Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Bayern

Menschen mit geringem Einkommen fällt es oft schwer, ihre Wohnung zu finanzieren. Die ständig steigenden Mietpreise tun ihr Übriges. Staatliche Unterstützung wird mit dem Wohnberechtigungsschein in Bayern geboten. Damit können Geringverdiener eine Sozialwohnung beziehen. Doch wer ist anspruchsberechtigt, welche Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen gelten, welche Unterlagen werden benötigt und wo kann man den Wohnberechtigungsschein beziehen?

Wohnberechtigungsschein in Bayern – wer zählt zu den Anspruchsberechtigten?

Zu den finanziell schwachen Personen, die den Wohnberechtigungsschein erhalten, zählen unter anderem:

  • Geringverdiener
  • Bezieher von Hartz IV und Sozialleistungen
  • Rentner
  • Gering verdienende Alleinerziehende
  • Studenten und Azubis

Der Schein berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung. Diese wird durch staatliche Mittel gefördert, damit Wohnen für geringe Mietkosten möglich wird. Das Dokument können unter Erfüllung der Bedingungen auch Ausländer beantragen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland und eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nachweisen. Damit können gering Verdienende dem Vermieter beweisen, dass sie die Voraussetzungen für die geförderte Wohnung erfüllen. Diese ist in der Regel günstiger, als es allgemein auf dem Wohnungsmarkt der Fall ist. Vermieter dürfen sie lediglich an Personen mit Berechtigungsschein vermieten, aber dennoch selber den Bewerber auswählen.

Wie wird das Einkommen für den Wohnberechtigungsschein in Bayern berechnet?

Die Prüfung, ob man die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein und in der Folge eine Sozialwohnung erfüllt, erfolgt anhand der im jeweiligen Bundesland gültigen Einkommensgrenzen. Der Schein wird entsprechend der Dringlichkeit in drei verschiedenen Einkommensstufen eingeteilt:

Stufe 1:

  • Einpersonenhaushalt: 14.000 Euro
  • Zwei Personen: 22.000 Euro

Für jede weitere Person können 4.000 Euro und für jedes weitere Kind 1.000 Euro hinzukommen. Wohnungssuchende der Stufe 1 haben den höchsten Vorrang.

Stufe 2:

  • Einpersonenhaushalt: 18.300 Euro
  • Zwei Personen: 28.250 Euro

Für jede weitere Person sind 6.250 und jedes weitere Kind 1.750 Euro zusätzlich möglich.

Stufe 3:

  • Einpersonenhaushalt: 22.600 Euro
  • Zwei Personen: 34.500 Euro

Bei der Stufe 3 dürfen für jede weitere Person 8.500 Euro und für jedes weitere Kind 2.500 Euro mehr Einkommen erzielt werden.

Das gesamte Einkommen aller Personen, die im Haushalt leben, wird in die Berechnung einbezogen. Abzugsfähig sind beispielsweise Unterhaltszahlungen sowie Freibeträge für Alleinerziehende und Schwerbehinderte. Für Senioren gibt es gesonderte Einkommensgrenzen. Hier können Interessenten prüfen, ob sie die Voraussetzungen bezüglich des Einkommens erfüllen. Ist dem so, kann man im gesamten Bundesland eine Sozialwohnung mieten. Im Wohnberechtigungsschein in Bayern sind neben der Einkommensgrenze weitere Voraussetzungen genau beschrieben, wie:

  • Zahl der Haushaltsangehörigen
  • Angemessene Wohnungsgröße

Hinsichtlich der Wohnungsgröße gilt mit einem Wohnberechtigungsschein in Bayern folgendes:

  • Alleinstehend: 50 bis 55 m² (1 Zimmer)
  • Zwei Personen: 65 bis 70 m² (2 Zimmer)
  • Drei Personen: 80 bis 85 m² (3 Zimmer)
  • Vier Personen: 95 bis 100 m² (4-Zimmer)
  • Fünf Personen: 110 bis 115 m² (5 Zimmer)

Bei jeder weiteren Person dürfen es 15 bis 20 m² mehr sein. Der Wohnberechtigungsschein in Bayern ist ein Jahr lang gültig. Nach Ablauf ist eine erneute Beantragung nötig.

Folgende Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein je nach Lebens- und Arbeitssituation benötigt:

  • Personalausweis/Reisepass
  • Heiratsurkunde bei Verheirateten
  • Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Schwangere Mutterpass
  • Kinder Geburtsurkunden
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder Sorgerechtsvereinbarung bei Geschiedenen und getrennt Lebenden mit minderjährigen Kindern
  • Verdienstbescheinigung bei nichtselbständiger Tätigkeit
  • Einkommenserklärung bei selbstständiger Tätigkeit
  • Nachweis über Rentenbezug
  • Leistungsbescheide, wie Arbeitslosengeld und Grundsicherung
  • Azubis oder Studenten, Ausbildungsvertrag oder Immatrikulationsbescheinigung
  • Schwerbehinderte, Schwerbehindertenausweis
  • Unterhalt
  • Abfindungen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung oder Verpachtung

Die Einkommensnachweise dürfen beim Beantragen des Wohnberechtigungsscheins nicht älter als drei Monate sein. Eine Ausnahme ist der Rentenbescheid.

Wo und mit welchen Dokumenten kann der Wohnberechtigungsschein in Bayern bezogen werden?

Die Beantragung ist auf folgender Webseite möglich: https://www.bayernportal.de/dokumente/onlineservice/01887359330.

Fazit

Mit einem Wohnberechtigungsschein können Geringverdiener eine staatlich geförderte, günstigere Wohnung anmieten. Er dient dem Ziel, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und wird ausgestellt, wenn grundlegende Voraussetzungen, wie Einkommensgrenze und Wohnungsgröße, erfüllt sind und benötigte Unterlagen eingereicht wurden.

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WICHTIG: Dieser Antrag ist nicht für München gültig. Diesen finden Sie hier: Wohnberechtigungsschein München