Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Rheinland-Pfalz

Eine Wohnung zu finden, ist heutzutage gar nicht mehr so einfach. Noch schwieriger wird es, wenn die Miete so hoch ist, dass sie nicht finanziert werden kann. Menschen mit wenig Geld müssen jedoch nicht in Panik verfallen, denn in solchen Fällen kann der Wohnberechtigungsschein helfen. Mit diesem Schein darf der Mietvertrag unterschrieben werden, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung gefunden wurde.

Anspruchsberechtigte Personen

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Bild von Gert Spießhofer auf Pixabay

In Rheinland-Pfalz sind verschiedene Voraussetzungen nötig, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten. Dabei darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Diese Grenze ist abhängig von der Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Außerdem werden entsprechende Förderprogramme mit eingerechnet. Es gibt jedoch Einzelfälle, die dafür sorgen, dass die Einkommensgrenze durch besondere Umstände nicht beachtet wird.

Benötigte Unterlagen

Ganz wichtig ist es, dass der Personalausweis benötigt wird. Alternativ kann auch der Reisepass mitgebracht werden. Hier ist es aber notwendig, dass ebenfalls die Meldebescheinigung bei den Unterlagen dabei ist. Zusätzlich werden von allen Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, Einkommensnachweise benötigt. Dabei kommt es darauf an, welche Lebenssituation die Betroffenen haben. Grundsätzlich müssen alle Einnahmen angegeben werden. Dazu zählen zum Beispiel Bafög, die Rente, Pflegegeld, Unterhaltszahlungen, Sozialleistungen wie Wohngeld, Arbeitslosengeld oder Sozialgeld oder die Grundsicherung. Für Schüler ab 16 Jahren wird eine aktuelle Schulbescheinigung benötigt. Auch Studierende müssen einen entsprechenden Nachweis einreichen. Des Weiteren können beispielsweise Schwerbehindertenausweise, Mutterpässe, ärztliche Bescheinigungen, Nachweise über Aufenthaltsbestimmungsrechte oder Heiratsurkunden wichtig sein. Selbstverständlich zählen auch die Einkünfte von Nebenjobs.

Die aktuellen Einkommensgrenzen

Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Einkommensgrenzen. Für einen Einpersonenhaushalt liegt diese bei 18.454 Euro. Die Grenze für einen Zweipersonenhaushalt liegt bei 26.451,13 Euro. Für jedes zusätzliche Haushaltsmitglied wird eine Grenze von 6151,43 Euro eingeräumt. Zudem erhöht sich die Grenze bei jedem zum Haushalt gehörenden Kind um 1230,28 Euro.

Zuständige Stellen

Wer einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, sollte sich zunächst einmal an die zuständige Stelle des Wohnortes oder des zukünftigen Wohnortes wenden. Dies ist entweder die Verbandsgemeinde, die Stadtverwaltung oder die Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde. Dies gilt sowohl für die Ausstellung von allgemeinen Wohnberechtigungsscheinen als auch für die Ausstellung spezieller Wohnberechtigungsscheine. Die passenden Behörden können auf der Seite des BUS Rheinland-Pfalz (https://bus.rlp.de/detail?pstId=229918471&ags=072332410100) herausgefunden werden. Dort ist es möglich, sich über die verschiedenen Möglichkeiten und Regeln noch einmal zu informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, die Formulare bereits zu downloaden und auszufüllen. Gebühren oder Kosten fallen bei einem Antrag für einen Wohnberechtigungsschein in Rheinland-Pfalz nicht an.

Sonstige Informationen

Die amtliche Bescheinigung ist dafür gedacht, dass der Mieter nachweisen kann, dass eine Sozialwohnung gemietet werden darf und er dafür berechtigt ist. Dabei ist der Wohnberechtigungsschein Rheinland-Pfalz maximal ein Jahr gültig. Es wird zwischen zwei Varianten des Wohnberechtigungsscheins unterschieden. Zum einen ermöglicht ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein, dass eine beliebige Sozialwohnung vom Antragsteller bezogen werden darf. Ein spezieller Wohnberechtigungsschein gilt für die Menschen, die nur in eine bestimmte Sozialwohnung einziehen möchten. Der Wohnberechtigungsschein muss auf jeden Fall vor dem Bezug der Sozialwohnung an den Vermieter vorgelegt werden. In Rheinland-Pfalz darf die Größe der Wohnung für eine Person nicht größer als 50 m² sein. Ein Zimmer darf dabei nicht überschritten werden. Für zwei Personen gilt die Grenze von 60 m² und zwei Zimmern. Drei Räume und 80 m² darf die Wohnung bei drei Personen groß sein. Für einen Haushalt mit vier Personen gilt die Grenze von 90 m² und bis zu vier Zimmer. Bei jeder weiteren Person darf die Wohnung 15 m² mehr Wohnfläche und ein weiteres Zimmer mehr besitzen.

WBS Rheinland-Pfalz Antrag anfordern

Wohnberechtigungsschein BerlinWir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein WBS Rheinland-Pfalz per E-Mail zur Verfügung.

Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.