Ein Wohnberechtigungsschein in Thüringen ist erforderlich, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung bezogen werden soll. Der WBS weist nach, dass ein Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und persönlicher Situation zum berechtigten Personenkreis gehört. Maßgeblich sind vor allem das Thüringer Wohnraumfördergesetz, die darin geregelten Einkommensgrenzen sowie die Vorgaben zur Belegung geförderter Wohnungen. Die folgenden Angaben wurden auf Basis der offiziellen Rechts- und Förderinformationen geprüft; Stand der Aktualisierung: 06.05.2026.
Wer ist für einen Wohnberechtigungsschein in Thüringen anspruchsberechtigt?
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein Thüringen können Personen und Haushalte haben, die sich dauerhaft in Deutschland aufhalten, nur einen Wohnsitz haben und die geförderte Wohnung für mindestens ein Jahr zum Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen machen wollen. Der WBS berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung oder einer anderen belegungsgebundenen Wohnung, ersetzt aber keinen Mietvertrag und garantiert keine konkrete Wohnung.
Nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz richtet sich die soziale Wohnraumförderung insbesondere an Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dazu gehören unter anderem Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Schwangere, ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, junge Ehe- oder Lebenspartnerschaften, wohnungslose Menschen sowie sonstige hilfsbedürftige Personen.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Thüringen
Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Berechnung kann je nach Einkommensart, Werbungskosten, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung oder weiterer persönlicher Situation vom tatsächlichen Brutto- oder Nettoeinkommen abweichen.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Umgerechnet pro Monat |
|---|---|---|
| 1 Person | 14.400 Euro | 1.200 Euro |
| 2 Personen | 21.600 Euro | 1.800 Euro |
| 3 Personen ohne Kind | 26.600 Euro | 2.216,67 Euro |
| 4 Personen ohne Kind | 31.600 Euro | 2.633,33 Euro |
| jede weitere Person | zusätzlich 5.000 Euro | zusätzlich 416,67 Euro |
| jedes Kind im Haushalt | zusätzlich 1.000 Euro | zusätzlich 83,33 Euro |
Quelle: § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz, geprüft am 06.05.2026.
Beispiele für typische Haushalte
| Haushalt | Berechnung | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|---|
| alleinerziehende Person mit 1 Kind | 2-Personen-Haushalt + 1 Kind | 22.600 Euro |
| 2 Erwachsene mit 1 Kind | 2-Personen-Haushalt + weitere Person + 1 Kind | 27.600 Euro |
| 2 Erwachsene mit 2 Kindern | 2-Personen-Haushalt + 2 weitere Personen + 2 Kinder | 33.600 Euro |
Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann die maßgebliche Grenze höher liegen. Die aktuelle Richtlinie zur Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen sieht für die Überlassung entsprechender Wohnungen vor, dass Wohnungssuchende berücksichtigt werden können, deren Gesamteinkommen die Grenzen des § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt. Ob diese erweiterte Grenze gilt, hängt von der konkreten Förderzusage der jeweiligen Wohnung ab.
| Haushalt | Grenze nach § 10 ThürWoFG | bis zu 40 % erhöhte Grenze |
|---|---|---|
| 1 Person | 14.400 Euro | 20.160 Euro |
| 2 Personen | 21.600 Euro | 30.240 Euro |
| alleinerziehende Person mit 1 Kind | 22.600 Euro | 31.640 Euro |
| 2 Erwachsene mit 1 Kind | 27.600 Euro | 38.640 Euro |
| 2 Erwachsene mit 2 Kindern | 33.600 Euro | 47.040 Euro |
Quelle: Thüringer Aufbaubank – Förderung des bezahlbaren Wohnens und Förderdatenbank des Bundes, geprüft am 06.05.2026.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Zur Einkommensermittlung werden grundsätzlich die Einkünfte aller zum Haushalt gehörenden Personen betrachtet. Dazu können zum Beispiel Arbeitslohn, selbstständige Einkünfte, Renten, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss sowie bestimmte Lohnersatzleistungen gehören. Die amtlichen Einkommenserklärungen des Thüringer Landesverwaltungsamts beziehen sich auf die Berechnung nach §§ 13 bis 15 ThürWoFG.
Nicht jede Zahlung wird wie reguläres Einkommen behandelt. Wohngeld zählt nach den amtlichen Erläuterungen nicht zum Jahreseinkommen. Auch Freibeträge, Werbungskosten, Pauschalen oder besondere persönliche Belastungen können die Berechnung beeinflussen. Deshalb kann ein Haushalt im Einzelfall trotz zunächst höher wirkender Einnahmen noch innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Thüringen angemessen?
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder. Üblich sind 50 Quadratmeter für eine Person und 65 Quadratmeter für zwei Personen. Für jede weitere Person kommen in der Regel etwa 15 Quadratmeter hinzu. In begründeten Fällen kann zusätzlicher Wohnraum erforderlich sein, etwa wegen einer Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder besonderer familiärer Situation.
| Haushaltsgröße | angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 65 m² |
| 3 Personen | bis 80 m² |
| 4 Personen | bis 95 m² |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich 15 m² |
Welche Nachweise sind für die Prüfung wichtig?
