Wer in Bielefeld eine öffentlich geförderte Wohnung mieten möchte, benötigt in der Regel einen Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein Bielefeld bestätigt, dass ein Haushalt nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen zum Bezug einer preisgebundenen Wohnung berechtigt ist. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die zulässige Wohnungsgröße.
Stand dieser Aktualisierung: 6. Mai 2026. Die Einkommensgrenzen wurden auf Basis des Einkommenserlasses Wohnen Nordrhein-Westfalen vom 2. September 2025, gültig ab 1. Oktober 2025, sowie der NRW.BANK-Übersicht zu den Einkommensgrenzen 2025 bis 2027 aktualisiert. Für Bielefeld gelten die landesweiten NRW-Grenzen. Die konkreten Wohnflächenwerte richten sich nach den Angaben der Stadt Bielefeld.
Wohnberechtigungsschein Bielefeld: Wer ihn für geförderte Wohnungen braucht
Ein Wohnberechtigungsschein ist in Bielefeld für öffentlich geförderte Mietwohnungen erforderlich. Diese Wohnungen unterliegen während der Bindungsdauer einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das bedeutet: Sie dürfen nur an Haushalte vergeben werden, die die Voraussetzungen für einen WBS erfüllen oder einen passenden Wohnberechtigungsschein vorlegen können.
Ein in Bielefeld ausgestellter allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in ganz Nordrhein-Westfalen. Umgekehrt kann auch ein in einer anderen NRW-Kommune ausgestellter allgemeiner WBS für eine passende geförderte Wohnung in Bielefeld verwendet werden. Entscheidend bleibt, ob Haushaltsgröße, Einkommen und Wohnungsgröße zur jeweiligen Wohnung und ihrer Förderbindung passen.
Auch Wohngemeinschaften und Studierende können betroffen sein. Wenn mehrere Personen gemeinsam eine geförderte Wohnung beziehen, werden sie in der Regel als ein Haushalt betrachtet; das Einkommen der Haushaltsangehörigen wird zusammen berücksichtigt. Für Zimmer in öffentlich geförderten Studierendenwohnheimen kann ebenfalls ein WBS erforderlich sein. Bei Wohnheimen, die nach den Studierendenwohnheimbestimmungen gefördert sind, kann die WBS-Pflicht entfallen.
Wohnberechtigungsschein Bielefeld anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bielefeld können Sie hier bei uns ganz einfach per E-Mail anfordern.
Der Downloadlink wird Ihnen dann per Mail zugeschickt. Dazu müssen Sie sich lediglich zu unserem Newsletter anmelden. Es liegt bei Ihnen, ob Sie das Formular direkt online ausfüllen oder in gedruckter Form bearbeiten möchten.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dem Download den Einkommensnachweis für den WBS Bielefeld und die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Bielefeld
Für den Wohnberechtigungsschein Bielefeld gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Vorschriften des WFNG NRW und des Einkommenserlasses Wohnen NRW. Dabei können je nach Haushalt bestimmte Abzüge oder anrechnungsfreie Beträge eine Rolle spielen, etwa bei Kindern, Unterhaltspflichten, Pflegebedürftigkeit oder Schwerbehinderung.
Die folgenden Werte zeigen die aktuellen Einkommensgrenzen ab 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2027. Die 100-Prozent-Grenze ist die zentrale Einkommensgrenze für die Einkommensgruppe A. Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann je nach Förderweg und Belegungsbindung auch eine höhere Grenze maßgeblich sein.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % | Höchstwert 140 % bei entsprechender Förderbindung |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 32.956 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 39.690 Euro |
| 2 Personen, davon 1 Kind | 29.210 Euro | 40.894 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 50.036 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | 51.240 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 60.382 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 70.728 Euro |
| 6 Personen, davon 4 Kinder | 57.910 Euro | 81.074 Euro |
Für Haushalte, die in der Tabelle nicht genau abgebildet sind, gilt als Grundregel: Für einen Ein-Personen-Haushalt beträgt die Einkommensgrenze 23.540 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 28.350 Euro. Für jede weitere Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 Euro.
Zulässige Wohnungsgröße mit WBS in Bielefeld
Der Wohnberechtigungsschein enthält nicht nur Angaben zur Einkommensberechtigung, sondern auch zur passenden Wohnungsgröße. In Bielefeld gelten nach Angaben der Stadt die folgenden Orientierungswerte. Eine Überschreitung um bis zu 5 Quadratmeter kann in Bielefeld zulässig sein.
| Haushalt | Regelmäßige Wohnungsgröße | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 50 m² | In Bielefeld kann eine Überschreitung bis 55 m² zulässig sein. |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder 65 m² | Die Wohnfläche muss zur Haushaltsgröße passen. |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder 80 m² | Mit 5-m²-Toleranz können bis zu 85 m² möglich sein. |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder 95 m² | Mit 5-m²-Toleranz können bis zu 100 m² möglich sein. |
| Jede weitere Person | plus 1 Wohnraum oder plus 15 m² | Die Werte steigen entsprechend mit der Haushaltsgröße. |
| Junge Eheleute ohne Kind | 3 Wohnräume oder 80 m² | Nach Bielefelder Angaben bei bis zu 5 Jahren Ehe und beiden Personen unter 40 Jahren. |
In besonderen Fällen kann ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 Quadratmetern berücksichtigt werden. Das betrifft nach Angaben der Stadt Bielefeld zum Beispiel Alleinerziehende mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren oder schwerbehinderte Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind.
Besondere Haushalte: Studierende, Wohngemeinschaften und Wohnungstausch
Der Wohnberechtigungsschein Bielefeld ist nicht nur für klassische Familien- oder Singlehaushalte relevant. Auch Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Wohngemeinschaften können zum berechtigten Personenkreis gehören, sofern die Einkommens- und Wohnungsgrößenvorgaben eingehalten werden.
