
Landshut gehört seit 2026 wieder zu den bayerischen Gemeinden, für die die Mieterschutzverordnung einen angespannten Wohnungsmarkt ausweist. Für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Landshut deshalb ein wichtiger Nachweis, um sich um eine geförderte Wohnung bewerben zu können.
Die Nähe zum Großraum München, der Hochschulstandort und die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum erhöhen den Druck auf den Landshuter Mietmarkt. Die Stadt Landshut spricht selbst von einem erheblichen Bedarf an günstigem Wohnraum und koordiniert über den kommunalen Wohnungsbau auch die Vergabe sozial geförderter Wohnungen. Für viele geförderte Wohnungen ist in Landshut entweder ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein oder ein Vormerkbescheid erforderlich.
Wichtig ist: Ein WBS ist keine automatische Wohnungszusage. Er bestätigt zunächst, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine passende Sozialwohnung erfüllen kann. Ob eine konkrete Wohnung vergeben wird, hängt vom Bestand, von der Einkommensstufe, von der Wohnungsgröße und in Landshut häufig auch von der sozialen Dringlichkeit ab.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Landshut
Einen Wohnberechtigungsschein oder Vormerkbescheid können Haushalte erhalten, die die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhalten und rechtlich sowie tatsächlich in der Lage sind, in Bayern auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen. Geprüft wird nicht nur der Antragsteller allein, sondern der gesamte Haushalt.
Zum Haushalt zählen Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, wenn sie gemeinsam wohnen und wirtschaften. Auch besondere persönliche Umstände können für die Prüfung wichtig sein. Dazu gehören zum Beispiel Schwangerschaft, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltspflichten, Trennungssituationen oder ein besonderer Wohnbedarf.
In Landshut ist außerdem die Einkommensstufe wichtig. Die Stadt unterscheidet bei geförderten Wohnungen zwischen Einkommensstufe I, II und III. Für die Einkommensstufe I gilt im Stadtgebiet Landshut das Benennungsverfahren. Dabei wird für die Bewerbung auf eine sozial geförderte Wohnung ein Vormerkbescheid beim Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohngeld, beantragt. Dieser Vormerkbescheid gilt zugleich als allgemeiner Wohnberechtigungsschein.
Formular Wohnberechtigungsschein Landshut anfordern
Sie benötigen den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Landshut? Dann müssen Sie nur das folgende Download-Formular ausfüllen. Zusätzlich erhalten Sie ein Merkblatt mit den weiteren benötigten Unterlagen, Einkommenserklärungen und Erläuterungen zum Antrag.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Landshut
Für Bayern gibt es beim Bezug geförderter Mietwohnungen nicht eine einzige pauschale Einkommensgrenze, die für jede Wohnung gleich gilt. Maßgeblich ist, welcher Einkommensstufe die konkrete geförderte Wohnung zugeordnet ist. Die folgende Übersicht orientiert sich an der Übersicht der Wohnraumförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand April 2026, sowie an Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz.
| Haushalt oder Zuschlag | Einkommensstufe I | Einkommensstufe II | Einkommensstufe III / Obergrenze |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| 2-Personen-Haushalt | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Zuschlag für jede weitere Person | 5.000 Euro | 7.850 Euro | 10.700 Euro |
| Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind | 1.300 Euro | 2.250 Euro | 3.200 Euro |
Entscheidend ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts. Es ist nicht zwingend identisch mit dem Bruttoeinkommen auf der Lohnabrechnung. Die zuständige Stelle prüft Einkommen, Abzüge und Freibeträge im Einzelfall.
Beispielhafte Orientierung nach Haushaltsgröße
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| Zwei Personen | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Drei Personen, davon ein Kind | 33.800 Euro | 45.450 Euro | 57.100 Euro |
| Vier Personen, davon zwei Kinder | 40.100 Euro | 55.550 Euro | 71.000 Euro |
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein Landshut zählt das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen. Dazu können Arbeitslohn, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen und weitere regelmäßige Einkünfte gehören.
Nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz können bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu zählen unter anderem Freibeträge für Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, Freibeträge für Ehepaare und Lebenspartner in den ersten sieben Jahren der Ehe oder Lebenspartnerschaft sowie bestimmte Unterhaltsverpflichtungen. Deshalb kann ein Antrag sinnvoll sein, auch wenn das Bruttoeinkommen auf den ersten Blick höher wirkt als die genannte Grenze.
Die Berechnung erfolgt durch das Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohngeld. Wer unsicher ist, sollte die Unterlagen vollständig einreichen oder vorab Kontakt mit der zuständigen Stelle aufnehmen.
Wohnberechtigungsschein Landshut beantragen: Ablauf in der Stadt
In Landshut ist das Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohngeld, für den Wohnberechtigungsschein, den Vormerkbescheid und die Benennung für geförderte Wohnungen zuständig. Für die Einkommensstufe I ist vor allem der Vormerkbescheid wichtig. Er wird bei der Stadt beantragt und dient zugleich als allgemeiner Wohnberechtigungsschein.
Bei frei werdenden oder bezugsfertigen geförderten Wohnungen schlägt das Sachgebiet Wohnungswesen und Wohngeld geeignete Haushalte vor. Die Reihenfolge richtet sich nach sozialer Dringlichkeit und weiteren Strukturmerkmalen. Aus den vorgeschlagenen Haushalten wählt der Vermieter anschließend einen Mieter aus.
Bei den Einkommensstufen II und III kann geprüft werden, ob ein Wohnberechtigungsschein dieser Stufe ausgestellt werden kann. Inhaber eines solchen WBS können sich selbst bei Eigentümern oder Vermietern auf passende sozial geförderte Wohnungen bewerben.
Benötigte Unterlagen
Für den Antrag müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des gesamten Haushalts nachgewiesen werden. Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, hängt von der Lebenssituation ab. In der Praxis sind in Landshut vor allem folgende Nachweise wichtig:
- Personalausweis oder Reisepass aller Haushaltsmitglieder
- bei ausländischen Antragstellern ein gültiger Aufenthaltstitel
- Nachweise über die Haushaltszusammensetzung, zum Beispiel Geburtsurkunden, Heiratsurkunde oder Nachweise über Kinder
- Einkommensnachweise, insbesondere Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Nachweise über selbstständige Tätigkeit
- bei Selbstständigen geeignete steuerliche Unterlagen oder Gewinnermittlungen
- Arbeitsvertrag, Ausbildungsvertrag oder Studiennachweis, sofern relevant
- Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Elterngeld, Krankengeld oder andere Leistungen
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder erhaltenen Unterhalt
- Schwerbehindertenausweis, wenn ein Grad der Behinderung vorliegt
- Mutterpass oder ärztliche Bestätigung bei Schwangerschaft
- bei Trennung oder Scheidung Nachweise zu Umgangsregelungen, Unterhalt oder Sorgerecht, sofern relevant
Die Stadt kann weitere Unterlagen anfordern, wenn sie für die Prüfung von Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnbedarf notwendig sind. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
In Bayern wird zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt grundsätzlich dazu, sich in Bayern um eine passende geförderte Wohnung zu bemühen. Er enthält Angaben zur Haushaltsgröße und zur angemessenen Wohnungsgröße.
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung. In Gebieten mit besonderem Verfahren kann außerdem eine Benennung durch die zuständige Stelle erforderlich sein. In Landshut ist für viele Wohnungen der Einkommensstufe I das Benennungsverfahren entscheidend. Der Vormerkbescheid ist dann der zentrale Nachweis für die Wohnberechtigung.
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss normalerweise ein neuer Antrag gestellt werden. Ändern sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Wohnbedarf wesentlich, sollte die zuständige Stelle informiert werden.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Landshut
Die passende Wohnungsgröße richtet sich nach Haushaltsgröße, Wohnungstyp und besonderem Bedarf. Für geförderten Mietwohnraum in Bayern geben die Wohnraumförderungsbestimmungen folgende Orientierungswerte vor. Im Einzelfall ist die Angabe im Wohnberechtigungsschein oder Vormerkbescheid maßgeblich.
| Wohnungstyp | Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|---|
| Ein-Zimmer-Wohnung | 1 Person | bis 40 m² |
| Zwei-Zimmer-Wohnung | 1 Person | bis 50 m² |
| Zwei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | bis 55 m² |
| Drei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | bis 65 m² |
| Drei-Zimmer-Wohnung | 3 oder 4 Personen | bis 75 m² |
| Vier-Zimmer-Wohnung | 4 Personen | bis 90 m² |
| Größere Wohnung | ab 5 Personen | bis zu 15 m² zusätzlich je weiterer Person |
| Rollstuhlgerechte Wohnung | bei entsprechendem Bedarf | bis zu 15 m² zusätzlich möglich |
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Landshut
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist in Landshut seit Jahren hoch. Die wirtschaftlich starke Region, die Nähe zum Großraum München und das kontinuierliche Bevölkerungswachstum sorgen für eine anhaltend hohe Nachfrage nach Mietwohnungen. Gerade Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Senioren und Familien stehen häufig vor der Herausforderung, eine bezahlbare Wohnung zu finden. Deshalb nimmt der soziale Wohnungsbau in Landshut einen wichtigen Stellenwert ein.
