Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Witten

stadt-witten-wohnberechtigungsscheinDie Stadt Witten befindet sich im Südosten des Ruhrgebietes, in der Nachbarschaft zu Bochum und Dortmund und gehört zum Bundesland Nordrhein-Westfalen. Außerdem ist sie mit knapp 99.000 Einwohnern die größte Stadt im Ennepe-Ruhr-Kreis und dem Regierungsbezirk Arnsberg eingegliedert.

Wohnungsmarktsituation Witten beim Sozialen Wohnungsbau

Genauso wie in der restlichen Bundesrepublik stehen auch in Witten die Mieter mit niedrigeren Einkommen zunehmend unter einem starken Druck. So steigen die Mieten beständig in die Höhe, sodass sich finanziell eingeschränkte Bürger normale Wohnungen längst nicht mehr leisten können Angesichts der steigenden Kosten in vielen anderen Bereichen, wird die Geschwindigkeit der Erhöhungen wahrscheinlich noch weiter zunehmen. Außerdem macht sich eine Verknappung der preisgünstigen Wohnungen bemerkbar, es gibt es immer weniger Sozialwohnungen. Von 2006 bis 2015 sind in Witten über 2750 Sozialwohnungen aus der öffentlichen Bindung geschieden. Im Anschluss wurden deren Mietkosten erheblich erhöht. Jedoch hat im selben Zeitraum der Neubau von nur 225 Sozialwohnungen zum Anmieten stattgefunden.

Mögliche zukünftige Entwicklung: Bedarf, Deckung und Wohnungsneubau

Gegenwärtig gibt es nur noch 2500 Sozialwohnungen in Witten, aber knapp 12.000 Haushalte leben an der oder sogar unter der Armutsgrenze. Dieser Personenkreis kann sich die modernisierten Wohnungen sowie die Angebote der privaten Vermietungskonzerne nicht leisten. Aus diesem Grund muss das Angebot an sozialen Mietwohnungen in Witten dringend erhöht werden. So fordert der Mieterverein Witten, dass die Stadt aktiv wird und eine entsprechende Strategie für diesen Bedarf erarbeitet. Dazu gehört die exklusive Vergabe von kommunalen Wohnungsbaugrundstücken an Unternehmen, welche überwiegend Wohnungen mit sozialen Mieten bauen.

Dabei besteht eine permanente Bindung an die Grundlagen der Wohnungsgemeinnützigkeit. Um zeitnah geeignete Projekte zu entwickeln, ist auch die Nutzung von Erbpachtverträgen vorgesehen. Weiterhin sollen innovative Wohnkonzepte umgesetzt werden, in denen mehrere Generationen zusammen unter einem Dach mit sozialen Mieten wohnen. Dazu gehört das Gebiet Fischertalweg und Wannen, welches neu geordnet wird. Des Weiteren sollte die Stadt Witten regelmäßig geeignete Grundstücke für den sozialen Wohnungsbau kaufen sowie bereits erbaute Wohnungen für diesen Zweck erwerben. Dafür kann die Stadt ihre gesetzlichen Vorkaufsrechte geltend machen.

Unternehmen, die Sozialwohnungen in Witten bauen

Zuständig für den Ausbau und Erhalt des sozialen Wohnungsangebotes ist die kommunale Siedlungsgesellschaft Witten mbH. Um die aktuelle Situation zu optimieren, ist eine Erhöhung des Eigenkapitals notwendig, ebenso wie das Einbringen von weiteren Grundstücken. Nur so lässt sich der gemeinnützige Wohnungsbestand in Witten nachhaltig erhöhen. Dabei müssen Privatisierungen komplett ausgeschlossen und die Mieten drastisch begrenzt werden.

Anspruchsberechtigte für den Wohnberechtigungsschein in Witten

In Witten können Bürger mit einem geringen Einkommen durch einen Wohnberechtigungsschein eine günstigere Sozialwohnung bekommen. Allerdings müssen sie dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört eine Einkommenshöhe, die unterhalb der gültigen Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen liegt. Entscheidend ist das gesamte Netto-Einkommen aller Personen, die im Haushalt leben. Dabei berücksichtigt der Gesetzgeber diverse Faktoren, welche einen Einfluss auf die Freibeträge haben.

Wohnberechtigungsschein Witten anfordern

antrag-wohnberechtigungsschein-wbs-wittenFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Witten per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen

Für den Wohnberechtigungsschein in Witten sind im Jahr 2023 die folgenden Einkommensgrenzen gültig:

  • Haushalt mit nur einer Person: 20.420 Euro
  • Haushalt mit zwei Personen: 24.600 Euro
  • Alleinerziehende mit einem Kind: 25.340 Euro
  • Drei Personen inklusive Kind: 31.000 Euro

Wenn mehrere Personen im gleichen Haushalt zusammen leben, bekommen sie normalerweise eine größere Wohnung. Festgelegte Personenzahl und korrespondierende Wohnungsgröße:

  • Alleinstehende Personen: 50 Quadratmeter
  • Zwei Personen: 65 Quadratmeter
  • Drei Personen: 80 Quadratmeter
  • Vier Personen: 95 Quadratmeter
  • Fünf Personen: 110 Quadratmeter

Bei jeder weiteren Person erhöht sich die Wohnungsgröße um zusätzliche 15 Quadratmeter.

Wohnberechtigungsschein in Witten beziehen

In Witten können bedürftige Bürger den Wohnberechtigungsschein beim Wohnungsamt beantragen. Nach der Erteilung lässt sich eine sozialgebundene Wohnung aus dem kommunalen Wohnungsprogramm anmiete, wenn es freie Kapazitäten gibt. Aufgrund der zahlreichen Ausnahmen und Regelungen ist ein persönliches Beratungsgespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter sinnvoll, siehe: Stadt Witten

Für die Antragsstellung benötigen die berechtigten Bürger den Pass oder Personalausweis, ebenso wie die Einkommensbelege. Dabei kann es sich um den Sozialhilfebescheid oder Gehaltsnachweis des letzten Jahres handeln. Des Weiteren muss der Mietvertrag der derzeitigen Wohnung sowie eventuell der Mutterpass oder Schwerbehindertenausweis vorgelegt werden. Außerdem ist ein unterschriebener Antrag für den Wohnberechtigungsschein erforderlich.

Kosten

Wenn die Mitarbeiter des Wohnungsamtes einen neuen Wohnberechtigungsschein für Witten ausstellen, fallen Kosten von 20,- Euro an.

Kontakt und Öffnungszeiten

Wohnungsamt in Witten
Marktstraße 16
58452 Witten
Telefon: 02302-5815000
Fax: 02302-5815099
E-Mail: wohnen.soziales@stadt-witten.de
Öffnungszeiten sind telefonisch zu erfragen

Stadt Witten

Direkte Ansprechpersonen:
– Herr Krefter: 02302-5815333
– Frau Schüngel: 02302-5815317
– Frau Wollenweber: 02302-5815016