Der Wohnberechtigungsschein (WBS) Bayern ist der amtliche Nachweis dafür, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Mietwohnung erfüllt. Er ist vor allem für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen relevant, die sich auf eine Sozialwohnung oder eine andere gebundene Mietwohnung bewerben möchten.
Ob ein Wohnberechtigungsschein in Bayern ausgestellt werden kann, hängt nicht nur vom Einkommen ab. Entscheidend sind auch die Haushaltsgröße, die Art der geförderten Wohnung, die angemessene Wohnungsgröße und die Frage, ob der Haushalt rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, auf längere Dauer einen Wohnsitz zu begründen. Grundlage sind insbesondere das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG), das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) und die aktuellen Wohnraumförderungsbestimmungen.
Wohnberechtigungsschein (WBS) Bayern: Wer ist berechtigt?
Ein Wohnberechtigungsschein in Bayern kommt grundsätzlich für Haushalte infrage, deren Gesamteinkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Zum Haushalt zählen nicht nur die antragstellende Person, sondern auch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, wenn sie zusammen eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Auch Kinder, deren Geburt wegen einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist, können berücksichtigt werden.
Typische berechtigte Gruppen sind zum Beispiel Alleinstehende mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Auszubildende, Studierende, Menschen mit Behinderung sowie Haushalte, die Sozialleistungen beziehen. Maßgeblich ist aber immer die konkrete Prüfung des Haushalts und nicht allein die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Personengruppe.
Geförderte Mietwohnungen dürfen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, die einen Wohnberechtigungsschein vorlegen können oder von der zuständigen Stelle als wohnberechtigt benannt wurden. Der WBS ersetzt dabei keine Wohnungszusage. Er bestätigt lediglich, dass der Haushalt für eine passende geförderte Wohnung grundsätzlich berechtigt ist. Die Entscheidung, wer eine konkrete Wohnung erhält, treffen je nach Bindung und Verfahren die Vermietenden oder die zuständige Stelle.
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WICHTIG: Dieser Antrag ist nicht für München gültig. Diesen finden Sie hier: Wohnberechtigungsschein München
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Bayern 2026
Für den Wohnberechtigungsschein Bayern sind die Einkommensgrenzen besonders wichtig. Bayern arbeitet bei der sozialen Wohnraumförderung mit Einkommensstufen. Welche Stufe für eine bestimmte Wohnung maßgeblich ist, hängt von der jeweiligen Förderung und Belegungsbindung ab. Die höchstzulässige Obergrenze ergibt sich aus Art. 11 BayWoFG; niedrigere Stufen werden in den aktuellen Förderübersichten des Freistaats Bayern ausgewiesen.
Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Grenzen für die Einkommensstufen nach der Übersicht der Wohnraumförderung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand April 2026. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts, nicht zwingend das Bruttoeinkommen auf der Lohnabrechnung.
| Haushaltsgröße / Zuschlag | Stufe I | Stufe II | Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| 2-Personen-Haushalt | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Zuschlag für jede weitere Person | 5.000 Euro | 7.850 Euro | 10.700 Euro |
| Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind | 1.300 Euro | 2.250 Euro | 3.200 Euro |
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Übersicht Wohnraumförderung, Stand April 2026; Art. 11 BayWoFG.
Wie Kinder bei den Einkommensgrenzen zählen
Kinder werden bei der Haushaltsgröße berücksichtigt. Zusätzlich erhöht sich die jeweilige Einkommensgrenze für jedes zum Haushalt gehörende Kind um den Kinderzuschlag der jeweiligen Stufe. Das gilt auch, wenn aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft die Geburt eines Kindes zu erwarten ist.
Ein Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind besteht aus drei Personen. Zur Grenze für zwei Personen kommt zunächst der Zuschlag für eine weitere Person hinzu. Zusätzlich wird der Kinderzuschlag berücksichtigt. Dadurch kann die maßgebliche Einkommensgrenze deutlich höher liegen als bei einem kinderlosen Zwei-Personen-Haushalt.
Wie das Einkommen beim WBS Bayern berechnet wird
Für die Prüfung des Wohnberechtigungsscheins in Bayern zählt das Gesamteinkommen des Haushalts. Nach Art. 5 BayWoFG ist das Gesamteinkommen die Summe der Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen abzüglich gesetzlich vorgesehener Freibeträge und Abzugsbeträge. Deshalb kann das tatsächliche Haushaltsbruttoeinkommen höher sein als die in der Tabelle genannten Grenzen.
Berücksichtigt werden können insbesondere Einkünfte aus nichtselbstständiger oder selbstständiger Arbeit, Renten, Unterhaltszahlungen, Sozialleistungen, Ausbildungsvergütungen sowie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen. Entscheidend ist nicht eine einzelne Einkommensart, sondern die Gesamtsituation des Haushalts.
Das BayWoFG sieht unter anderem Freibeträge für Menschen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie für Ehepaare und Lebenspartner in den ersten sieben Jahren der Ehe oder Lebenspartnerschaft vor. Auch gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen können in bestimmten Grenzen abgesetzt werden. Die genaue Berechnung erfolgt immer im Einzelfall.
Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Bayern
Der Wohnberechtigungsschein Bayern enthält Angaben dazu, für welche Haushaltsgröße und welche Wohnungsgröße der Haushalt berechtigt ist. Nach Art. 12 BayWoFG muss die Größe des Wohnraums angemessen sein. Dabei können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse berücksichtigt werden, insbesondere bei älteren Menschen oder Menschen mit Behinderung.
Als Orientierung für geförderten Mietwohnraum nennt die WFB 2023 folgende angemessene Wohnflächen. Die konkrete Festlegung kann je nach Wohnung, Förderung und Einzelfall abweichen.
| Wohnungstyp | Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|---|
| Ein-Zimmer-Wohnung | 1 Person | bis 40 m² |
| Zwei-Zimmer-Wohnung | 1 Person | bis 50 m² |
| Zwei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | bis 55 m² |
| Drei-Zimmer-Wohnung | 2 Personen | bis 65 m² |
| Drei-Zimmer-Wohnung | 3 oder 4 Personen | bis 75 m² |
| Vier-Zimmer-Wohnung | 4 Personen | bis 90 m² |
| Weitere Haushaltsangehörige | ab 5 Personen | bis zu 15 m² zusätzlich je weiterer Person |
| Rollstuhlgerechte Wohnung | bei entsprechendem Bedarf | bis zu 15 m² zusätzlich möglich |
Wichtig ist: Die Tabelle ersetzt nicht die Einzelfallprüfung. Der Wohnberechtigungsschein weist aus, welche Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt maßgeblich ist. Bei besonderem Bedarf, etwa wegen Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen familiären Umständen, kann eine abweichende Bewertung möglich sein.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein in Bayern
In Bayern wird zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann sich ein wohnungssuchender Haushalt grundsätzlich in Bayern um eine passende geförderte Mietwohnung bewerben. Im WBS sind insbesondere die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße festgehalten.
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein wird dagegen nur für eine bestimmte Wohnung erteilt. Außerdem gibt es geförderte Wohnungen, vor allem in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf, bei denen die Wohnung nur an Personen überlassen werden darf, die von der zuständigen Stelle für diese konkrete Wohnung benannt wurden. In solchen Fällen reicht ein allgemeiner WBS allein nicht immer aus.
Besonderheit München und Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
Für München gilt eine wichtige Besonderheit: Der allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt nach Angaben der Landeshauptstadt München nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung in München. Hintergrund ist, dass München zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zählt und dort eigene Verfahren für geförderten Wohnraum gelten.
Wer also eine geförderte Wohnung in München sucht, sollte nicht automatisch davon ausgehen, dass ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein Bayern genügt. Für andere Städte und Gemeinden in Bayern kann die Situation anders sein. Entscheidend ist immer, welche Bindung für die konkrete Wohnung gilt und welche Stelle über die Wohnberechtigung oder Benennung entscheidet.
