Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Konstanz

Wohnberechtigungsschein Konstanz
Blick auf Konstanz vom See aus.

Konstanz gehört zu den Städten in Baden-Württemberg, in denen bezahlbarer Wohnraum besonders stark nachgefragt ist. Die Stadt verweist selbst auf anhaltende Zuwanderung, kleinere Haushalte und den Druck auf Familien mit kleinem oder mittlerem Einkommen. Der Wohnberechtigungsschein Konstanz ist deshalb vor allem für Haushalte wichtig, die eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung suchen.

Um der Wohnungsproblematik zu begegnen, hat der Gemeinderat bereits 2014 das Handlungsprogramm Wohnen beschlossen. Nach Angaben der Stadt sollen im Zeitraum 2016 bis 2035 insgesamt 7.900 Wohnungen entstehen. Rund 40 Planungsgebiete verteilen sich über das Stadtgebiet.

Mit der Fortschreibung 2026 will die Stadt den bezahlbaren Wohnraum stärker über Zielgruppenbindungen sichern. Bei neuen Bauprojekten, die die Stadt aktiv steuern kann, sollen rund 50 Prozent der Wohnungen einer Zielgruppenbindung unterliegen. Dazu zählen geförderte Wohnungen mit dauerhaft reduzierten Mieten, Wohnangebote für Auszubildende und Studenten, Wohnungen für Mitarbeiter, gemeinschaftliche Wohnprojekte und Wohnformen für besondere Bedarfe.

Auf städtischen Grundstücken gelten nach Darstellung der Stadt besonders hohe Vorgaben. Dort soll weiterhin ein sehr großer Anteil des Wohnraums langfristig preislich oder belegungsbezogen gebunden werden. Für Antragsteller bedeutet das: Geförderter Wohnraum bleibt knapp, soll aber langfristig stärker abgesichert werden.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Konstanz

Der Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn der Antragsteller wohnungssuchend ist und die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschritten wird. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person, sondern das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen.

Zum Haushalt zählen Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften oder gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen wollen. Dazu gehören zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und weitere Angehörige, wenn sie Teil des Haushalts sind.

In Baden-Württemberg ist außerdem wichtig, dass der Antragsteller sich nicht nur vorübergehend im Land aufhält oder dort wohnen will. Wer sich gewöhnlich in Konstanz aufhält, beantragt den WBS bei der Stadt Konstanz. Wer noch nicht in Baden-Württemberg wohnt, aber in Konstanz eine geförderte Wohnung beziehen möchte, kann sich an die Gemeinde wenden, in der die Wohnung gesucht wird.

Formular Wohnberechtigungsschein Konstanz anfordern

Wohnberechtigungsschein KonstanzDen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Konstanz können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.

Den Downloadlink für den Antrag und die Checkliste erhalten Sie per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.








Wichtig für Antragsteller

  • Der Wohnberechtigungsschein gilt für den Antragsteller und die Haushaltsangehörigen.
  • Er wird für eine bestimmte Haushaltsgröße und eine passende Wohnungsgröße ausgestellt.
  • Er ist Voraussetzung für den Bezug einer geförderten Sozialmietwohnung.
  • Er garantiert keine Sozialwohnung, sondern bestätigt nur die Wohnberechtigung.

Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Konstanz

Für Konstanz gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Die Stadt Konstanz verweist auf die maßgeblichen Einkommens- und Vermögensgrenzen für einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Die Werte gelten nach der Information des Sozial- und Jugendamtes Konstanz mit Stand 01.12.2025.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze für Bestandswohnungen Vermögensgrenze
1-Personen-Haushalt 60.350 Euro 144.500 Euro
2-Personen-Haushalt 60.350 Euro 144.500 Euro
3-Personen-Haushalt 69.350 Euro 167.000 Euro
4-Personen-Haushalt 78.350 Euro 189.500 Euro
5-Personen-Haushalt 87.350 Euro 212.000 Euro
Jede weitere Person plus 9.000 Euro plus 22.500 Euro

Diese Grenzen beziehen sich auf das anzurechnende Bruttojahreseinkommen des Miethaushalts. Die tatsächliche Prüfung erfolgt durch die Stadt Konstanz. Deshalb kann ein Antrag auch dann sinnvoll sein, wenn unklar ist, welche Abzüge, Freibeträge oder besonderen Lebenslagen berücksichtigt werden.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Die Stadt Konstanz berechnet das Jahreseinkommen für jede Person im Haushalt gesondert. Anschließend werden die Einkommen der Haushaltsangehörigen zusammengerechnet. Zum Einkommen können auch Einnahmen gehören, die nicht klassisch als Arbeitslohn verstanden werden.

