Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Sachsen-Anhalt

Wohnberechtigungsschein (WBS) Sachsen-AnhaltEin Wohnberechtigungsschein Sachsen-Anhalt, kurz WBS Sachsen-Anhalt, berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten, preis- oder belegungsgebundenen Wohnung. Solche Wohnungen werden häufig als Sozialwohnungen bezeichnet. Der WBS ist dabei kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, sondern der Nachweis, dass der Haushalt die maßgeblichen persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllt.

Wichtig ist vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Einkommensprüfung erfolgt nicht einfach anhand des Bruttogehalts, sondern nach den Regeln des Wohnraumförderungsgesetzes. Deshalb können Abzüge, Freibeträge und die Zusammensetzung des Haushalts eine Rolle spielen. Stand dieser Aktualisierung: 4. Mai 2026.

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein Sachsen-Anhalt?

Ein Wohnberechtigungsschein in Sachsen-Anhalt kommt für Haushalte mit geringem oder begrenztem Einkommen in Betracht, die eine geförderte Mietwohnung beziehen möchten. Zum Haushalt zählen nicht nur die antragstellende Person selbst, sondern auch Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Pflegekinder und weitere Personen, die dauerhaft gemeinsam wohnen sollen.

Der WBS enthält Angaben dazu, für welche Personen er gilt, ob die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird und welche Wohnungsgröße beziehungsweise Raumzahl für den Haushalt vorgesehen ist. Manche geförderte Wohnungen sind zusätzlich bestimmten Personengruppen vorbehalten, etwa älteren Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierenden oder kinderreichen Familien. Ob eine konkrete Wohnung einer solchen Bindung unterliegt, ergibt sich aus der jeweiligen Förder- und Belegungsbindung der Wohnung.

WBS Sachsen-Anhalt Antrag anfordern

Wohnberechtigungsschein BerlinWir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Sachsen-Anhalt per E-Mail zur Verfügung.

Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen für den WBS in Sachsen-Anhalt

Die bundesrechtlichen Grundwerte ergeben sich aus § 9 Wohnraumförderungsgesetz. Sachsen-Anhalt arbeitet zusätzlich mit landesrechtlichen Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung. Nach der aktuellen Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung kann je nach Förderweg eine Überschreitung der Grundwerte zulässig sein. Für Mieterinnen und Mieter ist deshalb entscheidend, welche Einkommensgrenze für die konkrete geförderte Wohnung gilt.

Haushalt / Zuschlag Grundwert nach § 9 WoFG Möglicher Wert bei +50 % nach Landesrecht
1-Personen-Haushalt 12.000 Euro 18.000 Euro
2-Personen-Haushalt 18.000 Euro 27.000 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Person + 4.100 Euro + 6.150 Euro
Zusätzlicher Zuschlag je Kind + 500 Euro + 750 Euro

Die Werte beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen. Dieses kann vom tatsächlichen Bruttojahreseinkommen abweichen, weil bei der Einkommensermittlung nach dem Wohnraumförderungsgesetz bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können. Dazu zählen je nach Einzelfall etwa Abzüge für Steuern, Pflichtbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen oder besondere persönliche Umstände.

Beispiele für typische Haushalte

Haushalt Grundwert nach § 9 WoFG Möglicher Wert bei +50 %
1 Person 12.000 Euro 18.000 Euro
2 Personen 18.000 Euro 27.000 Euro
3 Personen ohne Kind 22.100 Euro 33.150 Euro
2 Erwachsene und 1 Kind 22.600 Euro 33.900 Euro
2 Erwachsene und 2 Kinder 27.200 Euro 40.800 Euro

Die Tabelle zeigt Orientierungswerte. Ob im konkreten Fall der Grundwert oder eine höhere landesrechtlich zulässige Grenze maßgeblich ist, hängt von der jeweiligen Wohnung, der Förderbindung und den dort festgelegten Bedingungen ab. Gerade bei älteren Förderprogrammen oder kommunal gebundenen Wohnungen können abweichende Werte gelten.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Sachsen-Anhalt üblich?

