 2035 ermöglichen soll.
Bis 2016 sind so bereits über 2.400 neue Wohnmöglichkeiten entstanden.
Allerdings wird auch erwartet, dass die Zahl der Sozialwohnungen bis 2030 um über 300 auf ca. 800 sinkt, was damit zusammenhängt, dass bei vielen Immobilien die Sozialbindung ausläuft. Um dem entgegenzuwirken, ist bis 2035 wiederum die Kennzeichnung von fast 2.000 neue Immobilien als Sozialwohnung geplant.
Wohnberechtigungsschein Konstanz anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Konstanz können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.
Den Downloadlink für den Antrag und die Checkliste erhalten Sie per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.
Unternehmen, die Sozialwohnungen zur Verfügung stellen
Das städtische Unternehmen WOBAK investiert als eine der größten Wohnungsbaugesellschaften Baden-Württembergs jährlich circa 15 Millionen Euro und bietet auch Sozialwohnungen an. Jedoch ist das Unternehmen im Bereich Konstanz der einzige größere Anbieter für Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein zu erlangen sind.
Anspruchsberechtigte des Wohnberechtigungsscheins Konstanz
Der Wohnberechtigungsschein ist erforderlich, um in eine Sozialwohnung einziehen zu können und muss dafür dem Vermieter vorgelegt werden. Voraussetzung, um diesen erhalten zu können ist, dass Sie wohnungssuchend sind und weder Sie noch Ihre Haushaltsangehörigen die jeweilige Einkommensgrenze überschreiten. Als Haushaltsangehörige zählen dabei Personen, die sich mit Ihnen den Wohnraum teilen und sich zudem mit Ihnen gemeinsam versorgen, also in der Regel Verwandte oder Ehepartner. In Baden-Württemberg sind dabei folgende Grenzen maßgeblich:
- bei einer Person ist die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins bis zu einem Haushaltseinkommen von 21.730 Euro jährlich
- bei zwei Personen gilt die Grenze von 28.885 Euro als Haushaltseinkommen, bei drei Personen 37.270 Euro
- bei jeder weiteren Person erhöht sich der Betrag um 8.385 Euro.
Als Wohnungssuchender gilt jeder, der sich nicht nur vorübergehend im Bundesland aufhält. Die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins ist somit grundsätzlich auch für Ausländer möglich.
Ein erteilter Schein ist für die Dauer eines Jahres gültig und muss nach dessen Ablauf erneut beantragt werden, wenn keine Wohnung bezogen wurde.
Wohnungsgrößen
Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins ist der Bezug einer Sozialwohnung möglich, allerdings nur, wenn diese eine angemessene Größe hat. Dabei gelten folgende Grenzen:
- bis zu 45 qm mit bis zu zwei Wohnräumen, bei der Nutzung durch eine Person,
- bis zu 60 qm mit bis zu drei Wohnräumen, bei der Nutzung durch zwei Personen,
- bis zu 75 qm mit bis zu vier Wohnräumen, bei der Nutzung durch drei Personen,
- bis zu 90 qm mit bis zu fünf Wohnräumen, bei der Nutzung durch vier Personen,
- bis zu 105 qm mit bis zu sechs Wohnräumen, bei der Nutzung durch fünf Personen.
Bei jeder weiteren Person erhöht sich die mögliche Fläche um 15 qm und einen weiteren Wohnraum.
In besonderen Fällen, etwa bei speziellem Bedarf aufgrund von Behinderungen, werden je nach Einzelfall auch größere Wohnungen genehmigt.
Beziehung des Wohnberechtigungsscheins Konstanz
Der Wohnberechtigungsschein für Konstanz kann bei der Gemeinde beantragt werden. Außerdem ist der Antrag zusammen mit allen wichtigen Informationen auch auf der offiziellen Seite der Stadt Konstanz zu finden.
Dem Antrag sind insbesondere folgende Dokumente beizufügen:
- Personalausweis (Kopie)
- Nachweis über vorhandenes Vermögen und Eigentum
- bei Arbeitnehmern Verdienstbescheinigungen der letzten 12 Monate, beziehungsweise diverse Steuerbescheide bei
Selbstständigen oder die Immatrikulationsbescheinigung bei Studenten - Bescheide in Bezug auf bereits bewilligte oder beantragte andere Sozialleistungen
- Nachweise etwaiger Unterhaltszahlungen sowie in Bezug auf im Haushalt lebende Kinder
Kontakt
Benediktinerplatz 2
78467 Konstanz
Persönlicher Kontakt:
Sozial- und Jugendamt Stadt Konstanz
SJA@konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-0
Verwaltungsgebäude Torkel
Öffnungszeiten
Informations- und Servicestelle
Montag bis Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 16:00 Uhr