Flensburg ist die drittgrößte Stadt des Bundeslandes Schleswig-Holstein. Hier wird eine lebendige Kulturlandschaft durch zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten und eine funktionierende Infrastruktur ergänzt. Nach bezahlbarem Wohnraum müssen Sie hier jedoch länger suchen. Wer sich die Miete nicht leisten kann, profitiert unter Umständen von dem sozialen Wohnungsbau. Hierzu ist es notwendig, dass Sie den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Flensburg stellen.
In dem folgenden Text erfahren Sie, wie die aktuelle Wohnmarktsituation in Flensburg ist, wie der örtliche, soziale Wohnungsbau realisiert wird, und welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, damit Ihr Antrag auf den Wohnberechtigungsschein genehmigt wird.
Inhaltsverzeichnis
Wie ist die aktuelle Wohnmarktsituation?
In Flensburg ist der Wohnraum knapp geworden. Dies macht sich daran bemerkbar, dass kaufwillige Interessenten für eine neue Immobilie tiefer in die Tasche greifen müssen und die Vermieter die Mieten für ihre Wohnungen anheben. Auch für Bauherren sieht die derzeitige Situation nicht rosig aus. Sie müssen häufig den Traum von dem eigenen Haus aufgeben, weil sie schon zu viel Geld in das Material investieren müssten.
Für Menschen, die nicht das Kapital für eine Wohnung haben und sich keine teuren Mieten leisten können, sieht die derzeitige Wohnraumsituation in Flensburg nicht besser aus. Wenn Sie jedoch bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten und noch weitere Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung von einem Wohnberechtigungsschein profitieren.
Wer seinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Flensburg durchsetzen kann, hat die Möglichkeit, im Rahmen eines sozialen Wohnbauprojekts unterzukommen. Hierdurch ist es Ihnen möglich, eine Wohnung zu bekommen, die Ihnen ein lebenswertes Wohnumfeld in Flensburg oder der unmittelbaren Umgebung bietet.
Wohnberechtigungsschein Flensburg anfordern
Fordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Flensburg per E-Mail an.
Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.
Die Entwicklung des Wohnungsbaus in Flensburg
Trotz steigender Preise stagniert die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Flensburg nicht. Viele Unternehmen in der Region sind bemüht, den sozialen Wohnungsbau in Flensburg und Umgebung mit ihren Projekten zu unterstützen. Sie schaffen dies mit der Hilfe der Landesregierung in Schleswig-Holstein.
So konnte z. B. die Genossenschaft »Selbsthilfe-Bauverein Flensburg« im Jahr 2022 insgesamt 34 Neubauten fertigstellen, die Sie zum größten Teil (198 Wohnungen) mit einem Wohnberechtigungsschein in Flensburg beziehen können. Damit wurde für mindestens 600 Menschen in Flensburg ein neues Zuhause geschaffen. Die Wohnungen befinden sich in dem Stadtteil Tarup und sind für den sozialen Wohnungsbau in der Region von zentraler Bedeutung.
Wie wird der soziale Wohnungsbau in Flensburg gefördert?
Der Bau von sozialen Wohnungen wird in Schleswig-Holstein mit der finanziellen Unterstützung der Landesregierung gefördert. Diese beteiligte sich z. B. mit einem Anteil von über 50 % an den Gesamtkosten, die für den sozialen Wohnungsbau im Flensburger Stadtteil Tarup aufgewendet werden mussten.
Mit der Unterstützung des gesamten Zuschusses – in der vergangenen Legislaturperiode lag dieser bei knapp einer Milliarde Euro – konnten auch andere zahlreiche Projekte im sozialen Wohnungsbau erfolgreich auf die Beine gestellt werden.
Von der Förderung der schleswig-holsteinischen Landesregierung profitieren Sie, wenn Sie erfolgreich den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein gestellt haben. Denn die Unternehmen, die im sozialen Wohnungsbau aktiv sind, verpflichten sich im Gegenzug für finanzielle Förderung des Landes dazu, die Mieten für die kommenden 35 Jahre auf einem niedrigen Niveau zu halten. Dies bedeutet, dass die Miete hier maximal 5,60 Euro für einen Quadratmeter beträgt.
Wohnberechtigungsschein Flensburg: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Grundsätzlich erfüllen Sie die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein in Flensburg, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten. Die Einhaltung der Einkommensgrenzen wird von der zuständigen Stelle der Stadt Flensburg überprüft.
Darüber hinaus ist es in Flensburg auch erforderlich, dass Sie als Antragsteller mit Ihrem Ehegatten oder Ihrem Lebenspartner einen Haushalt führen, der nach dem Gesetz über die Wohnraumförderung im Schleswig-Holstein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hat. Hierzu gilt es, besondere Voraussetzungen bei der Größe der Wohnung zu beachten:
Um mit Ihrem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Flensburg erfolgreich zu sein, gilt es, die folgenden Wohnraumflächen einzuhalten:
- Wohnfläche bis maximal 50 Quadratmeter für eine alleinstehende Person
- Wohnfläche von bis zu 60 Quadratmeter für einen Haushalt mit zwei Personen
- Wohnfläche von bis zu 75 Quadratmeter für einen Haushalt mit drei Personen
- Wohnfläche von bis zu 90 Quadratmetern für einen Haushalt mit vier Personen
- Wohnfläche von bis zu 105 Quadratmetern für einen Haushalt mit fünf Personen
Wo kann der Antrag in Flensburg gestellt werden?
Ihren Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können Sie bei der Stadt Flensburg stellen. Nachdem die Behörde den Antrag und Ihre Anspruchsberechtigung geprüft hat, erhalten Sie einen Termin. Für diesen halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:
- Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass
- Einkommensbelege (hierzu rechnen z. B. die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate)
- Ihren Antrag auf den Wohnberechtigungsschein in Flensburg
- Den Vertrag Ihres derzeit bestehenden Mietverhältnisses
- Im Falle einer Schwerbehinderung: Einen aktuellen Schwerbehindertenausweis
- Wünschen Sie weitere Informationen zu Ihrem Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein, besuchen Sie gerne die Webseite der Stadt Flensburg.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines in Flensburg in 2023 beträgt 0,- Euro.
Kontakt
Rathausplatz 1
24937 Flensburg
Fax: 1667
Raum: 119
Telefon: 0461/85-2124 oder 0461/85-4400
E-Mail: buergerbuero@flensburg.de
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 Uhr – 17:00 Uhr
Dienstag: Geschlossen
Mittwoch: 07:30 Uhr – 13:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr – 17:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr