Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Schleswig-Holstein

Wohnberechtigungsschein (WBS) Schleswig-HolsteinIn Zeiten steigender Mieten stellen sich immer mehr Haushalte die Frage, wie die finanzielle Belastung für den genutzten Wohnraum geringer werden kann. Auch Menschen, die auf der Suche nach einer neuen und für sie bezahlbaren Wohnung sind, verzweifeln in einigen Regionen Deutschlands wegen den Preisen für eine Mietwohnung schnell.
Um Bürgern mit geringen Einkommen die Anmietung einer geeigneten Wohnung zu ermöglichen und sie so finanziell zu entlasten, gibt es den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein und anderen Bundesländern.

Was ist der Wohnberechtigungsschein für Schleswig-Holstein?

Der Wohnberechtigungsschein, auch WBS genannt, ist ein behördlich ausgestelltes Dokument. Dieser berechtigt den Inhaber oder die Inhaberin, eine bestimmte Wohnungsart anzumieten. Diese Wohnungen werden als Sozialwohnungen, preisgebundener Wohnraum oder WBS-Wohnungen bezeichnet und sind durch den Staat gefördert. So sind die Mieten nicht so hoch. Dieser Wohnraum wird explizite für WBS-Inhaber und Inhaberinnen angeboten und kann auch nur durch solche angemietet werden.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Um für einen Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein berechtigt zu sein, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. So muss der Antragsteller oder die Antragstellerin den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen können. Außerdem muss der Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein sein. Um den Antrag stellen zu können, muss außerdem ein Servicekonto Plus Ebenso muss das Einkommen unter einer gewissen Grenze liegen. Diese liegt für:

Haushalt Nettoeinkommen Bruttoeinkommen
Alleinstehende 14.400 Euro 21.818 Euro
2 Personen 21.600 Euro 32.727 Euro
Alleinerziehende mit 1 Kind 27.100 Euro 41.060 Euro
2 Personen mit 1 Kind 32.600 Euro 49.393 Euro

Auch die Wohnungsgröße ist vorgegeben. So stehen:

Haushalt Angemessene Wohnungsgröße
Alleinstehende bis 50 m²
2 Personen bis 60 m² oder 2 Räume
3 Personen bis 75 m² oder 3 Räume
4 Personen bis 90 oder 4 Räume
5 Personen bis 105 oder 5 Räume

Wie wird das Einkommen berechnet?

Das Einkommen beinhaltet alle Nettohaushaltseinkommen wie Gehalt oder Lohn, auch Sonderzahlungen können unter Umständen dazuzählen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Um den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein zu beantragen, braucht es einige Unterlagen.

Unterlage Hinweis
Antragsformular Antrag auf den Wohnberechtigungsschein in Schleswig-Holstein
Einkommenserklärung Mit den Einkommensnachweisen der letzten 12 Monate
Einkommensbescheinigung Muss vom Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben sein
Meldebescheinigung Kopie der Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
Ausweisdokument Kopie des Ausweisdokuments

Unter Umständen werden weitere Unterlagen benötigt. Diese werden dann je nach Fall verlangt.

Wie und wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?

Am einfachsten kann der WBS in Schleswig-Holstein über das Internetportal des Bundeslandes unter https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_AntWBS online beantragt werden. Ein Servicekonto Plus muss dafür vorhanden sein. Schritt für Schritt wird man hier dann durch den Antrag geführt. Benötigte Unterlagen können dann auch gleich hochgeladen werden.