Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohngeldrechner für Ihre Stadt

wohngeldrechnerIn Deutschland haben die Bürger ein Anrecht auf finanzielle Unterstützung des Staates, wenn das Einkommen nicht für die Miete und die Nebenkosten ausreicht. Dazu gehört sowohl das Wohngeld als auch der Wohnberechtigungsschein, um eine sozial geförderte Wohnung zu erhalten. In diesem Fall sind die Mieten wesentlich niedriger als auf dem frei erhältlichen Wohnungsmarkt. Für beide Hilfestellungen werden die Einnahmen überprüft, da diese einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten dürfen. Laut dem Wohngeldgesetz dient das Wohngeld der wirtschaftlichen Absicherung, damit jeder adäquat und familiengerecht wohnen kann. Mit einem entsprechenden Antrag stellt es eine staatliche Leistung da, entweder als Zuschuss zur Miete oder als Lastenzuschuss für den selber genutzten Wohnraum. Dabei beruht die Berechnung von Wohngeld auf den folgenden Faktoren:

  • Größe des Haushalts
  • Gesamtes Einkommen
  • Höhe der Miete
  • Monatliche Belastung
  • Mietniveau am Wohnort

Zu diesem Zweck hat der Gesetzgeber genaue Vorschriften erlassen, welche beim Wohngeldrechner einkalkuliert werden.

Wohgeldrechner Deutschland


Erhöhung des Wohngeldes seit 2023

Angesichts der steigenden Kosten ist ab dem 1. Januar 2023 im Rahmen der Wohngeldreform eine Erhöhung beschlossen worden. Auf diese Weise sollen die zusätzlichen Belastungen für die Empfänger von Wohngeld reduziert werden. Dazu gehört die Einführung einer permanenten Komponente für Heizkosten, welche als Zuschlag auf die fällige Miete oder Belastung in die Berechnung einfließt. Damit sollen die extrem ansteigenden Heizkosten abgemildert werden. Dazu gibt es eine Klimakomponente, welche einen weiteren Zuschlag auf die Höchstbeträge darstellt. So lassen sich strukturelle Mieterhöhungen berücksichtigen, die bedingt durch energetische Maßnahmen im Bereich der betroffenen Gebäude entstehen. Außerdem wird die gesamte Wohngeldformel angepasst, sodass deutlich mehr Haushalte einen gesetzlichen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Darüber hinaus erfolgt eine neue Zuordnung der Gemeinden und Kreise zu den bisher gültigen Mietstufen des Wohngeldes. Damit lassen sich zwischenzeitliche Veränderungen beim regionalen Mietniveau einbeziehen.

Wohngeld korrekt berechnen

Wie viel Wohngeld dem Antragssteller zusteht, wird ausgehend von einer sehr komplexen Formel berechnet. Dabei spielen die aktuelle Miete, das gesamte Einkommen und die Anzahl der Mitglieder im Haushalt eine grundlegende Rolle. Als monatliches Gesamteinkommen gilt die Summe der Nettoeinkünfte, abzüglich von eventuellen Freibeträgen und Unterhaltspflichten. Allerdings gibt es noch weitere Faktoren, die bei der Berechnung berücksichtigt werden, deshalb lässt sich das Wohngeld nicht einfach selber ausrechnen. Hinweisende Tabellen im Bezug auf das Wohngeld dienen bestenfalls als eine erste Orientierung. Sie können nicht den genauen Wohngeldbetrag angeben, sondern höchstens eine mögliche Spanne. Wer seinen tatsächlichen Anspruch auf die staatliche Unterstützung ermitteln möchte, sollte einen Wohngeldrechner verwenden. Generell lässt sich festhalten, dass das Wohngeld im Schnitt bis zu 370 Euro pro Haushalt beträgt. Ein aktualisierter Wohngeldrechner bezieht alle Änderungen ein, welche ab 2023 in Kraft getreten sind. So lässt sich beim Wohngeld die vorherige und anschließende Summe berechnen. Auf diese Weise erhält der Nutzer einen Vergleich und kann aufdecken, wie sich das neue Wohngeldgesetz auf das ihm zustehende Wohngeld auswirkt.

Anspruch auf Wohngeld geltend machen

Ende des Jahres 2021 bekamen knapp 600.000 deutsche Haushalte das staatliche Wohngeld, damals betrug es im Schnitt nur 192 Euro pro Monat. Da dieser Betrag mittlerweile bedingt durch die gestiegenen Kosten viel zu gering ist, legte die Bundesregierung eine weitreichende Wohngeldreform vor. Das Wohngeld gibt es vor allem als Mietzuschuss für Mieter von Wohnungen und Häusern. Darüber hinaus können Eigentümer von Immobilien einen Lastenzuschuss erhalten, wenn sie selbst darin wohnen. Der Zuschuss zur Miete wird gewährleistet, wenn ein eigenes Einkommen besteht. Dazu gehören auch die folgenden Einnahmen:

  • Arbeitslosengeld I
  • Kurzarbeitergeld
  • Renten

Sogar im Altenheim lebende Bürger können unter Umständen das Wohngeld bekommen. Knapp die Hälfte der Empfänger sind gegenwärtig Rentner. Immobilieneigentümer können einen Zuschuss zu den allgemeinen Betriebskosten oder den Kreditraten erhalten, wenn sie zu diesem Zeitpunkt eine Baufinanzierung zurückzahlen Allerdings lebt nur ein geringer Prozentsatz aller Wohngeldempfänger in der eigenen Immobilie.

Wohngeld richtig beantragen

Wer dank dem Wohngeldrechner ermittelt hat, dass ihm Wohngeld zusteht, kann den Antrag bei der Wohngeldbehörde der zuständigen Gemeinde, Kreisverwaltung oder Stadt stellen. In manchen Regionen sind dafür die Sozialämter zuständig. Das entsprechende Formular lässt sich auch online auf den jeweiligen Internetseiten finden. Wenn der Wohnort in Nordrhein-Westfalen angesiedelt ist, lässt sich das Wohngeld sogar komplett online beantragen. Für den staatlichen Mietzuschuss muss der Antragssteller das aktuelle Einkommen aller betroffenen Familienmitglieder aufzeigen sowie die Höhe und Zusammensetzung der Miete nachweisen. Im Hinblick auf den Lastenzuschuss muss die Belastung aus den Kapital- und Bewirtschaftungskosten belegt werden. Des Weiteren ist der Antrag nur mit einer Unterschrift rechtskräftig. Jedoch kann die anschließende Bearbeitung bis zu sechs Monate lang andauern, deswegen ist ein frühzeitiges und fristgerechtes Vorgehen anzuraten. Falls ein gültiger Anspruch besteht, bewilligt die zuständige Behörde das Wohngeld immer für einen Zeitraum von zwölf Monaten.