Zum anzurechnenden Einkommen zählen insbesondere:

  • Bruttojahresverdienst aus nichtselbstständiger Arbeit, abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten,
  • Gewinn aus selbstständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb, Land- oder Forstwirtschaft,
  • Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen,
  • Renten, Pensionen und wiederkehrende Bezüge,
  • steuerfreie Einkünfte wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld oder Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.

Bei Alleinerziehenden kann der steuerliche Entlastungsbetrag berücksichtigt werden, wenn im Haushalt mindestens ein Kind lebt, für das ein Freibetrag oder Kindergeld zusteht. Unterhaltsleistungen können je nach Rolle des Antragstellers als Einkommen oder als abziehbare Belastung berücksichtigt werden. Die Behörde prüft diese Fragen immer im Einzelfall.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Stadt Konstanz nennt vor allem den Personalausweis und Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten. Sinnvoll ist es, die Unterlagen vollständig vorzubereiten, damit Rückfragen und Verzögerungen vermieden werden.

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Aufenthaltstitel Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus
Einkommensnachweise Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Nachweise über Sonderzahlungen oder Rentenbescheide
Steuerunterlagen Letzter Einkommensteuerbescheid oder Einkommensteuererklärung, besonders bei Selbstständigen
Nachweise bei Selbstständigkeit Zum Beispiel Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder vergleichbare Gewinnermittlung
Nachweise über Sozialleistungen Zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen
Nachweise zu Unterhalt, Kindern oder besonderem Bedarf Erforderlich, wenn diese Angaben für Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnbedarf wichtig sind
Nachweise über Vermögen Relevant, weil die Stadt Konstanz auch Vermögensgrenzen nennt

Die Behörde kann weitere Unterlagen verlangen, wenn sie für die Prüfung des Anspruchs erforderlich sind. Wer unsicher ist, sollte vorab bei der Abteilung Wohngeld nachfragen.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg wird auf Antrag ausgestellt und ist längstens auf ein Jahr befristet. Er gilt landesweit. Ein in Konstanz ausgestellter WBS kann daher grundsätzlich auch für eine passende geförderte Wohnung in einer anderen Gemeinde Baden-Württembergs genutzt werden.

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein wird in der Regel erteilt, wenn Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnbedarf passen. Daneben gibt es in Baden-Württemberg besondere Formen, etwa für Haushalte mit besonderen Schwierigkeiten bei der Wohnraumversorgung oder für Fälle, in denen ein besonderer Wohnbedarf geprüft wird.

Wichtig ist: Der WBS muss zur Wohnung passen. Eine zu große Wohnung kann trotz gültigem Schein ausgeschlossen sein. Auch besondere Bindungen einer geförderten Wohnung müssen eingehalten werden.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins ist der Bezug einer Sozialwohnung möglich, wenn die Wohnung zur Haushaltsgröße passt. In Baden-Württemberg werden Wohnfläche und Zahl der Wohnräume berücksichtigt. Für Wohnungen der Förderjahrgänge ab 2009 gelten die folgenden Orientierungswerte.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche Wohnräume
1 Person bis zu 45 qm bis zu 2 Wohnräume
2 Personen bis zu 60 qm bis zu 3 Wohnräume
3 Personen bis zu 75 qm bis zu 4 Wohnräume
4 Personen bis zu 90 qm bis zu 5 Wohnräume
5 Personen bis zu 105 qm bis zu 6 Wohnräume
Jede weitere Person plus 15 qm plus 1 Wohnraum

Die genannten Wohnungsgrößen dürfen nach den landesrechtlichen Hinweisen in bestimmten Fällen geringfügig überschritten werden. Bei Schwerbehinderung, besonderem Wohnbedarf, betreuten Seniorenwohnungen oder anderen Härtefällen kann die Gemeinde im Einzelfall eine größere Wohnfläche oder einen zusätzlichen Wohnraum bestätigen.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Konstanz

Konstanz gehört zu den Städten mit den höchsten Mieten in Baden-Württemberg. Die starke Nachfrage nach Wohnraum, die begrenzten Bauflächen und die Lage am Bodensee führen seit Jahren zu einem angespannten Wohnungsmarkt. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist die Wohnungssuche daher besonders schwierig. Der soziale Wohnungsbau spielt eine wichtige Rolle, um bezahlbare Mietwohnungen bereitzustellen. Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist in der Regel ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS).

Wie viele Menschen haben Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Nach Angaben der Stadt Konstanz erfüllen rund 50 Prozent aller Haushalte die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein. Dennoch reicht der Bestand an geförderten Wohnungen bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ein WBS zwar Voraussetzung für eine Sozialwohnung ist, jedoch keinen Anspruch auf eine Wohnung begründet. Die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte übersteigt das verfügbare Angebot deutlich.

