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Für Menschen mit geringen Einkommen wird es immer schwerer, bezahlbaren Wohnraum zu finden. So steigen die Mieten in den meisten Regionen Deutschland seit Jahren, dabei bleiben die Löhne jedoch zurück. Um diesem Menschen zu helfen, gibt es den Wohnberechtigungsschein für das Saarland und andere Bundesländer. Doch für wen ist dieser Schein und wie kann man ihn beantragen?
Was ist der Wohnberechtigungsschein für das Saarland?
Der WBS, wie der Wohnberechtigungsschein kurz genannt wird, wird von einer offiziellen Behörde ausgestellt und ist somit ein Dokument. Es berechtigt den Inhaber oder Inhaberin, eine Wohnung anzumieten, die durch das Landeswohnungsbauprogramm gefördert wird. Dadurch unterliegt sie einer Mitpreisbindung und darf nur von einer bestimmten Anzahl von Personen bewohnt werden. Somit können große Wohnungen in diesem Programm nicht von Einzelpersonen bewohnt werden. Ab dem Ausstellungsdatum ist der Wohnberechtigungsschein im Saarland ein Jahr gültig. Sollte der Inhaber oder die Inhaberin in dieser Zeit keine geeignete Wohnung finden, muss der WBS erneuert werden.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Nicht jeder kann de WBS bekommen. Es müssen einige Voraussetzungen dafür vorliegen. So muss der Antragssteller oder die Antragstellerin den dauerhaften Aufenthalt in Deutschland und den Lebensmittelpunkt im Saarland haben. Außerdem darf die Wohngemeinschaft nicht über die bestimmte Einkommensgrenze verdienen. Denn der WBS soll einkommensschwache Personen zugutekommen.
Die Grenze für eine Person liegt im Saarland bei 12000 Euro netto im Jahr. Für eine Haushalt mit 2 Personen wird die Grenze mit 18.000 Ruto angegeben. Leben mehr Personen, zum Beispiel Kinder mit im Haushalt, erhöht sich der Betrag weiter. Jede Stadt kann ihre eigenen Einkommensgrenzen haben, somit empfiehlt es sich, den aktuellen Stand zu erfragen.
Doch nicht nur das Einkommen spielt eine Rolle. So gibt es ebenso Vorgaben, wie groß‘ eine Wohnung für die darin lebenden Personen sein darf.
So stehen:
- Alleinstehende bis 50 m²
- zwei Personen bis 60 m² oder zwei Räume
- drei Personen bis 75 m² oder drei Räume zu.
Je mehr Personen zum Haushalt gehören umso größer darf die Wohnung sein.
Wie wird das Einkommen berechnet?
Um zu ermitteln, ob der Haushalt Anspruch auf einen WBS hat, werden alle Nettohaushaltseinkommen zusammenrechnet. Dazu zählen Lohn und Gehalt, Rente oder andere Einkünfte. Dabei können auch Sonderzahlungen mitberücksichtigt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Möchte man den Wohnberechtigungsschein im Saarland beantragen, müssen einige Unterlagen eingereicht werden.
So muss der ausgefüllte Antrag zusammen mit den Kopien der Identitätsnachweise aller im Antrag aufgeführter Personen und Einkommensnachweise der letzten 12 Monate des Antragstellers oder der Antragstellerin und aller Haushaltsmitgliede eingereicht werden.
Wie und wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?
Der Antrag kann auf der Homepage des Bundeslandes https://www.buergerdienste-saar.de/zfinder-saar-web/process?vbid=31555&vbmid=0 heruntergeladen und bequem zu Hause ausgefüllt werden. Anschließend können alle Unterlagen per Mail an wohnberechtigungsschein@innen.saarland.de gesendet werden oder über den Postweg an
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
Referat OBB12
Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken
geschickt werden.
Sind alle Unterlagen komplett, dauert es meistens drei bis vier Wochen, bis der Bescheid zugesendet wird.
WBS Saarland Antrag anfordern
Wir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Saarland per E-Mail zur Verfügung.
Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.