
Recklinghausen behandelt bezahlbaren Wohnraum nicht nur als Einzelfallproblem, sondern als Teil der Stadtentwicklung: Das Handlungskonzept Wohnen der Stadt wurde mehrfach fortgeschrieben und fragt ausdrücklich, wie viel öffentlich geförderter Wohnraum künftig gebraucht wird. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Recklinghausen deshalb ein wichtiger Nachweis, wenn sie eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten.
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist keine Wohnungszusage. Er bestätigt aber, dass Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsbedarf grundsätzlich zu einer geförderten Wohnung passen. In Recklinghausen ist dafür die Stadtverwaltung zuständig. Maßgeblich sind die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen.
Wichtig ist: Mit einem WBS dürfen nur Wohnungen angemietet werden, die für den jeweiligen Haushalt passen. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Einkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die zulässige Wohnungsgröße. Ein Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung entsteht durch den Wohnberechtigungsschein nicht.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Recklinghausen
Ein Wohnberechtigungsschein Recklinghausen kommt für Wohnungssuchende in Betracht, die eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten und die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten. Zum Haushalt zählen alle Personen, die dauerhaft gemeinsam in der Wohnung leben sollen.
Die wichtigsten Voraussetzungen sind:
- Der Haushalt sucht eine geförderte Mietwohnung oder möchte sich für eine solche Wohnung bewerben.
- Das anrechenbare Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder überschreitet die maßgebliche Grenze nicht.
- Der Aufenthalt in Deutschland ist nicht nur vorübergehend angelegt.
- Die gewünschte Wohnung passt zur im WBS eingetragenen Haushaltsgröße und Wohnfläche.
- Für Personen aus dem außereuropäischen Ausland können zusätzliche Nachweise zum Aufenthaltsstatus erforderlich sein.
Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel Familien mit Kindern, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung, Schwangere oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf. Die Entscheidung trifft die Stadtverwaltung nach Prüfung der Unterlagen im Einzelfall.
Formular Wohnberechtigungsschein Recklinghausen anfordern

Einkommensgrenzen für den WBS in Recklinghausen
Für Recklinghausen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Recklinghausen nennt für den Wohnberechtigungsschein die folgenden anrechenbaren Jahreseinkommen und Wohnungsgrößen. Stand der städtischen Angaben: Januar 2025.
| Haushalt | Anrechenbares Jahreseinkommen | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | bis 50 m² |
| 2 Personen | 28.350 Euro | bis 65 m² oder 2 Räume |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | bis 80 m² oder 3 Räume |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | bis 95 m² oder 4 Räume |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | bis 110 m² oder 5 Räume |
Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 Euro. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes kommt ein Zuschlag von 860 Euro hinzu. Die angemessene Wohnfläche erhöht sich je weiterer Person in der Regel um 15 m².
Wichtig: Es zählt das anrechenbare Einkommen
Die genannten Beträge sind keine einfachen Brutto- oder Nettogrenzen. Entscheidend ist das bereinigte, anrechenbare Jahreseinkommen. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einkommensberechnung im Einzelfall durch die Behörde nicht ersetzt wird. Abzüge, Freibeträge und besondere Lebenslagen können das Ergebnis verändern.
Wohnberechtigung für Einkommensgruppe B
In Nordrhein-Westfalen gibt es neben der üblichen Einkommensgruppe A auch öffentlich geförderte Wohnungen mit erhöhter Einkommensgrenze. Für Wohnungen der Einkommensgruppe B kann die maßgebliche Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden. Ob ein solcher WBS in Recklinghausen im konkreten Fall hilft, hängt von der jeweiligen Wohnung und ihrer Förderbindung ab.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein wird das gemeinsame Einkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet, die in die Wohnung einziehen sollen. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Die Behörde prüft dabei nicht nur die Höhe der Einnahmen, sondern auch mögliche Abzüge und Freibeträge.
Zum Einkommen können insbesondere Arbeitslohn, Renten, Unterhaltsleistungen, Lohnersatzleistungen oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gehören. Zusätzlich können Nachweise zu Steuern, Sozialversicherungsbeiträgen, Unterhaltspflichten, Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen Belastungen wichtig sein.