Aktuelle Neubauprojekte

Um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum auszubauen, investiert die städtische Wohnungsbaugesellschaft WOBAK derzeit in mehrere Neubauvorhaben.

Das größte Projekt entsteht im Bücklepark in Petershausen. Dort errichtet die WOBAK auf dem sogenannten Cluster D insgesamt 198 Wohnungen. Ein erheblicher Teil wird als öffentlich geförderter Wohnraum mit Miet- und Belegungsbindung angeboten. Die ersten Wohnungen sollen nach derzeitiger Planung ab 2029 bezugsfertig sein. Das gesamte Quartier Bücklepark umfasst langfristig sogar rund 760 Wohnungen, ergänzt durch Gewerbeflächen, Gastronomie, eine Kindertagesstätte sowie öffentliche Grünflächen.

Neben dem Bücklepark entstehen weitere Projekte:

  • Dresdener Straße: 16 geförderte Wohnungen für Menschen mit besonderen Schwierigkeiten auf dem Wohnungsmarkt.
  • Schwaketenstraße: rund 30 Apartments für Auszubildende (geplanter Baubeginn nach Bewilligung der Fördermittel).
  • Marienweg in Litzelstetten: weiteres Wohnungsbauprojekt mit öffentlich geförderten Wohnungen.
  • Weitere Bauvorhaben befinden sich in Planung, unter anderem Brühläcker in Dettingen, Jungerhalde West, Döbele sowie die Aufstockung bestehender Wohngebäude am Bulachweg.

Wo finden WBS-Berechtigte geförderte Wohnungen?

Die wichtigste Anlaufstelle ist die kommunale Wohnungsbaugesellschaft WOBAK. Sie bewirtschaftet derzeit rund 4.500 Wohnungen in Konstanz. Besonders bemerkenswert ist, dass etwa 95 Prozent des Bestands zu Mieten von unter 9 Euro pro Quadratmeter vermietet werden. Damit gehört die WOBAK zu den wichtigsten Anbietern bezahlbaren Wohnraums in der Region.

Interessenten können sich direkt bei der WOBAK als Wohnungssuchende registrieren. Die Vergabe erfolgt nicht nach dem Zeitpunkt der Anmeldung, sondern überwiegend nach sozialen Kriterien. Berücksichtigt werden unter anderem Haushaltsgröße, Einkommenssituation, familiäre Umstände und die Dringlichkeit des Wohnbedarfs. Eine Registrierung gilt sowohl für frei werdende Bestandswohnungen als auch für Neubauwohnungen.

Neben der WOBAK gibt es weitere Wohnungsanbieter mit preisgünstigen Wohnungen:

  • der Spar- und Bauverein Konstanz eG,
  • die Baugesellschaft SBK GmbH,
  • verschiedene Wohnungsgenossenschaften sowie
  • weitere private Bauträger, die öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Baden-Württemberg errichten.

Da frei werdende Sozialwohnungen nur selten öffentlich ausgeschrieben werden, empfiehlt es sich, sich frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren zu lassen und die Suchprofile regelmäßig zu aktualisieren.

Tipps für Wohnungssuchende

Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen, sollten Sie sich nicht ausschließlich auf ein Wohnungsunternehmen verlassen. Sinnvoll ist es,

  • sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften registrieren zu lassen,
  • die Unterlagen vollständig und aktuell einzureichen,
  • Änderungen der Einkommens- oder Haushaltsverhältnisse sofort mitzuteilen,
  • auch kleinere oder außerhalb der Innenstadt gelegene Wohnungen in Betracht zu ziehen und
  • regelmäßig nach neuen Bauprojekten Ausschau zu halten.

Gerade Neubauprojekte werden häufig bereits mehrere Monate vor der Fertigstellung vergeben.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Die Stadt Konstanz nennt auf ihrer Service-Seite keine feste Gebühr für den Wohnberechtigungsschein. Dort heißt es, die Kosten richten sich nach der kommunalen Verwaltungsgebührensatzung. Antragsteller sollten daher bei der Abteilung Wohngeld nachfragen, ob im konkreten Fall eine Gebühr anfällt.

Auch wenn keine feste Bearbeitungszeit genannt wird, empfiehlt sich ein vollständiger Antrag. Fehlende Einkommensnachweise, unklare Haushaltsangaben oder nicht belegte Sonderfälle können die Prüfung verzögern.

Sonderregelungen und häufige Sonderfälle

In mehreren Lebenslagen kann eine genauere Prüfung erforderlich sein. Das gilt vor allem, wenn sich die Haushaltsgröße verändert, eine Behinderung vorliegt, eine größere Wohnung benötigt wird oder der Antragsteller noch nicht sicher weiß, welche Einkünfte anzurechnen sind.

