Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Flensburg

wohnberechtigungsschein-flensburgEin Wohnberechtigungsschein Flensburg, kurz WBS Flensburg, ist der behördliche Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Solche Wohnungen unterliegen in Schleswig-Holstein Belegungs- und Mietpreisbindungen und dürfen deshalb nur an Haushalte vermietet werden, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Für Flensburg ist der Wohnberechtigungsschein vor allem dann relevant, wenn das Einkommen für den freien Wohnungsmarkt zu niedrig ist, die Wohnkosten dauerhaft zu hoch werden oder gezielt eine geförderte Wohnung gesucht wird. Maßgeblich sind dabei nicht nur die Haushaltsgröße und das Einkommen, sondern auch die angemessene Wohnungsgröße und der konkrete Förderweg der Wohnung. Stand dieser Aktualisierung: 4. Mai 2026.

Wohnberechtigungsschein Flensburg: Wer kann berechtigt sein?

Ein Wohnberechtigungsschein in Flensburg kommt für Haushalte in Betracht, die sich am Wohnungsmarkt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können und deren maßgebliches Jahreseinkommen innerhalb der in Schleswig-Holstein geltenden Einkommensgrenzen liegt. Zum Haushalt zählen dabei nicht nur einzelne Antragstellende, sondern auch Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und weitere Haushaltsangehörige, sofern sie gemeinsam wohnen und wirtschaften.

Der WBS ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung und ersetzt auch nicht die Wohnungssuche. Er bestätigt lediglich, dass der Haushalt grundsätzlich berechtigt ist, eine passende geförderte Wohnung zu beziehen. Die Wohnung muss außerdem zur im Wohnberechtigungsschein angegebenen Haushaltsgröße und Einkommensgruppe passen.

Sozialer Wohnungsbau in Flensburg

Flensburg zählt zu den Städten Schleswig-Holsteins mit den meisten geförderten Wohnungsbauprojekten. Für das Jahr 2026 wurden allein in Flensburg 189 öffentlich geförderte Wohnungen im Rahmen des Landesförderprogramms bewilligt. Damit liegt die Stadt landesweit an der Spitze der geförderten Neubauvorhaben. Insgesamt stellt das Land Schleswig-Holstein im Jahr 2026 rund 400 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit und unterstützt damit 57 Projekte mit mehr als 1.800 preisgebundenen Wohnungen.

Ein bedeutendes Neubauprojekt entsteht in der Flensburger Nordstadt am Schwarzen Weg. Dort errichtet die SBV Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg insgesamt 66 vollständig öffentlich geförderte Mietwohnungen. Die Wohnungen richten sich an Singles, Paare, Familien sowie Seniorinnen und Senioren und werden ausschließlich an Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein vermietet. Die Fertigstellung ist für September 2026 vorgesehen.

Darüber hinaus entwickelt die SBV mit den Viktoria-Höfen ein weiteres Wohnquartier in zentraler Lage. Neben frei finanzierten Wohnungen entstehen dort ebenfalls öffentlich geförderte Mietwohnungen verschiedener Förderwege, wodurch unterschiedliche Einkommensgruppen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erhalten.

Unternehmen, die Sozialwohnungen in Flensburg bauen

Der wichtigste Akteur im sozialen Wohnungsbau ist die SBV Selbsthilfe-Bauverein eG Flensburg. Als größte Wohnungsbaugenossenschaft der Stadt bewirtschaftet sie mehrere tausend Wohnungen und investiert kontinuierlich in den Neubau sowie die Modernisierung ihres Bestandes. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf energieeffizienten und barrierearmen Wohnungen, die langfristig zu sozialverträglichen Mieten angeboten werden.

Neben der SBV beteiligen sich weitere Wohnungsunternehmen und Investoren am geförderten Wohnungsbau. Die Stadt Flensburg begleitet diese Projekte im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Schleswig-Holstein und unterstützt Bauherren bei der Beantragung von Fördermitteln für Neubau- und Modernisierungsvorhaben.

Formular Wohnberechtigungsschein Flensburg anfordern

antrag-wbs-flensburgFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Flensburg per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








 

Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Flensburg ab 2026

Die aktuellen Einkommensgrenzen für Schleswig-Holstein gelten im Miet- und Genossenschaftswohnungsbau seit dem 6. Januar 2026. Grundlage ist das Amtsblatt für Schleswig-Holstein Nr. 2026/144 vom 27. April 2026. Die Werte beziehen sich auf das maßgebliche Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Bruttoangaben in der amtlichen Tabelle sind nur Orientierungswerte, weil Frei- und Abzugsbeträge im Einzelfall unterschiedlich ausfallen können.