Wie funktioniert die Vergabe von Sozialwohnungen?
In Landshut gilt für Sozialwohnungen der Einkommensstufe I das sogenannte Benennungsverfahren. Wohnungssuchende beantragen zunächst einen Vormerkbescheid beziehungsweise einen Wohnberechtigungsschein beim Fachbereich Wohnungswesen der Stadt Landshut.
Sobald eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird oder ein Neubau bezugsfertig ist, schlägt die Stadt dem jeweiligen Vermieter fünf geeignete Haushalte vor. Die Auswahl erfolgt nach sozialen Kriterien und der Dringlichkeit des Wohnbedarfs. Erst anschließend entscheidet der Vermieter, welcher der vorgeschlagenen Bewerber die Wohnung erhält.
Für Wohnungen der Einkommensstufen II und III können sich Inhaber eines entsprechenden Wohnberechtigungsscheins dagegen direkt bei den Eigentümern oder Wohnungsunternehmen bewerben. Dieses Verfahren bietet häufig mehr Möglichkeiten, da keine vorherige Benennung durch die Stadt erforderlich ist.
Wo gibt es geförderte Wohnungen in Landshut?
Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich in mehreren Stadtteilen. Besonders größere Wohnungsbestände finden sich unter anderem in:
- Wolfgangsiedlung
- Nikola
- Achdorf
- Auloh
- Münchnerau
- Schönbrunn
- West
- Teilen der Innenstadt
Neben älteren Sozialwohnungen entstehen dort auch moderne Wohnungen im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF). Diese Wohnungen werden mit staatlichen Fördermitteln errichtet und dürfen ausschließlich an Haushalte mit einer passenden Einkommensstufe vermietet werden. Die Mieter können zusätzlich eine monatliche EOF-Zusatzförderung erhalten, wodurch sich die tatsächliche Mietbelastung nochmals reduziert.
Welche Unternehmen vermieten geförderten Wohnraum?
Zu den wichtigsten Anbietern öffentlich geförderter oder preisgünstiger Wohnungen gehören:
- Landshuter Wohnungsbau eG – eine der größten Wohnungsgenossenschaften der Stadt mit einem umfangreichen Mietwohnungsbestand.
- GeWoGe Wohnungsgenossenschaft eG – vermietet Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und bietet regelmäßig auch preisgünstigen Wohnraum an.
- Katholisches Siedlungswerk eG Landshut – engagiert sich seit vielen Jahren im Bau und in der Vermietung bezahlbarer Wohnungen.
- Postbaugenossenschaft Landshut eG – verwaltet Wohnungsbestände für unterschiedliche Haushaltsgrößen.
- Die Stadt Landshut selbst verwaltet rund 250 städtische Wohnungen, die überwiegend an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben werden. Zusätzlich betreut sie Wohnungen der Heilig-Geistspitalstiftung und weitere kommunale Wohnungsbestände.
Wie groß sind die Chancen auf eine Sozialwohnung?
Die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen übersteigt das Angebot deutlich. Deshalb empfiehlt die Stadt, den Wohnberechtigungsschein beziehungsweise Vormerkbescheid möglichst frühzeitig zu beantragen und Änderungen der persönlichen Situation – etwa Familienzuwachs oder gesundheitliche Einschränkungen – unverzüglich mitzuteilen, da sich dadurch die Dringlichkeit erhöhen kann.
Wer die Einkommensgrenzen der Stufe I überschreitet, sollte prüfen lassen, ob ein Wohnberechtigungsschein der Einkommensstufe II oder III infrage kommt. Dadurch erweitert sich der Kreis der verfügbaren Wohnungen erheblich, weil eine direkte Bewerbung bei den Vermietern möglich ist.
Praktische Tipps für Wohnungssuchende
- Beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein möglichst frühzeitig.
- Registrieren Sie sich parallel bei mehreren Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen.
- Beobachten Sie regelmäßig die Wohnungsangebote der Genossenschaften.
- Halten Sie Ihre Kontaktdaten und Einkommensnachweise aktuell.
- Informieren Sie die Wohnungsbehörde sofort über Änderungen Ihrer Lebenssituation, damit diese bei der Vergabe berücksichtigt werden können.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Landshut
Die Stadt Landshut erhebt für den Vormerkbescheid beziehungsweise den allgemeinen Wohnberechtigungsschein eine Gebühr. Nach den Angaben der Stadt richtet sich die Gebühr nach der Einkommensstufe.
| Einkommensstufe | Gebühr in Landshut |
|---|---|
| Einkommensstufe I | 13 Euro |
| Einkommensstufe II | 15 Euro |
| Einkommensstufe III | 20 Euro |
Bei besonderen Abweichungen oder einer Benennung für eine bestimmte Wohnung können nach bayerischem Kostenrecht andere Gebührenrahmen gelten. Maßgeblich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle im konkreten Verfahren.
