Vor allem seit den 90er Jahren wird der soziale Wohnungsbau im Land Brandenburg mit einer Vielzahl an Sozialwohnungen gefördert. Für eine solche Sozialwohnung benötigen Interessierte einen Wohnberechtigungsschein – kurz WBS. Es gibt feste Regeln für den Anspruch auf einen solchen Schein sowie die angemessene Größe der Wohnung. Einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein in Brandenburg können grundsätzlich alle volljährigen Bürgerinnen und Bürger stellen. Bewilligt wird er in Ermessen des Jahresbruttoeinkommens gemäß § 9 (2) WoFG.
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Wichtige Infos zur Einkommensgrenze beim WBS im Land Brandenburg
Das Einkommen wird abzüglich etwaiger Freibeträge berechnet und als Haushaltseinkommen für alle einzuziehenden Personen berechnet. Bei einer alleinstehenden Person sind das rund 15.000 Euro. Bei zwei Personen liegt die Grenze bei gemeinsamen 22.000 Euro. Abhängig von der Konstellation an einzuziehenden Erwachsenen und Kindern variieren die Grenzen. So liegt diese beispielsweise bei einem Haushalt mit drei erwachsenen Personen bei ungefähr 27.000 Euro und bei zwei Erwachsenen und einem Kind bereits bei fast 29.000 Euro. Grundsätzlich liegen die Beträge bei einem Einzug mit Kindern stets etwas höher als bei gleicher Haushaltsgröße mit ausschließlich erwachsenen Personen.
Die exakten Werte können sich jedoch ändern, sodass hier vorab stets ein Blick in den Gesetzestext lohnt. Im Einzelfall ist eine Bewilligung eines WBS auch bei Überschreitung dieser Einkommensgrenzen möglich. Dabei haben Wohnungssuchende wie Schwangere, Haushalte mit Kindern, allein stehende Elternteile mit Kindern, junge Ehepaare sowie Schwerbehinderte und ältere Menschen Vorrang.
Das gibt es bezüglich der Wohnungsgröße zu wissen
Der Wohnberechtigungsschein für das Land Brandenburg sieht abhängig von der Haushaltsgröße und der damit einziehenden Personen unterschiedliche Wohnungsgrößen und eine unterschiedliche Anzahl an Zimmern als angemessen an. Dabei wird in Brandenburg nicht wesentlich zwischen Erwachsenen und Kindern differenziert. Als Richtwert gilt, dass auf jedes Haushaltsmitglied ein Wohnraum entfällt. Das bedeutet, dass einem Paar ebenso wie einem Elternteil mit einem Kind eine Wohnung mit zwei Zimmern zusteht. Einem Paar mit einem Kind stehen drei Wohnräume zu und das gilt ebenso für ein Elternteil mit zwei Kindern. So zieht sich dieses Prinzip fort bis hin zu fünf Zimmern, die angemessen für fünf Personen in individuellen Konstellationen von Erwachsenen und Kindern sind. Eine Ausnahme besteht bei einem Haushalt mit einer einzigen Person, der zwei Zimmer zugesprochen werden. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei den Zimmern um Wohnräume im Allgemeinen und nicht um Schlafzimmer im Speziellen handelt. Die angemessene Wohnungsgröße orientiert sich an der Zimmeranzahl und der Haushaltsgröße und liegt beispielhaft bei zwei Zimmern bei 65 Quadratmetern und bei vier Zimmern für vier Haushaltsangehörige bei 90 Quadratmetern. Grob erhöht sich die Wohnungsgröße mit jedem Zimmer beziehungsweise Haushaltsmitglied um 10 bis 15 Quadratmeter.
Diese Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein in Brandenburg benötigt
Zur Antragsstellung des WBS ist immer das ausgefüllte Antragsformular mit Unterschrift Voraussetzung. Desweiteren sind Einkommensnachweise der letzten 12 Monate in geeigneter Form wie beispielsweise mit einem Nachweis von Arbeitslosengeldbezug, Bafög-Bezug, Rentenbezug, Elterngeldbezug und ähnlichem einzureichen. Für Selbstständige kann dies der letzte Steuerbescheid oder eine Gewinn- und Verlustrechnung vom Steuerberater sein. Immer vorzulegen ist außerdem ein Nachweis über die Beitragszahlung von Krankenkasse, Pflegekasse und/oder Rentenversicherung. Im Einzelfall sind weitere Nachweise zur Berechtigung zu erbringen wie etwa der Mutterpass bei Schwangeren oder ein Nachweis einer Pflegestufe bei Schwerbehinderten, Pflegebedürftigen oder älteren Personen.
Hier kann der WBS im Bundesland Brandenburg bezogen werden
Für eine Antragsstellung des Wohnberechtigungsscheins in Brandenburg können sich Interessierte per Mail an die Stadt Potsdam wenden (Wohnungswesenrathaus.potsdamde) beziehungsweise online einen Termin vereinbaren (https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000009705.php). Einen Überblick (https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000007866.php#tab-infos) und einen Download des Antragsformularsgibt es online auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam.
Das gibt es rund um den Wohnberechtigungsschein in Brandenburg noch zu wissen
Für die Antragsstellung fallen im Land Brandenburg Gebühren in Höhe von maximal 15 Euro an. Der WBS gilt jeweils für ein Jahr und ist ausschließlich für Wohnungen im Land Brandenburg gültig.
WBS Brandenburg Antrag anfordern
Wir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein per E-Mail zur Verfügung.
Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.