Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Fürth

Wohnberechtigungsschein Fürth

Ein Wohnberechtigungsschein Fürth ist für viele geförderte Mietwohnungen in der Stadt der zentrale Nachweis, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für sozial gebundenen Wohnraum erfüllt. In Bayern hängt die Wohnberechtigung nicht nur vom Einkommen ab, sondern auch von der Haushaltsgröße, der konkreten Wohnung, der jeweiligen Förderbindung und der angemessenen Wohnfläche.

Fürth ist in der Anlage zur Durchführungsverordnung Wohnungsrecht als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. Deshalb kann bei bestimmten Sozialwohnungen neben dem Wohnberechtigungsschein auch eine Benennung durch die zuständige Stelle entscheidend sein. Die früher häufig genannten Einkommenswerte von 12.000 Euro für eine Person oder 18.000 Euro für zwei Personen sind für Bayern in dieser Form nicht mehr geeignet. Maßgeblich sind die aktuellen bayerischen Einkommensstufen und die Obergrenzen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.

Wohnberechtigungsschein Fürth: Wofür wird er benötigt?

Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung für Haushalte, die eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen möchten. Er bestätigt, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind. Eine Wohnungszusage ist damit jedoch nicht verbunden. Ob eine konkrete Wohnung vergeben wird, hängt vom verfügbaren Angebot, der Belegungsbindung, der passenden Wohnungsgröße und gegebenenfalls von einer Auswahl oder Benennung durch die zuständige Stelle ab.

In Bayern wird zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein weist aus, für welche Haushaltsgröße und Wohnungsgröße ein Haushalt berechtigt ist. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung. In Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, zu denen die kreisfreie Stadt Fürth gehört, dürfen bestimmte gebundene Wohnungen nur einem Wohnungssuchenden überlassen werden, der von der zuständigen Stelle benannt wurde.

Formular Wohnberechtigungsschein Fürth anfordern

WBS Fürth

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Fürth können Sie hier bei uns ganz einfach per E-Mail anfordern. Darüber hinaus erhalten Sie mit dem Download die Einkommenserklärung für den WBS Fürth und weitere Erläuterungen zum Antrag.








Voraussetzungen für einen WBS in Fürth

Für den Wohnberechtigungsschein Fürth werden der gesamte Haushalt und das anrechenbare Einkommen geprüft. Zum Haushalt zählen nicht nur Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, sondern auch weitere Personen, wenn sie auf Dauer gemeinsam wohnen und wirtschaften. Außerdem muss der wohnungssuchende Haushalt rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen.

Prüfpunkt Bedeutung für den Wohnberechtigungsschein Fürth
Haushalt Alle Haushaltsangehörigen werden gemeinsam betrachtet, wenn sie dauerhaft zusammen wohnen und wirtschaften.
Einkommen Entscheidend ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts nach bayerischem Wohnraumförderungsrecht.
Wohnungsgröße Die Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen. Der WBS enthält Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße.
Konkrete Wohnung Welche Einkommensstufe gilt, kann von der Förderung und Bindung der jeweiligen Wohnung abhängen.
Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf Bei bestimmten Sozialwohnungen in Fürth kann eine Benennung durch die zuständige Stelle erforderlich sein.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Fürth 2026

Für Bayern gibt es beim Bezug geförderter Mietwohnungen keine einzige pauschale Einkommensgrenze, die für jede Wohnung gleich gilt. Entscheidend ist, welche Einkommensstufe für die konkrete Wohnung vorgesehen ist. Die aktuelle Förderübersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr nennt für 2026 die folgenden Einkommensstufen. Maßgeblich ist das Gesamteinkommen nach Art. 5 BayWoFG. Bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge können berücksichtigt werden, sodass das tatsächliche Bruttoeinkommen höher liegen kann als die hier genannten Grenzen.

Haushaltsgröße / Zuschlag Stufe I Stufe II Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG
1-Personen-Haushalt 17.500 Euro 22.900 Euro 28.300 Euro
2-Personen-Haushalt 27.500 Euro 35.350 Euro 43.200 Euro
Zuschlag für jede weitere Person 5.000 Euro 7.850 Euro 10.700 Euro
Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind 1.300 Euro 2.250 Euro 3.200 Euro

Bei bereits länger gebundenem Wohnraum oder besonderen Förderentscheidungen können abweichende Grenzen gelten. Deshalb ist immer die konkrete Bindung der jeweiligen Wohnung maßgeblich.

Wie Kinder und weitere Haushaltsmitglieder berücksichtigt werden

Für größere Haushalte werden die Grundbeträge erhöht. Bei einem Drei-Personen-Haushalt wird zur Grenze für zwei Personen der Zuschlag für eine weitere Person addiert. Gehört zu diesem Haushalt ein Kind, kommt zusätzlich der Kinderzuschlag der jeweiligen Einkommensstufe hinzu. Auch eine bestehende Schwangerschaft kann berücksichtigt werden, wenn nach den gesetzlichen Vorgaben die Geburt eines Kindes zu erwarten ist.

Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind zählt als Drei-Personen-Haushalt mit Kinderzuschlag. In Stufe III ergibt sich rechnerisch eine Obergrenze von 43.200 Euro plus 10.700 Euro für die dritte Person plus 3.200 Euro Kinderzuschlag, also 57.100 Euro anrechenbares Gesamteinkommen. Das ist keine pauschale Zusage, zeigt aber, warum Familien oft andere Grenzen haben als ein Zwei-Personen-Haushalt ohne Kind.

Wie das Einkommen beim WBS Fürth bewertet wird

Beim Wohnberechtigungsschein Fürth zählt nicht einfach das Monatsnetto oder das Bruttoeinkommen aus der letzten Gehaltsabrechnung. Das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz stellt auf das Gesamteinkommen des Haushalts ab. Es ergibt sich aus der Summe der Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen abzüglich gesetzlich vorgesehener Freibeträge und Abzüge.

Berücksichtigt werden können unter anderem Einkünfte aus Arbeit, selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, Ausbildungsvergütung, bestimmten Sozialleistungen sowie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen. Abgesetzt werden können nach Art. 5 BayWoFG beispielsweise Freibeträge für Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50, ein Freibetrag für Ehepaare und Lebenspartner in den ersten sieben Jahren sowie bestimmte gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen. Genau deshalb sollte die Einkommensgrenze nicht mit dem Bruttojahresgehalt verwechselt werden.

Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein in Fürth

Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße. Nach Art. 12 BayWoFG muss die Größe des Wohnraums der Zweckbestimmung entsprechen. Die Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 nennen für geförderten Mietwohnraum in Bayern folgende Orientierungswerte. Besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse, etwa bei älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder rollstuhlgerechtem Wohnraum, können im Einzelfall berücksichtigt werden.

Wohnungstyp Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche
Ein-Zimmer-Wohnung 1 Person bis 40 m²
Zwei-Zimmer-Wohnung 1 Person bis 50 m²
Zwei-Zimmer-Wohnung 2 Personen bis 55 m²
Drei-Zimmer-Wohnung 2 Personen bis 65 m²
Drei-Zimmer-Wohnung 3 oder 4 Personen bis 75 m²
Vier-Zimmer-Wohnung 4 Personen bis 90 m²
Weitere Haushaltsangehörige ab 5 Personen bis zu 15 m² zusätzlich je weiterer Person
Rollstuhlgerechte Wohnung bei entsprechendem Bedarf bis zu 15 m² zusätzlich möglich

Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Fürth

Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen in Fürth ist die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Fürth (WBG Fürth). Sie bewirtschaftet heute rund 1.800 Wohnungen und gehört damit zu den größten Vermietern der Stadt. Ein erheblicher Teil des Bestands besteht aus preisgünstigen oder öffentlich geförderten Mietwohnungen. Die WBG errichtet zudem regelmäßig neue Wohnanlagen mit einkommensorientierter Förderung (EOF).

Ein aktuelles Beispiel ist ein Neubauprojekt mit 12 geförderten Mietwohnungen, die über das bayerische EOF-Programm gefördert werden. Darüber hinaus entstehen in weiteren Projekten kontinuierlich neue Wohnungen mit staatlicher Förderung. Erst Anfang 2026 wurde zudem ein neues Wohnheim mit 87 geförderten Apartments für Auszubildende fertiggestellt, um den Bedarf an bezahlbarem Wohnraum für junge Menschen zu decken.

Neben der WBG engagieren sich auch Wohnungsgenossenschaften wie die Wohnungsgenossenschaft Fürth-Oberasbach eG sowie weitere Bauträger beim Neubau und der Modernisierung preisgünstiger Wohnungen. Dennoch übersteigt die Nachfrage nach gefördertem Wohnraum das verfügbare Angebot deutlich.

Welche Mieten gelten für geförderte Wohnungen?

In Bayern erfolgt die Förderung neuer Sozialwohnungen überwiegend über die Einkommensorientierte Förderung (EOF). Anders als bei klassischen Sozialwohnungen hängt die tatsächliche Miethöhe von der Einkommensstufe des Haushalts ab. Nach Angaben der WBG Fürth liegt die individuelle Nettokaltmiete derzeit bei etwa:

  • Einkommensstufe I: ca. 5,00 Euro pro Quadratmeter
  • Einkommensstufe II: ca. 6,00 Euro pro Quadratmeter
  • Einkommensstufe III: ca. 7,00 Euro pro Quadratmeter

Die Differenz zwischen der regulären Erstvermietungsmiete und der für den Haushalt zumutbaren Miete wird als monatlicher Zuschuss gewährt. Dadurch können auch Haushalte mit mittlerem Einkommen von gefördertem Wohnraum profitieren.