Eine einfache Faustformel reicht deshalb nicht aus. Wer knapp über oder unter einer Grenze liegt, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen, sondern die Prüfung durch die Stadtverwaltung abwarten.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt prüft den Antrag nur zuverlässig, wenn alle Angaben und Nachweise vollständig sind. Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Haushalt ab. Üblicherweise sollten Antragsteller folgende Nachweise bereithalten:
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Nachweis der Identität aller relevanten Haushaltsmitglieder |
| Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsnachweis | Erforderlich bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, soweit zutreffend |
| Einkommensnachweise | Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide oder Nachweise über selbstständige Einkünfte |
| Nachweise weiterer Haushaltsmitglieder | Zum Beispiel Nachweise für Ehepartner, Kinder, Pflegekinder oder weitere Personen im Haushalt |
| Nachweise zu Unterhalt | Bei Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsansprüchen |
| Schwerbehindertenausweis, Pflegegradnachweis oder Mutterpass | Wenn ein besonderer Wohnbedarf oder ein Freibetrag geprüft werden soll |
| Nachweise zur aktuellen Wohnsituation | Hilfreich, wenn eine besondere Dringlichkeit oder ein konkreter Wohnungsbedarf geltend gemacht wird |
Im Einzelfall kann die Stadt weitere Unterlagen verlangen. Gerade bei einem Erstantrag ist es sinnvoll, offene Fragen frühzeitig mit der zuständigen Stelle zu klären.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein wird in Nordrhein-Westfalen in der Regel für ein Jahr erteilt. Innerhalb dieser Zeit kann der Haushalt sich auf passende öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der allgemeine WBS bestätigt, dass der Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt ist. Er enthält Angaben zur Personenzahl und zur angemessenen Wohnungsgröße. Ob eine konkrete Wohnung bezogen werden darf, hängt zusätzlich von der Belegungsbindung der Wohnung ab.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein gezielter WBS bezieht sich auf eine bestimmte Wohnung. Das kann relevant sein, wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Aussicht steht und geprüft werden soll, ob Haushalt und Wohnung zusammenpassen.
Besonderer Wohnbedarf
Bei besonderem Wohnbedarf kann eine abweichende Bewertung möglich sein. Das betrifft zum Beispiel Haushalte mit Behinderung, Rollstuhlfahrer, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder besondere familiäre Situationen. Die Entscheidung trifft die Stadtverwaltung nach Prüfung der Nachweise.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der WBS enthält die maßgebliche Wohnungsgröße. Für Recklinghausen nennt die Stadt die folgenden Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | Regelwert |
| 2 Personen | bis 65 m² | oder 2 Räume |
| 3 Personen | bis 80 m² | oder 3 Räume |
| 4 Personen | bis 95 m² | oder 4 Räume |
| jede weitere Person | zusätzlich 15 m² | oder ein weiterer Raum |
In besonderen Fällen kann eine größere Wohnung in Betracht kommen. Das gilt etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf oder bestimmten familiären Situationen. Entscheidend ist immer die Einzelfallprüfung.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Recklinghausen
Recklinghausen verfügt weiterhin über einen vergleichsweise großen Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen. Dennoch ist das Angebot in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, da viele Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind. Nach dem aktuellen Handlungskonzept Wohnen der Stadt gab es 2012 noch 5.258 öffentlich geförderte Mietwohnungen. Bereits damals wurde prognostiziert, dass sich der Bestand bis 2039 ohne umfangreichen Neubau um rund ein Drittel verringern wird. Gleichzeitig blieb die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum hoch, insbesondere bei Familien, Alleinerziehenden, Senioren und Haushalten mit Wohnberechtigungsschein.
Für Wohnungssuchende bedeutet das: Mit einem Wohnberechtigungsschein bestehen grundsätzlich gute Chancen auf eine geförderte Wohnung, allerdings ist häufig Geduld erforderlich. Die Stadt Recklinghausen unterstützt Inhaber eines gültigen WBS bei der Vermittlung frei gemeldeter Sozialwohnungen und kann wohnungssuchende Haushalte mit besonderer Dringlichkeit registrieren.
Wo befinden sich die meisten Sozialwohnungen?
Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich auf zahlreiche Stadtteile. Besonders größere Bestände finden sich unter anderem in:
- Innenstadt und Stadtmitte
- Süd
- Hochlarmark
- Grullbad
- König-Ludwig
- Hillerheide
- Stuckenbusch
Viele dieser Quartiere werden seit Jahrzehnten von kommunalen oder regionalen Wohnungsunternehmen bewirtschaftet. Gleichzeitig entstehen vereinzelt neue geförderte Wohnungen im Rahmen moderner Neubauprojekte.
Wichtige Wohnungsunternehmen
Die Wohnungsgesellschaft Recklinghausen mbH ist das kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt und zählt zu den wichtigsten Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen. Nach Angaben der Stadt befinden sich rund zwei Drittel ihres Wohnungsbestandes in der Sozialbindung. Das Unternehmen vermietet Wohnungen in nahezu allen Stadtteilen und bietet regelmäßig Wohnungen für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein an.
Auch Vivawest Wohnen GmbH gehört zu den größten Anbietern preisgünstiger Mietwohnungen in Recklinghausen. Das Unternehmen bewirtschaftet mehrere große Wohnquartiere, darunter die Siedlung Neue Stadtgärten mit 453 Wohnungen. Darüber hinaus investiert Vivawest kontinuierlich in den Neubau: Im Dichterviertel an der Lessingstraße entstehen 29 energieeffiziente Wohnungen, davon neun öffentlich geförderte Wohnungen, die insbesondere Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung stehen.
Weitere Anbieter mit Wohnungen im preisgünstigen oder öffentlich geförderten Segment sind:
- LEG Wohnen NRW GmbH
- Baugenossenschaft Recklinghausen eG
- Wohnungsbaugenossenschaft Ketteler Recklinghausen eG
- Vonovia
- Exner Immobiliengesellschaft
Insbesondere die Wohnungsgenossenschaften bieten langfristig stabile Mietverhältnisse und verfügen über Wohnungen in verschiedenen Größen für Singles, Paare und Familien. Die Stadt Recklinghausen führt diese Unternehmen ausdrücklich als Ansprechpartner für Wohnungssuchende auf.
Neubau öffentlich geförderter Wohnungen
Trotz rückläufiger Bestände entstehen in Recklinghausen weiterhin neue Sozialwohnungen. Das derzeit größte bekannte Neubauprojekt ist die Wohnanlage von Vivawest an der Lessingstraße. Hier werden 29 barrierearme Wohnungen mit zwei bis vier Zimmern errichtet, von denen neun öffentlich gefördert sind. Die Fertigstellung trägt dazu bei, das Angebot an modernen und energieeffizienten Wohnungen für WBS-Inhaber zu erweitern.
Daneben verfolgt die Stadt mit dem fortgeschriebenen Handlungskonzept Wohnen 2023 das Ziel, den Neubau bezahlbarer Wohnungen zu stärken und den Verlust auslaufender Sozialbindungen möglichst auszugleichen. Dabei arbeitet sie eng mit kommunalen Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und privaten Investoren zusammen.
Hinweise für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein
Wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich nicht nur bei einem Vermieter bewerben, sondern parallel bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren lassen. Besonders gute Chancen bestehen häufig bei:
- der kommunalen Wohnungsgesellschaft Recklinghausen,
- Vivawest,
- den örtlichen Wohnungsgenossenschaften,
- LEG Wohnen,
- sowie über die Wohnungsvermittlung der Stadt Recklinghausen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins erhebt die Stadt Recklinghausen nach ihren Angaben eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro. Die Gebühr kann auch bei einem ablehnenden Bescheid anfallen; in diesem Fall nennt die Stadt je nach Verwaltungsaufwand bis zu 15 Euro.
Ob in besonderen Fällen eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist, sollte direkt bei der Stadtverwaltung erfragt werden. Eine verbindliche Entscheidung trifft die zuständige Stelle im Einzelfall.
