Der Wohnberechtigungsschein Saarland, kurz WBS Saarland, ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen darf. Solche Wohnungen unterliegen Belegungs- und Mietbindungen: Sie dürfen nur an berechtigte Haushalte vermietet werden, und die Miete ist in der Regel niedriger als bei vergleichbaren frei finanzierten Wohnungen.
Wichtig ist: Ein Wohnberechtigungsschein ersetzt keine Wohnungssuche und garantiert keine Sozialwohnung. Er bestätigt lediglich, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Bezug von gefördertem Mietwohnraum im Saarland erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße.
Stand der Aktualisierung: 04.05.2026. Grundlage sind insbesondere das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz vom 12. Juni 2024, die gesetzliche Fortschreibung der Einkommensgrenzen ab 01.01.2026 sowie die vom Statistischen Bundesamt bestätigte Veränderung des Verbraucherpreisindex für Oktober 2025 gegenüber Oktober 2024.
Was ist der Wohnberechtigungsschein für das Saarland?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung für Wohnungssuchende mit begrenztem Einkommen. Wer im Saarland eine mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung geförderte Wohnung mieten möchte, benötigt in der Regel einen gültigen WBS. Die Bescheinigung wird nicht für eine einzelne konkrete Wohnung ausgestellt, sondern grundsätzlich für den berechtigten Haushalt und die passende Wohnungsgröße.
Nach dem Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz wird der Wohnberechtigungsschein für die Dauer eines Jahres erteilt. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Haushalt damit nach einer passenden geförderten Mietwohnung suchen. Ein in einem anderen Bundesland ausgestellter Wohnberechtigungsschein wird für geförderten Wohnraum im Saarland nicht automatisch anerkannt, weil die Wohnraumförderung landesrechtlich geregelt ist.
Wer kann einen WBS im Saarland erhalten?
Voraussetzung für den Wohnberechtigungsschein Saarland ist, dass die wohnungssuchende Person sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich des Gesetzes aufhält und einen längerfristigen Wohnsitz als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen begründen kann. Außerdem muss der Haushalt wirtschaftlich in die Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung fallen.
Zum Haushalt zählen nach dem Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz nicht nur Einzelpersonen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner oder Kinder. Berücksichtigt werden können auch Personen, die alsbald und auf Dauer in den Haushalt aufgenommen werden sollen. Auch ein Kind, dessen Geburt aufgrund einer bestehenden Schwangerschaft zu erwarten ist, kann bei der Haushaltsgröße eine Rolle spielen.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Saarland 2026
Die früher auf der Seite genannten Werte von 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen sind für das Saarland nicht mehr aktuell. Für den Bezug von gefördertem Mietwohnraum gelten nach dem Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz höhere Einkommensgrenzen. Da diese Grenzen ab dem 01.01.2026 jährlich anhand des Verbraucherpreisindex fortgeschrieben und auf volle 100 Euro aufgerundet werden, ergeben sich für 2026 folgende Werte:
| Haushalt / Zuschlag | Einkommensgrenze 2026 | Hinweis |
|---|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 20.000 Euro jährlich | Grundwert für eine allein wohnende Person |
| Zweipersonenhaushalt | 30.600 Euro jährlich | Grundwert für zwei Haushaltsangehörige |
| Jede weitere Person | + 8.000 Euro jährlich | Zusätzlich ab der dritten Person im Haushalt |
| Jedes berücksichtigungsfähige Kind | + 1.400 Euro jährlich | Zusätzlicher Kinderzuschlag nach Fortschreibung |
Quelle: § 9 Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz vom 12.06.2024; Fortschreibung nach § 9 Abs. 5 WoFG SL ab 01.01.2026; Verbraucherpreisindex Oktober 2025 laut Statistischem Bundesamt, Pressemitteilung vom 12.11.2025.