Welche Haushalte haben gute Chancen?

Die EOF-Förderung richtet sich nicht ausschließlich an Menschen mit sehr geringem Einkommen. Je nach Einkommensstufe können unter anderem folgende Personengruppen eine geförderte Wohnung erhalten:

  • Familien mit Kindern
  • Alleinerziehende
  • Seniorinnen und Senioren
  • Auszubildende und Studierende
  • Singles und Paare mit geringem oder mittlerem Einkommen

Nach Angaben der WBG können beispielsweise Einpersonenhaushalte mit einem jährlichen Gesamtnettoeinkommen von bis zu rund 28.300 Euro (Einkommensstufe III) sowie Zweipersonenhaushalte mit bis zu etwa 43.200 Euro Anspruch auf eine EOF-geförderte Wohnung haben. Für jedes weitere Haushaltsmitglied erhöhen sich die zulässigen Einkommensgrenzen.

Kosten, Gültigkeit und Unterlagen

Punkt Aktuelle Einordnung für Fürth
Gültigkeit Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Praxis regelmäßig ein Jahr.
Kosten WBS 7,50 Euro bis 20,00 Euro; bei bestimmten Abweichungen 15,00 Euro bis 45,00 Euro
Kosten Benennung 12,50 Euro bis 25,00 Euro
Unterlagen Nachweise zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen aller Haushaltsangehörigen

Typische Unterlagen sind Einkommensnachweise, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Nachweise über Unterhalt, Nachweise bei Schwerbehinderung, Schul- oder Immatrikulationsbescheinigungen und bei Schwangerschaft ein Mutterpass oder eine entsprechende Bescheinigung. Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von Haushalt, Einkommen und persönlicher Situation ab.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Fürth

Wie viel darf man für einen Wohnberechtigungsschein Fürth verdienen?

Das hängt von Haushaltsgröße, Einkommensstufe und konkreter Wohnung ab. Nach der aktuellen bayerischen Förderübersicht 2026 liegt die Obergrenze der Stufe III bei 28.300 Euro für eine Person und 43.200 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person und jedes Kind kommen Zuschläge hinzu. Niedrigere Einkommensstufen können bei bestimmten Wohnungen maßgeblich sein.

Ist die Einkommensgrenze gleich dem Bruttoeinkommen?

Nein. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts. Dabei werden Jahreseinkommen zusammengerechnet und bestimmte Freibeträge oder Abzüge berücksichtigt. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann deshalb über der genannten Einkommensgrenze liegen.

Gilt ein Wohnberechtigungsschein automatisch für jede Sozialwohnung in Fürth?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die grundsätzliche Berechtigung. Fürth ist jedoch ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann deshalb eine Benennung durch die zuständige Stelle erforderlich sein. Außerdem müssen Einkommensstufe, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße zur konkreten Wohnung passen.

Was kostet der WBS in Fürth?

Die Stadt Fürth nennt für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins Gebühren von 7,50 Euro bis 20,00 Euro. Bei bestimmten Abweichungen können 15,00 Euro bis 45,00 Euro anfallen. Eine Benennung für eine bestimmte Wohnung kostet nach den städtischen Angaben 12,50 Euro bis 25,00 Euro.

Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Fürth?

Den WBS für Fürth können Sie auf dem Portal der Stadt Fürth online beantragen.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein in Bayern gültig?

In der Praxis wird der Wohnberechtigungsschein regelmäßig für ein Jahr ausgestellt. Bei einer späteren Wohnungssuche oder einer anderen geförderten Wohnung kann eine erneute Prüfung erforderlich werden.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Fürth angemessen?

Die angemessene Größe richtet sich nach der Haushaltsgröße und der konkreten Bindung. Als Orientierung gelten in Bayern zum Beispiel bis 50 m² für eine Person in einer Zwei-Zimmer-Wohnung, bis 55 m² für zwei Personen in einer Zwei-Zimmer-Wohnung und bis 75 m² für drei oder vier Personen in einer Drei-Zimmer-Wohnung.

Kontakt

Zuständiges Amt: Sozialamt, Amt für Soziales, Wohnen und Seniorenangelegenheiten
Adresse: Königsplatz 2, 90762 Fürth
Telefon: (0911) 974-1761
Fax: (0911) 974-1764
E-Mail: sza@fuerth.de

Telefonische Erreichbarkeit

Montag und Donnerstag: 08:30 – 15:00 Uhr
Dienstag und Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nach den Angaben der Stadt Fürth nur mit Termin möglich.

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