Der Wohnberechtigungsschein weist nicht nur die berechtigten Personen aus, sondern auch die für den Haushalt vorgesehene Wohnungsgröße beziehungsweise Zahl der Wohnräume. Für geförderte Wohnungen in Sachsen-Anhalt werden regelmäßig Wohnflächenhöchstgrenzen verwendet. Sie dienen dazu, dass geförderter Wohnraum passend zur Haushaltsgröße vergeben wird.

Haushaltsgröße Übliche Wohnflächenhöchstgrenze
1 Person bis 50 m²
2 Personen bis 60 m²
3 Personen bis 70 m²
4 Personen bis 80 m²
5 Personen bis 90 m²
Jede weitere Person + 10 m²

Zur Wohnfläche zählen in der Regel auch Nebenräume wie Küche, Bad, WC und Flur. Bei Wohnungen, die uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen, können Abweichungen in Betracht kommen, wenn zusätzlicher Flächenbedarf erforderlich ist.

Gültigkeit, Zweck und Grenzen des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein Sachsen-Anhalt gilt in der Regel für ein Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums kann er für den Bezug einer geförderten Wohnung genutzt werden. Nach dem Bezug wird der WBS üblicherweise beim Vermieter vorgelegt beziehungsweise übergeben. Er ersetzt jedoch keine Wohnungssuche und begründet keinen Anspruch darauf, dass eine bestimmte Sozialwohnung vermittelt wird.

Der WBS gilt grundsätzlich für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in Sachsen-Anhalt ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist deshalb nicht automatisch in anderen Bundesländern nutzbar, weil dort andere Einkommensgrenzen, Förderwege und Belegungsregeln gelten können.

Für die Ausstellung können Gebühren anfallen. In Sachsen-Anhalt wird kommunal häufig eine Gebühr von 10,30 Euro genannt; bei bestimmten Leistungsbezügen, etwa nach SGB II oder SGB XII, kann eine Gebührenbefreiung vorgesehen sein. Entscheidend ist die jeweilige kommunale Gebührenpraxis.

Wichtige Unterschiede zwischen WBS, Wohngeld und Sozialwohnung

Der Wohnberechtigungsschein, Wohngeld und eine Sozialwohnung werden häufig verwechselt, erfüllen aber unterschiedliche Funktionen. Der WBS ist eine Berechtigung für den Bezug bestimmter geförderter Wohnungen. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu Wohnkosten für Haushalte mit geringem Einkommen. Eine Sozialwohnung ist schließlich eine Wohnung, deren Vermietung wegen öffentlicher Förderung an Mietpreis- und Belegungsbindungen geknüpft ist.

Begriff Bedeutung
Wohnberechtigungsschein Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf
Sozialwohnung Preis- oder belegungsgebundene Wohnung aus öffentlicher Förderung
Wohngeld Zuschuss zu Miet- oder Belastungskosten, unabhängig vom WBS
Belegungsbindung Regel, dass eine Wohnung nur an berechtigte Haushalte vermietet werden darf

Häufige Fragen zum WBS Sachsen-Anhalt

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein in Sachsen-Anhalt gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung verwendet werden.

Gelten überall in Sachsen-Anhalt dieselben Einkommensgrenzen?

Die Grundwerte ergeben sich aus dem Wohnraumförderungsgesetz. Je nach Förderweg, Kommune oder konkreter Belegungsbindung können jedoch höhere Grenzen maßgeblich sein. Deshalb ist bei einer bestimmten Wohnung immer die dort geltende Bindung entscheidend.

Zählt Kindergeld als Einkommen beim WBS?

Bei der Einkommensermittlung für den WBS gelten besondere Regeln. Nicht jede Einnahme wird gleich behandelt. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach dem Wohnraumförderungsgesetz.

Ist ein WBS dasselbe wie Wohngeld?

Nein. Der WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu Wohnkosten. Beides kann thematisch zusammenhängen, ist rechtlich aber nicht dasselbe.

Gibt es mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur die Berechtigung. Die Vergabe einer konkreten Wohnung erfolgt durch den jeweiligen Vermieter oder Verfügungsberechtigten.

Weiterführende Informationen