Welche Nachweise für die Prüfung relevant sind
Da die Wohnberechtigung für den gesamten Haushalt geprüft wird, sind Nachweise zur Haushaltszugehörigkeit und zum Einkommen aller relevanten Haushaltsangehörigen wichtig. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der Lebenssituation des Haushalts ab.
| Lebenssituation | Typische Nachweise |
|---|---|
| Identität und Haushalt | Ausweisdokumente, Nachweise zur Haushaltszusammensetzung, Nachweise zu Ehe, Lebenspartnerschaft, Kindern oder Schwangerschaft |
| Nichtselbstständige Arbeit | Verdienstnachweise, Arbeitgeberbescheinigungen, Angaben zu Sonderzahlungen |
| Selbstständige Tätigkeit | Einkommenserklärungen, Gewinnermittlungen oder steuerliche Nachweise |
| Rente, Sozialleistungen, Ausbildung | Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Ausbildungs- oder Studiennachweise |
| Unterhalt und weitere Einkünfte | Nachweise zu Unterhaltszahlungen, Kapitalerträgen, Vermietung, Verpachtung oder sonstigen regelmäßigen Einnahmen |
| Besonderer Bedarf | Schwerbehindertenausweis, Nachweise zu Pflegebedürftigkeit oder anderen Umständen, die für Wohnungsgröße und Freibeträge relevant sein können |
Die Unterlagen dienen dazu, das anrechenbare Gesamteinkommen, die Haushaltsgröße und den Wohnbedarf korrekt zu bestimmen. Besonders wichtig ist, dass nicht nur Einkommen, sondern auch Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden können. Dadurch kann sich die Wohnberechtigung anders darstellen, als es ein reiner Blick auf das Bruttoeinkommen vermuten lässt.
Was der Wohnberechtigungsschein Bayern leistet und was nicht
Der WBS Bayern ist kein Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung. Er ist ein Nachweis der Wohnberechtigung. Ob ein Haushalt tatsächlich eine Wohnung erhält, hängt vom vorhandenen Angebot, der Belegungsbindung, der Wohnungsgröße, der Einkommensstufe und teilweise von der Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs ab.
Für Wohnungssuchende ist der Wohnberechtigungsschein trotzdem ein wichtiger erster Nachweis: Ohne passenden WBS oder ohne Benennung durch die zuständige Stelle dürfen viele geförderte Wohnungen nicht vermietet werden. Für Vermietende zeigt der WBS, dass die rechtlichen Voraussetzungen für die Überlassung einer geförderten Wohnung grundsätzlich erfüllt sind.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bayern
Wie viel darf man für einen Wohnberechtigungsschein in Bayern verdienen?
Das hängt von der Haushaltsgröße, der Einkommensstufe und der konkreten Wohnung ab. Nach Art. 11 BayWoFG liegt die Obergrenze der Stufe III bei 28.300 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt und 43.200 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person kommen bis zu 10.700 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich bis zu 3.200 Euro. Für Stufe I und Stufe II gelten niedrigere Grenzen.
Ist die Einkommensgrenze gleich dem Bruttoeinkommen?
Nein. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts. Dabei werden die Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen zusammengerechnet und bestimmte Freibeträge oder Abzüge berücksichtigt. Deshalb kann das tatsächliche Bruttoeinkommen höher sein als die angegebene Einkommensgrenze.
Gilt ein allgemeiner WBS Bayern auch in München?
Nein, in München gilt der allgemeine Wohnberechtigungsschein nach Angaben der Landeshauptstadt München nicht für den Bezug einer geförderten Wohnung. München ist ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf; dort gelten eigene Regelungen für geförderten Wohnraum.
Welche Wohnungsgröße ist mit einem WBS in Bayern erlaubt?
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach Haushaltsgröße, Wohnungstyp und besonderem Bedarf. Als Orientierung gelten bei gefördertem Mietwohnraum zum Beispiel bis zu 40 m² für eine Ein-Zimmer-Wohnung für eine Person, bis zu 55 m² für eine Zwei-Zimmer-Wohnung für zwei Personen und bis zu 90 m² für eine Vier-Zimmer-Wohnung für vier Personen. Im Einzelfall ist die Angabe im Wohnberechtigungsschein entscheidend.
Garantiert der WBS eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur, dass ein Haushalt für eine passende geförderte Wohnung grundsätzlich berechtigt ist. Eine konkrete Wohnung muss dennoch verfügbar sein, und je nach Bindung können weitere Auswahl- oder Benennungsverfahren gelten.
Weiterführende Informationen
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Wohnberechtigung und Recht
- Art. 11 BayWoFG: Einkommensgrenzen
- Art. 5 BayWoFG: Gesamteinkommen
- Art. 12 BayWoFG: Größe des Wohnraums
- Wohnraumförderungsbestimmungen 2023 (WFB 2023)
- Bayerisches Staatsministerium: Übersicht Wohnraumförderung, Stand April 2026
- Landeshauptstadt München: Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