Für die Prüfung eines Wohnberechtigungsscheins werden in der Regel Nachweise zur Identität, zum Haushalt und zum Einkommen benötigt. Dazu zählen insbesondere Personalausweis oder Reisepass, Einkommensnachweise, Rentenbescheide, Unterhaltsnachweise, Nachweise über Sozialleistungen und gegebenenfalls Bescheinigungen zu besonderen persönlichen Umständen.
Je nach Haushalt können weitere Nachweise eine Rolle spielen, etwa Geburtsurkunden von Kindern, ein Schwerbehindertenausweis, ein Schwangerschaftsnachweis, eine Schul- oder Immatrikulationsbescheinigung, eine Heiratsurkunde bei jungen Ehepaaren oder der Nachweis einer eingetragenen Lebenspartnerschaft. Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab.
Zuständige Stellen, Gültigkeit und Kosten
In Thüringen sind für den Wohnberechtigungsschein die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Gotha, Ilmenau, Rudolstadt, Saalfeld und Sondershausen zuständig. Der WBS wird nach § 19 ThürWoFG grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt. Wird innerhalb dieses Zeitraums keine passende geförderte Wohnung gefunden, muss die Wohnberechtigung erneut geprüft werden.
Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur Wohnberechtigungsscheine, die in Thüringen ausgestellt wurden. Der WBS muss dem Vermieter spätestens beim Abschluss des Mietvertrags vorgelegt werden. Wichtig ist außerdem: Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung, weist aber keine Wohnung zu. Die eigentliche Wohnungssuche bleibt weiterhin Aufgabe des Wohnungssuchenden.
Die Erteilung kann kostenpflichtig sein. Das Thüringer Serviceportal nennt als derzeitige Gebühr je Bescheinigung 10 Euro; einzelne kommunale Angaben können hiervon abweichen oder weitere Hinweise enthalten. Maßgeblich ist daher immer die Auskunft der örtlich zuständigen Stelle.
Besondere Fälle: Härtefall und Überschreitung der Einkommensgrenze
Ein Wohnberechtigungsschein kann in Thüringen in besonderen Fällen auch dann in Betracht kommen, wenn die reguläre Einkommensgrenze überschritten wird. § 19 ThürWoFG sieht vor, dass ein WBS erteilt werden kann, wenn die Versagung eine besondere Härte bedeuten würde. Das kann vor allem bei besonderen sozialen, gesundheitlichen oder familiären Umständen relevant sein.
Auch ein Wohnungstausch kann eine Rolle spielen, wenn durch den Bezug der gewünschten Wohnung anderer geförderter Wohnraum frei wird. Solche Fälle werden nicht pauschal entschieden, sondern anhand der konkreten Wohn- und Lebenssituation geprüft.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Thüringen
Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Thüringen?
Ein Wohnberechtigungsschein wird in Thüringen grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Wird in diesem Zeitraum keine geförderte Wohnung bezogen, muss die Berechtigung erneut festgestellt werden.
Gilt ein WBS aus einem anderen Bundesland auch in Thüringen?
Für die Belegung einer Sozialwohnung in Thüringen gelten nur Wohnberechtigungsscheine, die in Thüringen ausgestellt wurden. Ein WBS aus einem anderen Bundesland reicht für eine Thüringer Sozialwohnung daher in der Regel nicht aus.
Welche Einkommensgrenze gilt für Familien mit Kindern?
Für Kinder wird die jeweilige Einkommensgrenze zusätzlich erhöht. Bei einer alleinerziehenden Person mit einem Kind liegt die Grenze nach § 10 ThürWoFG beispielsweise bei 22.600 Euro pro Jahr. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt sie bei 33.600 Euro pro Jahr.
Kann man trotz zu hohem Einkommen einen WBS erhalten?
In besonderen Härtefällen kann eine Erteilung auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze möglich sein. Außerdem können bei bestimmten aktuell geförderten Wohnungen erhöhte Einkommensgrenzen gelten. Entscheidend ist die rechtliche Grundlage der jeweiligen Wohnung und die Prüfung im Einzelfall.
Zählt Wohngeld zum Einkommen beim WBS?
Wohngeld gehört nach den amtlichen Erläuterungen zur Einkommenserklärung nicht zum Jahreseinkommen im Sinne der WBS-Prüfung. Andere Einnahmen können dagegen ganz oder teilweise berücksichtigt werden.
Weiterführende Informationen
- § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz – Einkommensgrenzen
- § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz – Wohnberechtigungsschein
- Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen
- Thüringer Aufbaubank – Förderung des bezahlbaren Wohnens
- Förderdatenbank – Förderung des bezahlbaren Wohnens im Freistaat Thüringen
- Wohnberechtigungsschein Erfurt
- Wohnberechtigungsschein Jena
- Wohnberechtigungsschein Gera
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