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Die kreisfreie Stadt Landshut ist Sitz des Bezirkes Niederbayern. Mit knapp 74.000 Einwohnern ist Landshut zudem die elftgrößte Stadt in Bayern. 1150 wurde die Stadt erstmals urkundlich erwähnt, damals noch unter dem Namen „Landeshuata“, was für Hut und Schutz des Landes steht.
Bekannt ist die ostbayerische Stadt für die „Landshuter Hochzeit“, ein mittelalterliches Historienspiel, bei dem die Vermählung der polnischen Königstochter Hedwig mit dem Herzogsohn Georg aus Landshut nachgespielt wird. Das Open Air Spektakel findet turnusmäßig alle vier Jahre Stadt. Als Kulisse dient die Stadt selbst, die Baudenkmäler aus Renaissance und Gotik aufweist. Seit 1978 ist die Hochschule Landshut in der Stadt angesiedelt. Wirtschaftlich gesehen ist man eine der kaufkräftigsten Kommunen in Deutschland. Es sind zahlreiche Industrieunternehmen in Landshut angesiedelt.
Die aktuelle Wohnungsmarktsituation in Landshut
Generell liegt der durchschnittliche Mietpreis zwischen 10,50 € pro Quadratmeter (Industriegebiet, Altstadt, West, Wolfgangviertel), über etwa 11,50 € pro Quadratmeter (Achdorf, Schönbrunn, Nikolaiviertel, Peter und Paul) bis zu 14,00 € pro Quadratmeter im Berggebiet.
Zukünftige Entwicklung im Sozialen Wohnungsbau in Landshut
Die Stadt Landshut hat Handlungsbedarf in Sachen Sozialem Wohnungsbau erkannt. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist derzeit erheblich. Deshalb wurde 2018 das Sachgebiet Wohnungsbau und Wohnungswesen neu gegründet. Aufgabe des Sachgebietes ist es, den Sozialen Wohnungsbau zu fördern und eine Verknüpfung mit nicht städtischen Wohnungsanbietern zu schaffen. Bis Mitte 2024 sollen zunächst 107 neue Sozialwohnungen an der Breslauer Straße/ Isarweg entstehen. Weitere Projekte sind geplant.
Wer in Landshut Sozialwohnungen zur Verfügung stellt
Hauptverantwortlich hierfür ist die Stadt Landshut selbst. Sie besitzt 250 Wohnungen, die hauptsächlich an Inhaber von Wohnraumberechtigungsscheinen aus Landshut vergeben werden. Darüber hinaus verwaltet sie die Wohnungen der Hl. Geistspitalstiftung. Weiterhin verfügt die Stadt Landshut über Werkdienstwohnungen. Ein weiterer Anbieter ist GeWoGe Wohnungsgenossenschaft eG.
Wohnberechtigungsschein Landshut anfordern
Sie benötigen den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Landshut? Dann müssen Sie nur das folgende Download-Formular ausfüllen. Zusätzlich erhalten Sie ein Merkblatt mit den weiteren benötigten Unterlagen, Einkommenserklärungen und Erläuterungen zum Antrag.
Über den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.
Anspruchsberechtigte für einen Wohnberechtigungsschein in Landshut
Die Stadt Landshut prüft die Anspruchsberechtigung für einen Wohnberechtigungsschein im Einzelfall. Wie alle anderen Kommunen, hat auch die Stadt Landshut selbst Einfluss auf die zu Grunde liegenden Richtlinien für eine Förderung. In Landshut muss immer eine gewisse soziale Dringlichkeit vorliegen. Da sozialer Wohnraum in Landshut knapp ist, wird das Verfahren der Wohnraumvergabe über einen Antrag auf einen Vormerkbescheid eingeleitet. Anhand der gemachten Angaben wird eine Rangliste für die Dringlichkeit der Vergabe erstellt. Hierfür wird eine Gebühr von 13,00 € fällig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis aller Familienmitglieder, alternativ Reisepass oder Geburtsurkunden
- die letzten zwölf Lohnabrechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres bei Selbstständigen; akzeptiert werden nur Unterlagen vom Steuerberater
- falls weniger als zwölf Lohnabrechnungen vorhanden sind wird zusätzlich der Arbeitsvertrag benötigt
- gegebenenfalls Elterngeldbescheid
- gegebenenfalls Familiengeldbescheid
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel: muss noch mindestens sieben Monate gültig sein
- gegebenenfalls aktueller Jobcenterbescheid
- gegebenenfalls Arbeitslosengeld I Bescheid der Agentur für Arbeit
- gegebenenfalls Sozialhilfebescheid; Grundsicherungsbescheid vom Sozialamt/ Jobcenter
- gegebenenfalls Ausbildungsvertrag
- gegebenenfalls aktueller Rentenbescheid
- gegebenenfalls Rentenbescheid hinsichtlich Erwerbsminderung
- gegebenenfalls Beamtenpension
- gegebenenfalls Bescheid über ausländische Rente
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis (erst ab 50%)
- gegebenenfalls Mutterpass mit errechnetem Entbindungstermin, oder Bestätigung des Frauenarztes über die Schwangerschaft
- gegebenenfalls Bescheid der Krankenkasse über Krankentagegeld
- gegebenenfalls Bescheid über Kurzarbeitergeld
- gegebenenfalls Beschluss über zu leistende Unterhaltszahlung oder zu Erhaltendem Kindesunterhalt
- bei Trennungen vom Partner gegebenenfalls Beschluss über Umgangsregelung für Kinder
Weitere Informationen sind auch auf dem Portal der Stadt Landshut zu finden.
Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen
Um einen Wohnberechtigungsschein in Landshut erhalten zu können, muss das jährliche Haushaltseinkommen unter den genannten Werten liegen:
- Einpersonenhaushalt: 22.600 €
- Zweipersonenhaushalt: 34.500 €
- jede weitere Person: weitere 8.500 €
- jedes Kind: weitere 2.500 €
Die maximale Wohnungsgrößen ist deutschlandweit geregelt:
- Einpersonenhaushalt: maximal 50 Quadratmeter
- Zweipersonenhaushalt: maximal 65 Quadratmeter
- Dreipersonenhaushalt: maximal 80 Quadratmeter
- Vierpersonenhaushalt: maximal 95 Quadratmeter
- Fünfpersonenhaushalt: maximal 110 Quadratmeter
- Für jede weitere Person gelten zusätzlich 15 Quadratmeter als maximale Aufstockung.
Wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?
Der Wohnberechtigungsschein für Landshut ist jeweils als allgemeiner Berechtigungsschein zu verstehen. Es besteht also kein Anspruch auf eine sofortige Zuweisung einer Sozialwohnung. Die Vergabe erfolgt nach Rangliste. Wie beschrieben geht dem der Antrag auf einen Vormerkbescheid voraus. Wird dieser bewilligt, gilt der Vormerkbescheid automatisch als allgemeiner Wohnungsberechtigungsschein in Landshut.
Den Vormerkbescheid erhält man nach erfolgreichem Antrag im Amt für Gebäudewirtschaft, Sachgebiet Wohnungsbau und Wohnungswesen. Die Anträge liegen dort auch körperlich aus.
Kontakt
Stadt Landshut
Amt für Gebäudewirtschaft
Luitpoldstraße 29, 2.OG
84034 Landshut
Tel.: 0871 – 88 24 63 oder -64
Öffnungszeiten
Montag und Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 14:00 – 16:00 Uhr