Bei Wohngemeinschaften ist wichtig, dass die Personen, die gemeinsam in eine geförderte Wohnung einziehen, regelmäßig zusammen als Haushalt betrachtet werden. Dadurch zählt nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person, sondern das anrechenbare Einkommen aller Haushaltsangehörigen. Bei Studierenden ist zusätzlich zu unterscheiden, ob es um eine geförderte Wohnung oder ein gefördertes Studierendenwohnheim geht.
Eine Sonderkonstellation kann entstehen, wenn ein Haushalt eine zu große geförderte Wohnung frei macht oder ein gleichwertiger Wohnungstausch im Raum steht. In solchen Fällen kann unter bestimmten Voraussetzungen ein wohnungsbezogener Ausnahmewohnberechtigungsschein relevant werden. Das ersetzt jedoch keine allgemeine Prüfung der konkreten Wohnsituation.
Warum der WBS in Bielefeld besonders wichtig bleibt
Der Bielefelder Wohnungsmarkt ist weiterhin angespannt, besonders im unteren und öffentlich geförderten Mietpreissegment. Das Wohnungsmarktbarometer 2025 der Stadt Bielefeld bewertet das öffentlich geförderte Mietpreissegment als von einem sehr geringen Angebot geprägt. Für die kommenden Jahre deutet sich nach Einschätzung der befragten Marktakteure keine relevante Entspannung an.
Die Nachfrage konzentriert sich besonders auf bezahlbare Wohnungen für Familien, kleine Haushalte, Alleinerziehende, Studierende sowie barrierearme oder barrierefreie Wohnungen. Im Wohnungsmarktbarometer 2025 nennen 71 Prozent der Befragten zu wenige große bezahlbare Wohnungen für Familien als Herausforderung, 60 Prozent den Rückgang der Sozialwohnungsbestände und 58 Prozent zu wenige kleine bezahlbare Wohnungen.
Gleichzeitig investiert Bielefeld weiter in geförderten Wohnraum. Nach Angaben der Stadt wurden im Jahr 2025 Fördermittel in Höhe von 94 Millionen Euro für bezahlbaren Wohnungsbau bewilligt. Damit wurden unter anderem Neubau, Modernisierung, Bestandsmaßnahmen und Bindungsverlängerungen unterstützt. Für Wohnungssuchende bleibt aber entscheidend: Ein Wohnberechtigungsschein verbessert den Zugang zu gefördertem Wohnraum, ist aber keine Garantie für eine bestimmte Wohnung.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bielefeld
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Bielefeld?
Für eine alleinstehende Person gilt in Bielefeld die landesweite NRW-Einkommensgrenze von 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Bei Wohnungen mit höherer Einkommensgruppe kann je nach Förderbindung ein höherer Wert maßgeblich sein.
Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?
Für zwei Personen beträgt die 100-Prozent-Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen 28.350 Euro. Gehört ein Kind zum Zwei-Personen-Haushalt, erhöht sich die Grenze auf 29.210 Euro.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Bielefeld sein?
Für eine Person gelten in Bielefeld grundsätzlich 50 Quadratmeter, für zwei Personen 65 Quadratmeter oder zwei Wohnräume. Für jede weitere haushaltsangehörige Person kommen in der Regel ein Wohnraum oder 15 Quadratmeter hinzu. In Bielefeld kann eine Überschreitung der Wohnfläche um bis zu 5 Quadratmeter zulässig sein.
Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus Bielefeld nur in Bielefeld?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein, der in Bielefeld ausgestellt wurde, gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Trotzdem muss die konkrete Wohnung zur Haushaltsgröße, zur zulässigen Wohnfläche und zur jeweiligen Einkommensgruppe passen.
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr gültig. Maßgeblich ist der Zeitraum, der im ausgestellten Dokument genannt wird.
Wohnberechtigungsschein für Bielefeld – wo beantragen?
In Bielefeld ist das „Team Wohnungshilfen“ beim Amt für Soziale Dienste für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen verantwortlich. Beim BürgerServiceCenter (BSC) erfährt man unter der Rufnummer (0521) 51-0 , welcher Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zuständig ist. Auch die Information im Neuen Rathaus gibt darüber Auskunft. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der Stadt Bielefeld.
Kontakt
Stadtbezirke Mitte, Gadderbaum, Dornberg, Stieghorst, Schildesche, Jöllenbeck:
Neues Rathaus
Niederwall 23
33597 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Heepen:
Gebäude des Bezirksamtes Heepen
Salzufler Straße 13
33719 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-4
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Brackwede, Senne und Sennestadt:
Gebäude des Bezirksamtes Brackwede
Germanenstraße 22
33647 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-6
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Annahmestelle Sennestadt:
Sennestadthaus
Lindemann-Platz 3
33689 Bielefeld
3. OG, Zi. 305
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
Annahmestelle Jöllenbeck:
Gebäude des Bezirksamtes Jöllenbeck
Amtsstraße 13
33739 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 3
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr
Auswärtige Antragsteller/innen außerhalb Bielefeld bzw. außerhalb NRW:
Neues Rathaus
Niederwall 23
33597 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit
Weiterführende Informationen
- Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW: Wohnberechtigungsschein
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
- Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen, gültig ab 01.10.2025
- NRW.BANK: Einkommensgrenzen 2025 bis 2027
- Stadt Bielefeld: Wohnungsmarktbarometer 2025
- Stadt Bielefeld: 94 Millionen Euro für bezahlbares Wohnen
- Wohnberechtigungsschein NRW