Beispiele für typische Haushalte
Die folgende Übersicht zeigt, wie sich die Einkommensgrenze je nach Haushaltsgröße zusammensetzen kann. Entscheidend ist immer das im Einzelfall anrechenbare Gesamteinkommen nach den gesetzlichen Regeln, nicht einfach das monatliche Nettogehalt auf der Lohnabrechnung.
| Haushalt | Berechnete Einkommensgrenze 2026 |
|---|---|
| 1 erwachsene Person | 20.000 Euro jährlich |
| 2 erwachsene Personen | 30.600 Euro jährlich |
| 1 erwachsene Person mit 1 Kind | 32.000 Euro jährlich |
| 2 erwachsene Personen mit 1 Kind | 40.000 Euro jährlich |
| 2 erwachsene Personen mit 2 Kindern | 49.400 Euro jährlich |
| 2 erwachsene Personen mit 3 Kindern | 58.800 Euro jährlich |
Wie wird das Einkommen beim WBS Saarland berechnet?
Für den Wohnberechtigungsschein Saarland ist das Gesamteinkommen des Haushalts maßgeblich. Dieses setzt sich aus den Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen zusammen. Davon werden die gesetzlich vorgesehenen Frei- und Abzugsbeträge abgezogen. Die Berechnung folgt im Saarland nicht mehr einfach den alten bundesweiten WBS-Grenzen, sondern den Regelungen des Saarländischen Wohnraumförderungsgesetzes.
Nach § 10 WoFG SL wird das Jahreseinkommen unter Anwendung der einkommensbezogenen Vorschriften des Wohngeldgesetzes ermittelt. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Prüfung. Zum Einkommen können je nach Fall unter anderem Arbeitslohn, Renten, Unterhaltsleistungen, bestimmte Sozialleistungen, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit oder andere regelmäßige Einnahmen gehören.
Besonders wichtig: Das maßgebliche Einkommen ist nicht automatisch mit dem Bruttoeinkommen oder dem ausgezahlten Nettoeinkommen identisch. Erst nach der gesetzlichen Einkommensermittlung und nach Abzug möglicher Freibeträge steht fest, ob die Einkommensgrenze eingehalten wird.
Freibeträge und Abzugsbeträge
Das Saarländische Wohnraumförderungsgesetz sieht bestimmte Entlastungen vor. Dadurch kann ein Haushalt auch dann noch innerhalb der Grenze liegen, wenn das tatsächliche Jahreseinkommen zunächst etwas höher wirkt.
| Freibetrag / Abzug | Höhe | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Behinderung oder Pflegegrad | 4.500 Euro jährlich | Für Haushaltsangehörige mit Grad der Behinderung ab 50 oder ab Pflegegrad 1 |
| Auswärts untergebrachter Haushaltsangehöriger | bis zu 4.000 Euro jährlich | Bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung |
| Früherer oder dauernd getrenntlebender Ehegatte / Lebenspartner | bis zu 6.000 Euro jährlich | Bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung |
| Sonstige nicht zum Haushalt rechnende Person | bis zu 4.000 Euro jährlich | Bei gesetzlicher Unterhaltsverpflichtung |
| Unterhalt für ein Kind beim anderen Elternteil | bis zu 4.000 Euro jährlich | Wenn zusätzlicher Wohnraum für das Kind bereitgehalten wird |
Quelle: § 11 Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz vom 12.06.2024.
Angemessene Wohnungsgröße mit WBS im Saarland
Der Wohnberechtigungsschein Saarland enthält nicht nur die Aussage, dass ein Haushalt grundsätzlich zum Bezug geförderten Mietwohnraums berechtigt ist. Er legt auch fest, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die angemessene Größe richtet sich vor allem nach der Anzahl der Haushaltsangehörigen.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Orientierung |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis 65 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 80 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 95 m² | 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 110 m² | 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | + 15 m² | zusätzlicher Wohnraum |
In begründeten Einzelfällen kann von der maßgeblichen Wohnungsgröße abgewichen werden. Das kommt insbesondere bei besonderen persönlichen oder beruflichen Bedürfnissen, bei einem absehbaren zusätzlichen Raumbedarf oder zur Vermeidung besonderer Härten in Betracht. Die konkrete Entscheidung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls.
Welche Nachweise sind für die Prüfung wichtig?