Sonderfälle: Umzug, Änderung des Einkommens und Ablehnung
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS kann grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen genutzt werden. Die konkrete Wohnung muss aber zur eingetragenen Haushaltsgröße, Wohnfläche und Einkommensgruppe passen. Für Wohnungen außerhalb von NRW gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Größere Wohnung bei verändertem Haushalt
Wenn sich die Haushaltsgröße ändert, etwa durch Geburt eines Kindes, Trennung, Pflegebedarf oder den Einzug weiterer Haushaltsmitglieder, kann ein neuer Antrag oder eine erneute Prüfung sinnvoll sein. Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der aktuellen Haushaltszusammensetzung.
Änderung des Einkommens
Ändert sich das Einkommen vor Antragstellung oder während der Prüfung, sollte die Stadt informiert werden. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen im geprüften Zeitraum. Unvollständige oder veraltete Angaben können die Bearbeitung verzögern.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Wer einen Ablehnungsbescheid erhält, sollte die Begründung genau prüfen und bei Bedarf fehlende Nachweise nachreichen oder Beratung einholen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Recklinghausen
Gilt der Wohnberechtigungsschein Recklinghausen nur in Recklinghausen?
Ein in Recklinghausen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend bleibt, ob die jeweilige Wohnung zur Haushaltsgröße, Wohnfläche und Einkommensgruppe passt.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr. Danach muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Recklinghausen beantragen?
Der Wohnberechtigungsschein Recklinghausen wird offiziell bei der Stadt Recklinghausen beantragt. Die Stadt stellt Informationen zum Antrag, zur Wohnberechtigung und zur Wohnungsversorgung auf ihrer Webseite bereit. Nach Angaben der Stadt ist der Antrag auch über das Serviceportal erreichbar; für den Online-Antrag ist eine Anmeldung im Serviceportal erforderlich. Die offizielle Informationsseite der Stadt finden Sie hier: Wohnungsversorgung der Stadt Recklinghausen.
Ist der WBS dasselbe wie Wohngeld?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist ein Nachweis für den Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS berechtigt nur zur Anmietung einer passenden geförderten Wohnung. Die Wohnungssuche, Bewerbung und Auswahl durch den Vermieter bleiben weiterhin erforderlich.
Kann ich mich mit WBS bei der Stadt vormerken lassen?
Nach Angaben der Stadt Recklinghausen können sich Wohnungssuchende über das Serviceportal in die Wohnungssuchendenkartei aufnehmen lassen. Die Wohnungsversorgung kann dann Kontakt aufnehmen, wenn geeigneter Wohnraum frei gemeldet wird.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Recklinghausen, Abteilung Transferleistungen und Wohnen / Wohnungsversorgung |
| Anschrift | Stadthaus A, Rathausplatz 4, 45657 Recklinghausen |
| Ansprechpartner WBS | Herr V. Penning (A – R), Telefon 02361/50-2583, Stadthaus A, Raum 2.09.1 Frau A. Wessel (S – Z), Telefon 02361/50-2582, Stadthaus A, Raum 2.10 Herr V. Schulz (Sachgebietsleiter), Telefon 02361/50-2570, Stadthaus A, Raum 2.20 |
| Online-Kontakt | Nachrichten können über die Kontaktfunktionen auf der offiziellen Dienstleistungsseite der Stadt gesendet werden. |
| Öffnungszeiten Wohnberechtigung und Wohnungsversorgung | Montag 8 bis 13 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr sowie nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Stadt weist auf ihrer Öffnungszeitenseite darauf hin, dass diese Regelung wegen Personalengpässen bis auf Weiteres gilt. |
| Offizielle Webseite | Bürgerservice Recklinghausen |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Recklinghausen ergeben sich aus dem Wohnraumrecht des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Dort sind unter anderem Einkommensgrenzen, Einkommensermittlung und der Wohnberechtigungsschein geregelt.
- § 13 WFNG NRW: Einkommensgrenze und Haushaltsangehörige
- § 14 WFNG NRW: Einkommen
- § 15 WFNG NRW: Einkommensermittlung
- § 18 WFNG NRW: Wohnberechtigungsschein
- Landesgebührengesetz NRW: Grundlage für Gebührenfragen bei Verwaltungsverfahren
Ergänzend gelten die jeweiligen Förderbindungen der konkreten Wohnung. Deshalb kann eine Wohnung trotz vorhandenem WBS ungeeignet sein, wenn sie nicht zur Haushaltsgröße, Wohnfläche oder Einkommensgruppe passt.