Sonderfälle: Umzug, Ablehnung und Einkommensänderung
Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann grundsätzlich für passende geförderte Wohnungen in Bayern genutzt werden. Entscheidend bleibt aber die Bindung der konkreten Wohnung. In Landshut kann bei Wohnungen der Einkommensstufe I das Benennungsverfahren Vorrang haben.
Größere Wohnung bei verändertem Wohnbedarf
Wenn sich die Haushaltsgröße ändert, etwa durch Geburt eines Kindes, Trennung, Pflegebedarf oder Aufnahme weiterer Haushaltsmitglieder, kann eine größere Wohnfläche in Betracht kommen. Die Stadt prüft dann, welche Wohnungsgröße angemessen ist.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gegen einen Bescheid kann je nach Rechtsbehelfsbelehrung vorgegangen werden. Sinnvoll ist zunächst eine Rückfrage bei der zuständigen Stelle, wenn Angaben unklar oder unvollständig waren.
Einkommensorientierte Förderung
Bei bestimmten EOF-geförderten Wohnungen kann zusätzlich ein Antrag auf Zusatzförderung in Betracht kommen. Diese Förderung soll die Miete auf ein für den berechtigten Haushalt zumutbares Niveau senken. Die Höhe richtet sich nach Einkommen und Einkommensstufe.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Landshut
Gilt der Wohnberechtigungsschein Landshut nur in Landshut?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich in Bayern für passende geförderte Wohnungen. In Landshut ist bei vielen Wohnungen der Einkommensstufe I jedoch das Benennungsverfahren mit Vormerkbescheid entscheidend. Für eine konkrete Wohnung zählt immer die jeweilige Belegungsbindung.
Wie lange ist der WBS gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für ein Jahr. Wird in dieser Zeit keine geförderte Wohnung gefunden, muss meist ein neuer Antrag gestellt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Landshut beantragen?
Offizielle Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zum Vormerkbescheid, zum Benennungsverfahren und zu den zuständigen Ansprechpartnern stellt die Stadt Landshut auf ihrer Serviceseite zum Wohnungswesen bereit. Dort wird auch auf die Möglichkeit eines Online-Antrags über das BayernPortal hingewiesen.
Die offizielle Informationsseite der Stadt Landshut ist hier abrufbar: Stadt Landshut: Wohnungswesen.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis für den Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Themen werden getrennt geprüft, können aber je nach Fall nebeneinander eine Rolle spielen.
Kann ich ohne WBS eine Sozialwohnung in Landshut bekommen?
Für geförderte Wohnungen ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein, ein Vormerkbescheid oder eine Benennung durch die zuständige Stelle erforderlich. Ohne passenden Nachweis darf eine solche Wohnung häufig nicht vermietet werden.
Was passiert, wenn sich mein Einkommen ändert?
Ändert sich das Einkommen während des laufenden Antragsverfahrens, sollte die Stadt informiert werden. Nach Einzug können bei bestimmten Förderungen, etwa bei der einkommensorientierten Förderung, erneute Prüfungen notwendig werden.
Kontakt
Für den Wohnberechtigungsschein, den Vormerkbescheid und die einkommensorientierte Förderung ist in der Stadt Landshut das Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohngeld, zuständig.
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Landshut, Sozialamt, Sachgebiet Wohnungswesen und Wohngeld |
| Anschrift | Luitpoldstraße 29 a, 84034 Landshut |
| Wohnberechtigungsschein / Benennungsverfahren | Telefon: 0871 – 88 16 45 |
| Wohnberechtigungsschein / einkommensorientierte Förderung | Telefon: 0871 – 88 16 46 |
| sozialamt.wohnungswesen@landshut.de | |
| Öffnungszeiten | Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr; Mittwoch: 14:00 bis 16:00 Uhr |
| Offizielle Seite | Wohnungswesen der Stadt Landshut |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Landshut sind das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz, das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz und die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts. Für Wohnungsgrößen und Förderbedingungen sind außerdem die Wohnraumförderungsbestimmungen des Freistaats Bayern relevant.
Für Landshut ist zusätzlich das Benennungsverfahren wichtig. Dabei schlägt die zuständige Stelle bei bestimmten geförderten Wohnungen geeignete Haushalte vor. Die soziale Dringlichkeit spielt deshalb eine zentrale Rolle, insbesondere bei Wohnungen der Einkommensstufe I.
