Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bielefeld

Die Nachfrage nach Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein gemietet werden können, ist in Bielefeld groß. Laut Wohnungsmarktbericht 2017 haben im Jahr 2016 rund 3.000 Personen einen Wohnberechtigungsschein (WBS) bei der Stadt Bielefeld erhalten. Mehr als 50 Prozent der Menschen, die einen WBS beantragt haben, sind Einzelpersonen. Wohnberechtigungsscheine wurden auch verstärkt von hilfebedürftigen Senioren nachgefragt.

Blick von der Sparrenburg auf Bielefeld, Nordrhein-WestfalenDie Stadt hat auf diesen Bedarf reagiert und in den letzten zwei Jahren verschiedene Neubaumaßnahmen und Bestandsanpassungen durchgeführt. Es wurden seit 2016 in Bielefeld über 3.600 barrierefreie oder barrierearme Wohnungen für Senioren bereitgestellt, von denen laut Wohnungsmarktbericht 2017 1.455 Wohnungen öffentlich gefördert wurden. Um dem Mangel an Sozialwohnungen einzudämmen, setzt die Stadt Bielefeld auf eine verstärkte Wohnungsbautätigkeit. So soll ll der Bestand bis zum Jahr 2023 auf rund 12.500 öffentlich geförderte Wohnungen angehoben werden.

In Bielefeld gibt es eine Vielzahl an Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften, die entsprechende Wohnungen errichten und bereitstellen. Dies sind vor allem die Wohnungsbaugesellschaft BGW, die Freie Scholle eG, die GBB eG, der Bauverein am Schildhof eG, die GSWS eG und der BWV eG. Auch die LEG vermietet im Stadtgebiet von Bielefeld Sozialwohnungen, für die man einen Wohnberechtigungsschein benötigt.

Wer kann in Bielefeld einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Wer in Bielefeld eine öffentlich geförderte Wohnung mieten möchte, benötigt einen Wohnberechtigungsschein (WBS). Das gilt auch für Studierende, die ein Zimmer in einem öffentlich geförderten Studierendenwohnheim in Bielefeld anmieten möchten. Ein von der Stadt Bielefeld ausgestellter Wohnberechtigungsschein ermöglicht den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in ganz Nordrhein-Westfalen. Wer seinen Wohnsitz nicht in Bielefeld, sondern in einer anderen Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen hat, sollte sich dort einen Allgemeinen Wohnberechtigungsschein ausstellen lassen. Mit diesem Dokument kann man auch in Bielefeld eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten. Wer seinen Wohnsitz in einem anderen Bundesland hat, muss den Wohnberechtigungsschein direkt in Bielefeld beantragen.

Wohnberechtigungsschein Bielefeld anfordern

WBS Bielefeld

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bielefeld können Sie hier bei uns ganz einfach per E-Mail anfordern.

Der Downloadlink wird Ihnen dann per Mail zugeschickt. Dazu müssen Sie sich lediglich zu unserem Newsletter anmelden. Es liegt bei Ihnen, ob Sie das Formular direkt online ausfüllen oder in gedruckter Form bearbeiten möchten.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dem Download den Einkommensnachweis für den WBS Bielefeld und die Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers.








Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen in Bielefeld

Entscheidend für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins sind die vom Land NRW festgelegten Einkommensgrenzen sowie die Größe der Wohnung und die Anzahl der Mieter, die dort einziehen sollen. Die im Merkblatt angegebenen Rechenbeispiele zum Einkommen sind nicht verbindlich!
Die Stadt Bielefeld stellt Alleinstehenden einen Wohnberechtigungsschein über 50 Quadratmeter Wohnfläche aus. 2-Personen-Haushalten werden 2 Wohnräume und 65 Quadratmeter Wohnfläche zugestanden. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Wohnfläche um 1 Wohnraum und 15 Quadratmeter. Verheiratete Paare ohne Kind können mit einem Wohnberechtigungsschein eine 3-Raum-Wohnung mit 80 Quadratmetern anmieten. Die Stadt Bielefeld erlaubt die Überschreitung der Wohnfläche von bis zu 5 Quadratmetern. In Sonderfällen bewilligt sie einen weiteren Raum oder 15 Quadratmeter Wohnfläche mehr. Diese Regelung gilt zum Beispiel für Alleinerziehende mit Kindern zwischen 6 und 18 Jahren oder schwerbehinderte Menschen im Rollstuhl.

Wie beantragt man einen Wohnberechtigungsschein in Bielefeld?

Den Antrag und die Anlagen kann man sich auf der Internetseite der Stadt Bielefeld als PDF-Dokument herunterladen. Jedes Haushaltsmitglied mit Einkommen muss ein Exemplar ausfüllen.
Alle Haushaltsmitglieder müssen ihr Einkommen für die letzten 12 Monate angeben und nachweisen. Hat sich beim Einkommen in diesem Zeitraum etwas geändert oder sind in den kommenden 12 Monaten Änderungen zu erwarten, müssen auch diese Veränderungen anzugeben. Zusätzlich muss die Verdienstbescheinigung ausgedruckt und dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Das gilt auch für einen „Mini-Job“.

Wird eine Wohnung besonders dringend benötigt – zum Beispiel weil Nachwuchs unterwegs ist und die aktuelle Wohnung zu klein ist, der Vermieter gekündigt hat oder gesundheitliche Probleme vorliegen – kann man dies bei der Beantragung angeben. Hier sind jedoch entsprechende Nachweise einzureichen (Mietvertrag, Kündigungsschreiben des Vermieters, ärztliche Atteste).

Wohnberechtigungsschein für Bielefeld – wo beantragen?

In Bielefeld ist das „Team Wohnungshilfen“ beim Amt für Soziale Dienste für die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen verantwortlich. Beim BürgerServiceCenter (BSC) erfährt man unter der Rufnummer (0521) 51-0 , welcher Sachbearbeiter oder Sachbearbeiterin zuständig ist. Auch die Information im Neuen Rathaus gibt darüber Auskunft. Für weitere Informationen besuchen Sie die Website der Stadt Bielefeld.

Kontakt

Stadtbezirke Mitte, Gadderbaum, Dornberg, Stieghorst, Schildesche, Jöllenbeck:
Neues Rathaus
Niederwall 23
33597 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit

Heepen:
Gebäude des Bezirksamtes Heepen
Salzufler Straße 13
33719 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-4
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit

Brackwede, Senne und Sennestadt:
Gebäude des Bezirksamtes Brackwede
Germanenstraße 22
33647 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 1-6
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit

Annahmestelle Sennestadt:
Sennestadthaus
Lindemann-Platz 3
33689 Bielefeld
3. OG, Zi. 305
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr

Annahmestelle Jöllenbeck:
Gebäude des Bezirksamtes Jöllenbeck
Amtsstraße 13
33739 Bielefeld
Erdgeschoss, Zi. 3
Öffnungszeiten: Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr

Auswärtige Antragsteller/innen außerhalb Bielefeld bzw. außerhalb NRW:
Neues Rathaus
Niederwall 23
33597 Bielefeld
Öffnungszeiten: Mo, Di, Fr. 8:00 – 12:00 Uhr, Do. 8:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 18:00 Uhr
Mittwochs keine Sprechzeit