HaushaltBasis-EinkommensgrenzeGrenze bei zulässiger Überschreitung bis 20 %Grenze bei zulässiger Überschreitung bis 40 %
1-Personen-Haushalt23.000 Euro27.600 Euro32.200 Euro
2 Erwachsene32.000 Euro38.400 Euro44.800 Euro
1 Erwachsener mit 1 Kind32.800 Euro39.360 Euro45.920 Euro
2 Erwachsene mit 1 Kind37.700 Euro45.240 Euro52.780 Euro
1 Erwachsener mit 2 Kindern38.600 Euro46.320 Euro54.040 Euro
2 Erwachsene mit 2 Kindern45.500 Euro54.600 Euro63.700 Euro
2 Erwachsene mit 3 Kindern53.200 Euro63.840 Euro74.480 Euro

Welche Grenze im Einzelfall gilt, hängt davon ab, welchem Förderweg die konkrete Wohnung zugeordnet ist. Die Basisgrenze betrifft den klassischen geförderten Wohnraum. Bei bestimmten geförderten Wohnungen können auch Überschreitungen um bis zu 20 Prozent oder 40 Prozent zulässig sein. Entscheidend bleibt immer die konkrete Prüfung des Haushaltseinkommens nach den Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsrechts.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Flensburg angemessen?

Neben dem Einkommen ist die Größe der Wohnung wichtig. Ein Wohnberechtigungsschein passt nur zu einer Wohnung, wenn die Wohnfläche beziehungsweise die Zahl der Räume zur Haushaltsgröße passt. Für Schleswig-Holstein gelten regelmäßig folgende Richtwerte:

HaushaltAngemessene WohnflächeWohnräume
1 Personbis zu 50 m²keine feste Raumzahl
2 Personenbis zu 60 m²oder 2 Räume
3 Personenbis zu 75 m²oder 3 Räume
4 Personenbis zu 90 m²oder 4 Räume
5 Personenbis zu 105 m²oder 5 Räume
jede weitere Personzusätzlich 10 m²oder 1 weiterer Raum

In besonderen Lebenssituationen kann ein zusätzlicher Wohnraumbedarf relevant werden, etwa bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder besonderen familiären Umständen. Solche Fälle werden nicht pauschal bewertet, sondern anhand der konkreten Nachweise und der tatsächlichen Haushaltssituation geprüft.

Was der Wohnberechtigungsschein in Flensburg leistet

Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Wohnberechtigung für geförderten Wohnraum, verschafft aber keinen automatischen Anspruch auf eine konkrete Wohnung. Die passende Wohnung muss weiterhin gefunden werden, und sie muss zu den Angaben im WBS passen. Außerdem ist geförderter Wohnraum grundsätzlich als Hauptwohnsitz gedacht; eine Nutzung als Zweitwohnung ist nicht vorgesehen.

Die Geltungsdauer eines Wohnberechtigungsscheins beträgt in Schleswig-Holstein ein Jahr. Bei einem späteren Umzug kann unabhängig von der Restlaufzeit eine erneute Ausstellung notwendig werden, weil die neue Wohnung, die Haushaltsgröße und die Einkommensverhältnisse wieder zusammenpassen müssen.

Häufige Fragen zum WBS Flensburg

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Flensburg?

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Schleswig-Holstein grundsätzlich ein Jahr ab Ausstellung. Er sollte deshalb zeitlich zur konkreten Wohnungssuche passen.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS ist der Nachweis der Berechtigung, aber keine Wohnungszusage. Ob eine geförderte Wohnung verfügbar ist und ob sie zum Haushalt passt, hängt vom jeweiligen Wohnungsangebot ab.

Wo finde ich den WBS Antrag für Flensburg?

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Flensburg können Sie direkt auf dem Portal der Stadt anfordern und herunterladen.

Wie hoch ist die Gebühr zur Ausstellung des WBS?

Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines in Flensburg in 2026 beträgt 0,- Euro.

Was bedeutet die Einkommensgrenze +20 Prozent oder +40 Prozent?

Diese Werte betreffen bestimmte Förderwege. Einige geförderte Wohnungen dürfen auch an Haushalte vergeben werden, deren Einkommen die Basisgrenze überschreitet, sofern die Wohnung für diesen Förderweg vorgesehen ist.

Zählt das Brutto- oder Nettoeinkommen?

Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Netto- oder Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts. Die amtlichen Bruttowerte dienen nur als Orientierung, weil Abzüge und Freibeträge im Einzelfall unterschiedlich sein können.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS möglich?

Für eine Person gelten regelmäßig bis zu 50 m², für zwei Personen bis zu 60 m², für drei Personen bis zu 75 m², für vier Personen bis zu 90 m² und für fünf Personen bis zu 105 m². Für jede weitere Person kommen in der Regel 10 m² oder ein Wohnraum hinzu.

Kontakt & Öffnungszeiten

 

Bürgerbüro der Stadt Flensburg

Rathausplatz 1
24937 Flensburg

Fax: 1667
Raum: 119

Telefon: 0461/85-2124 oder 0461/85-4400
E-Mail: buergerbuero@flensburg.de

Öffnungszeiten:
Montag: 7:30-13:00 Uhr
Dienstag: 14:00 – 16:30 Uhr
Mittwoch: 7:30-13:00 Uhr
Donnerstag: 7:30-17:30 Uhr
Freitag: 7:30-12:00 Uhr Die Wartemarkenausgabe endet jeweils 1 Stunde vor Schließung.

 

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