Wie in jedem der anderen 15 Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland kann man ebenso einen Wohnberechtigungsschein in Thüringen bekommen. Doch auch hier ist dieser an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Was es zu beachten gibt, erklären wir im Folgenden.
Inhaltsverzeichnis
Wer ist anspruchsberechtigt?
Mit einem Wohnberechtigungsschein kann man in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert ist. Solch eine Wohnung wird auch Sozialwohnung genannt. Daraus ergibt sich, dass das Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreiten darf. Des Weiteren ist Voraussetzung für die Ausstellung des Scheines, dass man sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Außerdem darf man nur über einen einzigen Wohnsitz verfügen. Und schließlich muss die Wohnung ab Antragsstellung für mindestens ein Jahr der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen darstellen.
Welche Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen gelten?
Sowohl die Höhe der Einkommensgrenze als auch die zulässige Wohnungsgröße sind davon abhängig, wie viele Leute in einem Haushalt leben.
So darf das Einkommen gemäß Thüringer Wohnraumfördergesetz (ThürWoFG) vom 31. Januar 2013 bei einer Person EUR 14.400.- im Jahr nicht überschreiten, was EUR 1.200,- pro Monat entspricht. Bei zwei Personen darf das jährliche Einkommen EUR 21.600,- betragen, also monatlich EUR 1.800,-. Leben drei Menschen in einem Haushalt, liegt die Obergrenze bei EUR 26.600,- pro Jahr, sprich: knapp EUR 2.216,66 je Monat. Für jede weitere Person kommen noch einmal je EUR 5.000,-/Jahr beziehungsweise EUR 416,66/Monat und für jedes Kind EUR 1.000,-/Jahr beziehungsweise EUR 83,33/Monat dazu.
Beispiel: Im Haushalt einer alleinerziehenden Person leben zwei Menschen, nämlich die Mutter oder der Vater und das Kind. Entsprechend gilt hier eine Obergrenze von EUR 22.600,- im Jahr.
Bei einer Familie mit zwei Kindern leben vier Personen im Haushalt, nämlich zwei Erwachsene und zwei Kinder, woraus sich eine Einkommensgrenze von EUR 33.600,- pro Jahr ergibt.
Sollte man über diesen Zahlen liegen, kann es dennoch sinnvoll sein, einen Antrag für einen Wohnberechtigungsschein zu stellen, denn es gibt Freibeträge. So kann man bei einer Person, die einen Behinderungsgrad von mindestens 50 aufweist, noch einmal EUR 4.500,-/Jahr hinzurechnen. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen bei jungen Ehepaaren EUR 5.000,-/Jahr dazukommen.
In Bezug auf die Wohnungsgröße gilt, dass einer Einzelperson 50 Quadratmeter zustehen, während die Wohnung von zwei Personen 65 Quadratmeter haben darf. Auch danach geht es in 15-Quadratmeter-Schritten weiter, das heißt 3 Personen können auf 80 Quadratmetern, 4 Personen auf 95 Quadratmetern leben. Eine Überschreitung von bis zu 5 Quadratmetern kann zulässig sein.
Berechnung des Einkommens
Es gibt Einkünfte, die zum Einkommen zählen und solche, die nicht hinzugerechnet werden.
Zum Einkommen gehören Lohn/Gehalt beziehungsweise Gewinn, Zinsen, Dividenden und Rente, aber auch Unterhalt beziehungsweise Unterhaltsvorschüsse. Lohnersatzleistungen wie Insolvenzgeld und Arbeitslosengeld sind ebenfalls Teil des Einkommens und auch Krankengeld und BAföG gehören dazu. Hierbei ist zu beachten, dass die Nettoeinkünfte zugrunde gelegt werden.
Hingegen nicht in die Berechnung einfließende Gelder sind Wohngeld oder Kindergeld sowie Leistungen der Krankenversicherung, der Pflegeversicherung und der gesetzlichen Unfallversicherung
Benötigte Unterlagen
Damit derAntrag für einen Wohnberechtigungsschein in Thüringen gestellt werden kann, werden verschiedene Unterlagen benötigt.
So ist ein Personalausweis oder Pass vorzulegen und bei jungen Ehepaaren eine Heiratsurkunde. Zusätzlich müssen Einkommensnachweise vorgelegt werden. Zudem gegebenenfalls die Geburtsurkunde(n), ein Schwerbehindertenausweis beziehungsweise ein Schwangerschaftsnachweis.
Je nach Fall kann auch eine Immatrikulationsbescheinigung notwendig sein, genauso wie eine Schulbescheinigung ab dem 16. Lebensjahr. Und auch eine schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters kann gefordert werden, sofern es einen solchen gibt.
Wie und wo der Wohnberechtigungsschein bezogen werden kann
Der Wohnberechtigungsschein kann von den zuständigen Stellen bezogen werden. Das sind in Thüringen die Landkreise und die kreisfreien Städte, außerdem die Städte Gotha, Ilmenau, Rudolstadt, Saalfeld sowie Sondershausen.
Die Unterlagen können hier heruntergeladen werden: https://thformular.thueringen.de/buerger/?s=wbs
WBS Thüringen Antrag anfordern
Wir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein WBS Thüringen per E-Mail zur Verfügung.
Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.