Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Fürth

Heiße Diskussionen um Sozialen Wohnungsbau in Fürth

Seit Jahren diskutieren die politischen Fraktionen im Fürther Bauausschuss über die Möglichkeiten zum Sozialen Wohnungsbau. Noch 2018 lehnte die Mehrheit der Bauausschuss Mitglieder eine vorgeschriebene feste Quote (z. B. 25 %) an Sozialwohnungen bei größeren Bauvorhaben ab.

Bei einer Sitzung des Gremiums im Frühjahr 2019 gab es zu diesem Thema eine kompromissähnliche Einigung. Laut Oberbürgermeister Jung sei in den letzten Jahren die Zahl der Antragsteller auf einen Wohnberechtigungsschein in Fürth von etwa 800 auf rund 500 zurück gegangen.

Allerdings waren sich alle politischen Fraktionen einig, dass neue Wohnungen und vor allem auch günstige Sozialwohnungen unbedingt nötig seien. Die neue Richtlinie sieht vor, dass künftig schon bei der Bearbeitung der Bebauungspläne der Wunsch zur Erstellung eines Anteils an Sozialwohnungen klar geäußert wird. Laut Oberbürgermeister hätten sich die Wohnungsbaugesellschaft (WBG) Fürth und auch deren Tochter, die König-Ludwig-Stiftung, freiwillig am Sozialen Wohnungsbau beteiligt. Bis einschließlich 2019 seien viele neue Wohnungen mit günstigen Mietpreisen entstanden. Auch in den kommenden Jahren werde dieser positive Trend anhalten.

Wohnberechtigungsschein Fürth anfordern

WBS FürthDen Antrag für den Wohnberechtigungsschein Fürth können Sie hier bei uns ganz einfach per E-Mail anfordern.

Der Downloadlink wird Ihnen dann per Mail zugeschickt.
Darüber hinaus erhalten Sie mit dem Download die Einkommenserklärung für den WBS Fürth und weitere Erläuterungen zum Antrag.








Interessante Wohnbauprojekte der letzten Jahre in Fürth

Die vorstehend schon allgemein erwähnten Projekte der WBG Fürth und ihrer Tochter, der König-Ludwig-Stiftung (KLS), sind beispielhaft für Sozialen Wohnungsbau. Ende 2017 schloss die WBG/König-Ludwig-Stiftung das erste Projekt „Am Sonnenhof“ ab. Die Gesellschaft investierte 8,2 Millionen Euro in diesen Bauabschnitt, weitere Finanzierung erfolgte über den Wohnungspakt Bayern.

Drei Häuserblöcke enthalten je 56 Mietwohnungen. Die ein bis fünf Zimmer großen Wohnungen sind zwischen 36 und 106 qm groß. Der offizielle Preis liegt bei 8,80 Euro/qm, die Stadt bezuschusst allerdings, wodurch, je nach Einkommen, nur noch zwischen 4,70 bis 5,70 Euro/qm reale Mietkosten bleiben. Weitere Projekte sind hier im Gange, es geht dabei unter anderem um 16 neue Mietwohnungen.

Ein weiteres gefördertes Projekt der WBG Fürth mit 13 Mietwohnungen und Fertigstellung im Herbst 2019 befindet sich in der Jakob-Böhme-Straße. Es handelt sich dabei um ein vierstöckiges Mietshaus. Die 13 geförderten Zwei- und Vier-Zimmer-Einheiten mit Wohnflächen von 55 bis 107 qm sind dann nur mit einem Wohnberechtigungsschein erhältlich. Damit beträgt die Miete für diese Sozialwohnungen zwischen 4,40 und 6,80 Euro/qm. Die Investitionen der WBG belaufen sich hier auf rund 2,9 Millionen Euro.

Auch die WBG-Tochter Soziales Wohnen Fürth GmbH trug schon ihren Teil zum Fürther sozialen Wohnungsbau bei. Unter anderem z.B. mit dem 2 Millionen Projekt Oststraße 100, im Jahre 2018 fertig gestellt. 12 Mietwohnungen mit je drei oder fünf Zimmern konnten zu einem Mietpreis von knapp sechs Euro/qm angeboten werden. Mit insgesamt rund 120 Wohneinheiten konnte die Gesellschaft in den vergangenen Jahren sozial schwachen Familien und Personen Wohnraum bieten.
So lässt sich die schwierige Wohnraumsituation in der Stadt Fürth laufend verbessern.
Schließlich bringt ein Wohnberechtigungsschein Fürth nur etwas, wenn auch genügend Wohnungen zur Verfügung stehen. Wichtige Infos zum Wohnberechtigungsschein (WBS) folgen im nächsten Absatz.

Der Wohnberechtigungsschein – worum es geht

Der Wohnberechtigungsschein Fürth ist eine von der Stadt Fürth ausgestellte amtliche Bescheinigung. Diese bestätigt finanziell schlecht gestellten Wohnungssuchenden die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Mietwohnung. Um einen Wohnberechtigungsschein für Fürth zu erhalten, müssen etliche Voraussetzungen gegeben sein. Die Kriterien, nach denen sich die Ausgabe eines WBS an den Antragsteller richten, können in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sein.

Für die Stadt Fürth gelten die Bestimmungen des Freistaates Bayern. Danach liegt z.B. die Grenze des Netto-Jahreseinkommens bei einem Haushalt mit einer Person bei 12.000 Euro. Für einen 2 Personen Haushalt erhöht sie sich auf 18.000 Euro. Ein 3 Personen Haushalt liegt bei 22.600 Euro. Für jede weitere zum Haushalt zu zählende Person kommen 4.100 Euro dazu. Für jedes Kind, das zum Haushalt gehört, erhöht sich die gesamte Haushaltseinkommensgrenze um 500 Euro.

Das für die Genehmigung des WBS-Antrags zuständige Amt stellt, nach Berücksichtigung eventueller Sonderregelungen, das anzurechnende Haushaltseinkommen fest.
Da auch die in Frage kommende Wohnungsgröße für den WBS ein Kriterium ist, nachfolgend die allgemein als angemessen geltenden Größen:
Für eine Person ein Raum bis zu 45 qm, für zwei Personen zwei Räume bis zu 60 qm. Für drei Personen sind drei Räume und bis 75 qm, für vier entsprechend vier Räume bis 90 qm angebracht.
Möglich sind Abweichungen nach oben von bis zu 5 qm. Für jede zusätzliche Person ist ein Raum bis 15 qm erlaubt. Am sichersten ist jeweils eine Beratung durch einen Mitarbeiter der zuständigen Gemeindeverwaltung.

Kontakt

Stadt Fürth
Hausanschrift
Königstraße 88
90762 Fürth
Postanschrift:
90744 Fürth

Anfragen gehen an:
die E-Mail poststelle@fuerth.de oder
die Telefonnummer 0911/ 974-0

Alle weiteren Informationen finden Sie außerdem auf der Internetseite des BayernPortal.

Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 08.00 bis 12.00 Uhr.
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben Bundesbürger ab dem 18. Lebensjahr, die alle Voraussetzungen für einen WBS erfüllen.