Für die Prüfung der WBS-Berechtigung müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haushalts nachvollziehbar sein. Deshalb werden in der Regel Identitätsnachweise und Einkommensnachweise aller zum Haushalt gehörenden Personen berücksichtigt. Je nach Lebenssituation können zusätzliche Nachweise erforderlich sein.
| Bereich | Typische Nachweise |
|---|---|
| Identität und Aufenthalt | Personalausweis, Reisepass, Aufenthaltstitel oder Geburtsurkunde bei Kindern ohne Ausweis |
| Einkommen | Lohn- und Gehaltsnachweise, Rentenbescheide, Nachweise über selbstständige Einkünfte oder weitere regelmäßige Einnahmen |
| Haushalt und Familie | Geburtsurkunden von Kindern, Nachweise zu Schwangerschaft, Schul- oder Studienbescheinigungen |
| Besondere Lebenslagen | Ärztliche Atteste, Schwerbehindertenausweis, Nachweise zu Pflegegrad oder Unterhaltsverpflichtungen |
Die genaue Prüfung hängt davon ab, welche Personen zum Haushalt gehören, welche Einkünfte vorhanden sind und ob besondere Freibeträge oder Abzüge berücksichtigt werden können.
Kosten, Gültigkeit und wichtige Hinweise zum WBS Saarland
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins im Saarland ist nach den aktuellen öffentlichen Angaben gebührenfrei. Der WBS gilt grundsätzlich ein Jahr. Danach muss erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Der WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung, vermittelt aber keine Wohnung. Wohnungssuchende müssen sich daher weiterhin selbst um passende Angebote bemühen. Außerdem darf eine geförderte Wohnung nur dann angemietet werden, wenn die im Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße und die jeweilige Zweckbindung der Wohnung zusammenpassen.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Auch wenn die Einkommensgrenze eingehalten wird, kann die Erteilung in besonderen Fällen versagt werden, etwa wenn erhebliches Vermögen vorhanden ist und die Ausstellung deshalb offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre. Umgekehrt kann in besonderen Härtefällen eine abweichende Entscheidung möglich sein.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein Saarland
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für den Wohnberechtigungsschein Saarland 2026?
Für geförderten Mietwohnraum liegt die fortgeschriebene Einkommensgrenze 2026 bei 20.000 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 30.600 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Für jede weitere Person kommen 8.000 Euro hinzu, für jedes berücksichtigungsfähige Kind zusätzlich 1.400 Euro.
Gilt der WBS Saarland automatisch für jede Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die grundsätzliche Berechtigung. Entscheidend ist zusätzlich, ob die Wohnung zur Haushaltsgröße passt und ob die jeweilige Wohnung für den entsprechenden Personenkreis vorgesehen ist.
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein im Saarland gültig?
Der Wohnberechtigungsschein wird im Saarland grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss die Berechtigung erneut geprüft werden.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für das Saarland?
Den WBS können Sie auf der Seite des Landes Saarland herunterladen.
Zählt beim WBS Saarland das Netto- oder Bruttoeinkommen?
Maßgeblich ist das gesetzlich ermittelte Gesamteinkommen des Haushalts nach dem Saarländischen Wohnraumförderungsgesetz. Es ist daher nicht einfach mit dem Bruttolohn oder dem ausgezahlten Nettolohn gleichzusetzen. Entscheidend ist die Berechnung nach den geltenden Vorschriften einschließlich möglicher Freibeträge und Abzüge.
Darf die Wohnung größer sein als im WBS angegeben?
Grundsätzlich richtet sich die zulässige Wohnungsgröße nach der Zahl der Haushaltsangehörigen. In besonderen Einzelfällen können Abweichungen möglich sein, etwa wegen persönlicher, gesundheitlicher oder beruflicher Bedürfnisse oder zur Vermeidung besonderer Härten.
Weiterführende Informationen
- Saarländisches Wohnraumförderungsgesetz vom 12. Juni 2024 im Amtsblatt des Saarlandes, veröffentlicht am 01.08.2024
- Saarland.de: Soziale Wohnraumförderung im Saarland
- Statistisches Bundesamt: Verbraucherpreisindex Oktober 2025, Pressemitteilung vom 12.11.2025
- Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (WoFG) auf gesetze-im-internet.de
