In Zeiten steigender Mieten stellen sich immer mehr Haushalte die Frage, wie die finanzielle Belastung für den genutzten Wohnraum geringer werden kann. Auch Menschen, die auf der Suche nach einer neuen und für sie bezahlbaren Wohnung sind, verzweifeln in einigen Regionen Deutschlands wegen den Preisen für eine Mietwohnung schnell.
Um Bürgern mit geringen Einkommen die Anmietung einer geeigneten Wohnung zu ermöglichen und sie so finanziell zu entlasten, gibt es den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern.
Was ist der Wohnberechtigungsschein für Schleswig-Holstein?
Der Wohnberechtigungsschein, auch WBS genannt, ist ein behördlich ausgestelltes Dokument. Dieser berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, eine bestimmte Wohnungsart anzumieten. Diese Wohnungen werden als Sozialwohnungen, preisgebundener Wohnraum oder WBS-Wohnungen bezeichnet und sind durch den Staat gefördert. So sind die Mieten nicht so hoch. Dieser Wohnraum wird explizite für WBS-Inhaber und Inhaberinnen angeboten und kann auch nur durch solche angemietet werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Um für einen Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein berechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antragsteller oder die Antragstellerin den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen können. Außerdem muss der Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein sein. Um den Antrag stellen zu können, muss außerdem ein Servicekonto Plus Ebenso muss das Einkommen unter einer gewissen Grenze liegen. Diese liegt für:
| Haushalt | Nettoeinkommen | Bruttoeinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 14.400 Euro | 21.818 Euro |
| 2 Personen | 21.600 Euro | 32.727 Euro |
| Alleinerziehende mit 1 Kind | 27.100 Euro | 41.060 Euro |
| 2 Personen mit 1 Kind | 32.600 Euro | 49.393 Euro |
Auch die Wohnungsgröße ist vorgegeben. So stehen:
| Haushalt | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| Alleinstehende | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² oder 2 Räume |
| 3 Personen | bis 75 m² oder 3 Räume |
| 4 Personen | bis 90 m² oder 4 Räume |
| 5 Personen | bis 105 m² oder 5 Räume |
Wie wird das Einkommen berechnet?
Das Einkommen beinhaltet alle Nettohaushaltseinkommen wie Gehalt oder Lohn, auch Sonderzahlungen können unter Umständen dazuzählen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Um den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein zu beantragen, braucht es einige Unterlagen.
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Antragsformular | Antrag auf den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein |
| Einkommenserklärung | Mit den Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate |
| Einkommensbescheinigung | Muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben sein |
| Meldebescheinigung | Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes |
| Ausweisdokument | Kopie des Ausweisdokuments |
Unter Umständen werden weitere Unterlagen benötigt. Diese werden dann je nach Fall verlangt.
Wie und wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?
Am einfachsten kann der WBS in Schleswig-Holstein über das Internetportal des Bundeslandes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_AntWBS online beantragt werden. Ein Servicekonto Plus muss dafür vorhanden sein. Schritt für Schritt wird man hier dann durch den Antrag geführt. Benötigte Unterlagen können dann auch gleich hochgeladen werden.
