Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Brandenburg

Wohnberechtigungsschein land-brandenburgDer Wohnberechtigungsschein Brandenburg, kurz WBS Brandenburg, ist der amtliche Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte und mietpreisgebundene Wohnung im Land Brandenburg beziehen darf. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare jährliche Gesamteinkommen, die Haushaltsgröße, die angemessene Wohnungsgröße und die Vorgaben des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes.

Ein in Brandenburg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich nur für geförderten Wohnraum im Land Brandenburg. Ein WBS aus einem anderen Bundesland wird in Brandenburg nicht automatisch anerkannt. Der WBS begründet außerdem keinen Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung, sondern bestätigt die grundsätzliche Wohnberechtigung für passende geförderte Wohnungen.

Stand der Einkommensgrenzen: 29. April 2026. Die aktuell maßgeblichen Beträge gelten seit dem 1. Januar 2024. Die nächste gesetzlich vorgesehene Dynamisierung der Einkommensgrenzen erfolgt nach § 22 BbgWoFG zum 1. Januar 2028.

Wohnberechtigungsschein Brandenburg: Voraussetzungen und Bedeutung

Der WBS Brandenburg richtet sich an Wohnungssuchende, deren Haushalt die geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet und die eine geförderte Mietwohnung beziehen möchten. Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen in Brandenburg Belegungs- und Mietpreisbindungen. Das bedeutet: Vermieterinnen und Vermieter dürfen diese Wohnungen nur an Haushalte vermieten, die ihre Berechtigung nachweisen können.

Antragsberechtigt sind Wohnungssuchende, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und in der Lage sind, für sich und ihre Haushaltsangehörigen auf längere Dauer einen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen. Im Wohnberechtigungsschein wird außerdem festgelegt, welche Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt angemessen ist.

Besonders berücksichtigt werden nach den landesrechtlichen Vorgaben unter anderem Schwangere, Familien und andere Haushalte mit Kindern, junge Ehepaare, alleinstehende Elternteile mit Kindern, ältere Menschen sowie schwerbehinderte Menschen. Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Gruppen automatisch eine Wohnung erhalten. Die tatsächliche Vergabe hängt vom verfügbaren geförderten Wohnraum und den Vorgaben der jeweiligen Wohnung ab.

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WBS Brandenburg Einkommensgrenze 2026

Die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg ergibt sich aus § 22 Brandenburgisches Wohnraumförderungsgesetz und der im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemachten Dynamisierung. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Beträge:

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr
Einpersonenhaushalt 18.500 Euro
Zweipersonenhaushalt 26.000 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Person zusätzlich 5.800 Euro
Jedes zum Haushalt gehörende Kind im Sinne des § 32 Einkommensteuergesetz zusätzlich 2.000 Euro

Wichtig ist: Entscheidend ist nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Lohnabrechnung. Maßgeblich ist das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts nach den gesetzlichen Berechnungsregeln. Dabei werden die Einkommen der zum Haushalt gehörenden Personen zusammengerechnet und anschließend zulässige Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.

Beispiele für Einkommensgrenzen beim WBS Brandenburg

Die folgende Tabelle zeigt typische Haushaltskonstellationen. Sie dient als Orientierung, ersetzt aber nicht die konkrete Berechnung durch die zuständige Stelle.

Haushalt Berechnung Einkommensgrenze pro Jahr
1 erwachsene Person Grundbetrag Einpersonenhaushalt 18.500 Euro
2 erwachsene Personen Grundbetrag Zweipersonenhaushalt 26.000 Euro
1 erwachsene Person und 1 Kind 26.000 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag 28.000 Euro
2 erwachsene Personen und 1 Kind 26.000 Euro + 5.800 Euro + 2.000 Euro Kinderzuschlag 33.800 Euro
1 erwachsene Person und 2 Kinder 26.000 Euro + 5.800 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag 35.800 Euro
2 erwachsene Personen und 2 Kinder 26.000 Euro + 11.600 Euro + 4.000 Euro Kinderzuschlag 41.600 Euro

Wie das Einkommen für den WBS Brandenburg berechnet wird

Für die Prüfung wird das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts herangezogen. Nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz ist dabei grundsätzlich das Einkommen der letzten zwölf Monate vor dem Monat der Beantragung maßgeblich. Hat sich das Einkommen dauerhaft geändert oder ist eine dauerhafte Änderung sicher zu erwarten, kann das geänderte monatliche Einkommen auf ein Jahr hochgerechnet werden.

Bei Selbstständigen wird regelmäßig auf das durchschnittliche Einkommen aus den beiden Wirtschaftsjahren vor dem Monat der Prüfung abgestellt. Zusätzlich können bestimmte Freibeträge und Abzugsbeträge berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise Freibeträge für Personen mit einem Grad der Behinderung von wenigstens 50 sowie bestimmte Abzüge für gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen.

Für Alleinerziehende kann außerdem ein zusätzlicher Freibetrag relevant sein, wenn für ein Kind Kindergeld oder eine vergleichbare Leistung gewährt wird und die antragstellende Person wegen Erwerbstätigkeit oder Ausbildung nicht nur kurzfristig vom Haushalt abwesend ist. Die genaue Berechnung hängt immer vom Einzelfall ab.