Schwerbehinderung und besonderer Wohnbedarf

Bei Schwerbehinderung oder konkret zu erwartender Schwerbehinderung kann zusätzlicher Wohnbedarf berücksichtigt werden, wenn dieser nachgewiesen ist. Je nach Fall kann sich die angemessene Wohnfläche um 15 qm oder um einen zusätzlichen Wohnraum erhöhen.

Umzug mit bestehendem WBS

Ein Wohnberechtigungsschein aus Baden-Württemberg gilt grundsätzlich landesweit. Wer also in Konstanz einen WBS erhält, kann ihn auch für eine passende geförderte Wohnung in einer anderen Gemeinde Baden-Württembergs nutzen. Umgekehrt kann ein in einer anderen baden-württembergischen Gemeinde ausgestellter WBS grundsätzlich auch in Konstanz verwendet werden, wenn er zur Wohnung passt.

Einkommensänderung nach dem Einzug

Nach den landesrechtlichen Hinweisen wird der berechtigte Bezug einer geförderten Wohnung durch spätere Änderungen, etwa ein steigendes Einkommen oder Veränderungen im Haushalt, grundsätzlich nicht rückwirkend aufgehoben. Für einen neuen Antrag oder eine neue Wohnung kann die geänderte Situation aber wieder relevant werden.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Konstanz

Gilt der Wohnberechtigungsschein Konstanz nur in Konstanz?

Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich landesweit. Er kann also auch für passende geförderte Wohnungen in anderen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs genutzt werden.

Wie lange ist der WBS gültig?

Der Wohnberechtigungsschein wird in Baden-Württemberg längstens für ein Jahr ausgestellt. Wer innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung findet, muss in der Regel einen neuen Antrag stellen.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Konstanz beantragen?

Offiziell wird der Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Für Antragsteller in Konstanz ist die Abteilung Wohngeld der Stadt Konstanz zuständig. Die Stadt stellt Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zu den Einkommensgrenzen, zur Checkliste und zum Antrag über ihr Serviceportal bereit.

Die offizielle Informationsseite der Stadt Konstanz finden Sie hier: Stadt Konstanz.

Die Antragstellung kann je nach Angebot der Stadt schriftlich, persönlich oder über bereitgestellte Online- beziehungsweise Formularwege erfolgen. Eine allgemein verbindliche Bearbeitungszeit nennt die Stadt auf der Leistungsseite nicht. Wer den Antrag persönlich klären möchte, sollte vorab einen Termin vereinbaren oder die telefonische Erreichbarkeit der Abteilung Wohngeld nutzen.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Sozialmietwohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind unabhängig voneinander und müssen getrennt geprüft werden.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommens- oder Vermögensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen oder die Voraussetzungen für die Wohnberechtigung nicht erfüllt sind.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS bestätigt nur die Berechtigung. Eine freie und passende Sozialwohnung muss trotzdem gefunden werden. Gerade in Konstanz kann die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum hoch sein.

Kontakt

Zuständig ist die Abteilung Wohngeld der Stadt Konstanz im Sozial- und Jugendamt. Die folgenden Angaben beruhen auf dem Behördenwegweiser und den Informationsseiten der Stadt Konstanz.

Bereich Angabe
Zuständige Stelle Stadt Konstanz, Sozial- und Jugendamt, Abteilung Wohngeld
Anschrift Benediktinerplatz 2, 78467 Konstanz
Gebäude Verwaltungsgebäude Torkel
E-Mail Wohngeld@konstanz.de
Telefon Wohnberechtigung A-C, E, F, J, M, Q, SCH, S, U, T, V-Z +49 7531 900 4026
Telefon Wohnberechtigung D, G-I, K, L, N-P, R +49 7531 900 4025
Telefonische Erreichbarkeit Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils 10:00 bis 12:00 Uhr
Persönliche Termine Nach Vereinbarung
Offizielle Kontaktseite Abteilung Wohngeld im Behördenwegweiser der Stadt Konstanz

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Konstanz ergeben sich aus dem Wohnraumförderungsrecht des Bundes und des Landes Baden-Württemberg. Für die praktische Prüfung sind vor allem die landesrechtlichen Vorgaben und die Hinweise des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg relevant.

  • Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg, insbesondere Regelungen zu Einkommen, Wohnberechtigung und Überlassung von Mietwohnraum,
  • Wohnraumförderungsgesetz des Bundes, soweit es für Einkommens- und Förderfragen herangezogen wird,
  • Hinweise des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg zum Landeswohnraumförderungsgesetz,
  • kommunale Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Konstanz für mögliche Gebühren.

Weiterführende Informationen