Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Schleswig-Holstein

Wohnberechtigungsschein (WBS) Schleswig-HolsteinIn Zeiten steigender Mieten stellen sich immer mehr Haushalte die Frage, wie die finanzielle Belastung für den genutzten Wohnraum geringer werden kann. Auch Menschen, die auf der Suche nach einer neuen und für sie bezahlbaren Wohnung sind, verzweifeln in einigen Regionen Deutschlands wegen den Preisen für eine Mietwohnung schnell.
Um Bürgern mit geringen Einkommen die Anmietung einer geeigneten Wohnung zu ermöglichen und sie so finanziell zu entlasten, gibt es den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern.

Was ist der Wohnberechtigungsschein für Schleswig-Holstein?

Der Wohnberechtigungsschein, auch WBS genannt, ist ein behördlich ausgestelltes Dokument. Dieser berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, eine bestimmte Wohnungsart anzumieten. Diese Wohnungen werden als Sozialwohnungen, preisgebundener Wohnraum oder WBS-Wohnungen bezeichnet und sind durch den Staat gefördert. So sind die Mieten nicht so hoch. Dieser Wohnraum wird explizite für WBS-Inhaber und Inhaberinnen angeboten und kann auch nur durch solche angemietet werden.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Um für einen Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein berechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antragsteller oder die Antragstellerin den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen können. Außerdem muss der Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein sein. Um den Antrag stellen zu können, muss außerdem ein Servicekonto Plus Ebenso muss das Einkommen unter einer gewissen Grenze liegen. Diese liegt für:

HaushaltBasis-EinkommensgrenzeGrenze bei zulässiger Überschreitung bis 20 %Grenze bei zulässiger Überschreitung bis 40 %
1-Personen-Haushalt23.000 Euro27.600 Euro32.200 Euro
2 Erwachsene32.000 Euro38.400 Euro44.800 Euro
1 Erwachsener mit 1 Kind32.800 Euro39.360 Euro45.920 Euro
2 Erwachsene mit 1 Kind37.700 Euro45.240 Euro52.780 Euro
1 Erwachsener mit 2 Kindern38.600 Euro46.320 Euro54.040 Euro
2 Erwachsene mit 2 Kindern45.500 Euro54.600 Euro63.700 Euro
2 Erwachsene mit 3 Kindern53.200 Euro63.840 Euro74.480 Euro

Auch die Wohnungsgröße ist vorgegeben. So stehen:

HaushaltAngemessene WohnflächeWohnräume
1 Personbis zu 50 m²keine feste Raumzahl
2 Personenbis zu 60 m²oder 2 Räume
3 Personenbis zu 75 m²oder 3 Räume
4 Personenbis zu 90 m²oder 4 Räume
5 Personenbis zu 105 m²oder 5 Räume
jede weitere Personzusätzlich 10 m²oder 1 weiterer Raum

Wie wird das Einkommen berechnet?

Das Einkommen beinhaltet alle Nettohaushaltseinkommen wie Gehalt oder Lohn, auch Sonderzahlungen können unter Umständen dazuzählen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein zu beantragen, braucht es einige Unterlagen.

Unterlage Hinweis
Antragsformular Antrag auf den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein
Einkommenserklärung Mit den Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate
Einkommensbescheinigung Muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben sein
Meldebescheinigung Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Ausweisdokument Kopie des Ausweisdokuments

Unter Umständen werden weitere Unterlagen benötigt. Diese werden dann je nach Fall verlangt.

Wie und wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Am einfachsten kann der WBS in Schleswig-Holstein über das Internetportal des Bundeslandes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_AntWBS online beantragt werden. Ein Servicekonto Plus muss dafür vorhanden sein. Schritt für Schritt wird man hier dann durch den Antrag geführt. Benötigte Unterlagen können dann auch gleich hochgeladen werden.