Wohnungsgröße mit WBS in Brandenburg

Der Wohnberechtigungsschein Brandenburg enthält nicht nur die Einkommensberechtigung, sondern auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen und wird in Brandenburg nach Wohnfläche oder Wohnräumen angegeben.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche oder Wohnräume
1 Person bis zu 50 m² oder 2 Wohnräume
2 Personen bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume
3 Personen bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich bis zu 10 m² oder ein weiterer Wohnraum

Die Angaben beziehen sich auf Wohnräume im Allgemeinen, nicht nur auf Schlafzimmer. In begründeten Einzelfällen kann die zuständige Stelle von der üblichen Wohnungsgröße abweichen, etwa bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen, bei absehbarem zusätzlichem Raumbedarf oder zur Vermeidung einer besonderen Härte.

Welche Unterlagen für die Prüfung wichtig sind

Für die Entscheidung über den Wohnberechtigungsschein Brandenburg werden regelmäßig Nachweise benötigt, mit denen Identität, Haushaltszusammensetzung, Einkommen und besondere persönliche Umstände geprüft werden können. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, richtet sich nach der persönlichen Situation und nach den Vorgaben der zuständigen Stelle.

Bereich Typische Nachweise
Identität und Aufenthalt Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass mit Aufenthaltstitel beziehungsweise Aufenthaltserlaubnis
Einkommen Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen, zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenmitteilungen, Bewilligungsbescheide oder Nachweise über Unterhalt
Selbstständigkeit Gewinn- und Verlustrechnung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Steuerbescheid sowie Nachweise zur Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung
Ausbildung und Studium BAföG-Bescheid, Studienbescheinigung, Schulbescheinigung oder vergleichbare Nachweise
Besondere Lebenslagen Mutterpass, Geburtsurkunden, Schwerbehindertenausweis, Nachweise über Pflegegrad, Trennung, Betreuung oder besondere Wohnbedarfe

Da der WBS vom Einkommen des gesamten Haushalts abhängt, sollten Nachweise für alle Personen vollständig vorliegen. Fehlen wichtige Unterlagen, kann sich die Bearbeitung verzögern oder die Entscheidung zunächst nicht getroffen werden.

Zuständige Stelle für den Wohnberechtigungsschein Brandenburg

Zuständig sind in Brandenburg die örtlichen Wohnungsämter beziehungsweise die zuständigen Stellen der Ämter, amtsfreien Gemeinden und kreisfreien Städte. Maßgeblich ist in der Regel der derzeitige Wohnsitz in Brandenburg oder der Ort, in dem die zukünftige geförderte Wohnung liegen soll.

Der Wohnberechtigungsschein wird durch die zuständige Behörde erteilt. Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg weist ausdrücklich darauf hin, dass es selbst keine WBS-Anträge bearbeitet oder weiterleitet. Wer eine geförderte Wohnung in Brandenburg beziehen möchte, sollte sich daher an die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung wenden.

Die Gebühren liegen im Ermessen der zuständigen Stelle. Auch Bearbeitungszeiten können je nach Kommune und Vollständigkeit der Nachweise unterschiedlich sein. Ein WBS gilt in der Regel ein Jahr. In begründeten Einzelfällen kann er nach § 14 BbgWoFG auch für zwei Jahre ausgestellt werden, wenn mit einer Änderung der Einkommensverhältnisse offensichtlich nicht zu rechnen ist.

WBS, WBSplus und mögliche Einkommensüberschreitungen

Neben dem klassischen WBS können bei bestimmten Förderprogrammen oder geförderten Wohnungen auch Haushalte mit etwas höherem Einkommen berücksichtigt werden. Die Wohnraumförderungseinkommensgrenzenverordnung Brandenburg erlaubt nach Maßgabe der jeweiligen Förderbestimmungen eine Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenzen um bis zu 100 Prozent.

Ob ein WBSplus, ein WBS +40, ein WBS +60 oder eine andere Überschreitungsstufe für eine konkrete Wohnung relevant ist, hängt von der jeweiligen Förderzusage und dem Wohnungsangebot ab. Deshalb sollte bei geförderten Wohnungen immer geprüft werden, welche Einkommensstufe in der Wohnungsanzeige oder in den Unterlagen des Vermieters genannt wird.

Für den normalen Wohnberechtigungsschein Brandenburg bleiben jedoch die oben genannten Einkommensgrenzen maßgeblich. Die höheren Stufen ersetzen den klassischen WBS nicht, sondern gelten nur, wenn die konkrete geförderte Wohnung dafür vorgesehen ist.

Häufige Fragen zum WBS Brandenburg

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein Brandenburg gültig?

Der WBS Brandenburg gilt in der Regel ein Jahr. In begründeten Einzelfällen kann er für zwei Jahre ausgestellt werden, wenn eine Änderung der Einkommensverhältnisse offensichtlich nicht zu erwarten ist.

Gilt ein WBS aus Berlin auch in Brandenburg?

Nein. Nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz gilt der Wohnberechtigungsschein nur für Wohnraum im Land Brandenburg. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter WBS wird in Brandenburg nicht anerkannt.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur, dass ein Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer passenden geförderten Wohnung berechtigt ist. Eine bestimmte Wohnung wird dadurch nicht garantiert.

Welche Einkommensgrenze gilt für Familien mit Kindern?

Für Kinder erhöht sich die maßgebliche Einkommensgrenze zusätzlich um 2.000 Euro je Kind. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Grenze beispielsweise bei 33.800 Euro pro Jahr.

Kann trotz Überschreitung der Einkommensgrenze ein WBS möglich sein?

In bestimmten Einzelfällen oder bei bestimmten Förderwegen können abweichende Grenzen gelten. Die BbgWoFGEGV lässt nach Maßgabe der jeweiligen Förderbestimmungen Überschreitungen der Einkommensgrenzen zu. Entscheidend ist immer die konkrete Wohnung und die Prüfung durch die zuständige Stelle.

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