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Nach aktuellen Plänen des Kabinetts soll das Wohngeld ab 01. Januar 2020 steigen. Dabei handelt es sich um die erste Erhöhung des staatlichen Mietzuschusses seit 2016. Alternativ kann das Wohngeld auch als Lastenzuschuss an Wohneigentümer gezahlt werden. Diese Fälle bilden in der Praxis allerdings die klare Minderheit.
Eine deutliche Erhöhung
Die Höhe des derzeit gezahlten Zuschusses zur Mete beträgt 145 Euro pro Monat für einen Zwei Personen Haushalt. Ab dem 01. Januar 2020 wird dieser Betrag auf 190 Euro pro Monat steigen. Dabei handelt es sich um Grundwerte, die sich regional gestaffelt erhöhen können. Maßgeblich ist dabei das jeweilige Niveau der Mieten im Umfeld. Hier sieht die Vorlage ein deutlich höheres Maß an Ausdifferenzierung gegenüber den bisherigen Regelungen vor. So ist etwa die Einführung einer neuen „Mietenstufe VII“ vorgesehen, um die Haushalte von Gemeinden mit besonders hohen Mieten in stärkerem Maße zu entlasten, als dies bisher der Fall war.
Keine endgültige Planungssicherheit
Die durch das Wohngeld entstehenden Kosten werden vom Bund und den Ländern je zur Hälfte getragen. Entsprechend bedarf die Vorlage der Bundesregierung nicht nur einer Zustimmung durch den Bundestag, sondern es muss auch im Bundesrat über die Erhöhung abgestimmt werden. Insofern sind die Verhandlungen rund um das Thema Wohngeld noch nicht zu einem endgültigen Abschluss gekommen, sondern es liegen lediglich entsprechende Pläne der Bundesregierung vor. Entsprechend könnte es im Rahmen des Prozesses noch zu Änderungen kommen, da auf Länderebene verschiedene Oppositionsparteien aus dem Bundestag mit regieren.
Notwendigkeit der Erhöhung
Die Erhöhung folgt vor allem dem wachsenden Druck auf finanziell schwache Mieter durch immer höhere Mietzinsen. Hiervon sind vor allem größere Städte betroffen, in denen die Zahl der Einwohner weiter ansteigt, ohne das genügend Raum für den Bau neuer Wohnhäuser in ausreichendem Maß zur Verfügung steht. Durch die Zahlung des Wohngeldes soll verhindert werden, dass mehr Menschen aufgrund zu geringer Einkommen ins Hartz IV System abrutschen. Denn anspruchsberechtigt zum Bezug von Wohngeld sind Haushalte deren Einkommen gering ist und die keine anderweitigen sozialen Leistungen wie Hartz IV oder Sozialhilfe beziehen.
Eine wachsende Zahl von Empfängern
Da die auf niedrigem Niveau verharrenden Leitzinsen der Europäischen Zentralbank weiterhin dafür sorgen, dass statt in festverzinsliche Anlageformen vermehrt in Immobilien investiert wird, nimmt die Belastung für weniger einkommensstarke Mieter zu und erfasst in diesem Zuge immer weitere Kreise. Die Planungen der Bundesregierung gehen für die Zukunft von 660.000 Haushalten aus, die zum Bezug von Wohngeld berechtigt sind. 2017 lag diese Zahl nach den Erhebungen des statistischen Bundesamtes noch bei 592.000 Haushalten was etwa 1,4 Prozent aller privaten Haushalte in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Diese Ausdehnung wird durch die Neuregelung der Zugangsvoraussetzungen möglich macht, wie sie der Entwurf des Bundesbauministeriums vorsieht.
Kontinuierliche Erhöhung
Eine weitere Änderung betrifft zukünftige Erhöhungen des Wohngeldes. Diese sollen nach dem Willen der Bundesregierung in regelmäßiger Form erfolgen. Hierzu wird alle zwei Jahre eine Prüfung hinsichtlich der Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt wie auch bei den Löhnen vorgenommen werden. Die Höhe des Wohngeldes wird dann jeweils entsprechend angepasst werden, ohne dass es einer neuen Entscheidung des Gesetzgebers hierüber bedarf.
Breites positives Echo
Die Zustimmung von Bundestag und Bundestag zu den Plänen der Regierung dürfte insoweit wahrscheinlich sein, als die Erhöhung des Wohngeldes zumeist positiv kommentiert wird. Der Sozialverband VdK etwa begrüßt, dass die Anhebung erfolgt und regelmäßige Anpassungen in Zukunft dafür sorgen werden, dass einkommensschwache Haushalte entlastet werden. Kritisch kommentiert wird die Erhöhung durch den Präsidenten des Sozialverbands Deutschland Adolf Bauer. Dieser hält die Anhebung für zu gering und plädiert für eine jährlich erfolgende Prüfung der Mietkosten- und Einkommensentwicklung. Angesichts des prognostizierten geringeren Steueraufkommens in den kommenden Jahren dürfte eine weitergehende Erhöhung des Wohngeldes bereits zum 01. Januar 2020 wenig wahrscheinlich sein.