
Rheine liegt im Kreis Steinfurt und gehört zu den größeren Wohnstandorten im Münsterland. Das Gemeindeverzeichnis der Statistischen Ämter nennt für Rheine 77.209 Einwohner bei einer Fläche von 145,00 km² (Stand: 31.03.2026). Gleichzeitig plant die Stadt Rheine in ihrer Wohnstrategie weiteres Wachstum und zusätzlichen Wohnraum. Gerade deshalb bleibt bezahlbarer Wohnraum ein zentrales Thema.
Wohnungsmarktsituation in Rheine
Der Wohnungsmarkt in Rheine ist besonders für Haushalte mit niedrigerem oder mittlerem Einkommen relevant. Wer eine günstige Mietwohnung sucht, steht häufig im Wettbewerb mit vielen anderen Wohnungssuchenden. Öffentlich geförderte Wohnungen sollen hier entlasten: Sie unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung und dürfen in der Regel nur an Haushalte vermietet werden, die die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein erfüllen.
Die Stadt Rheine verfolgt im Rahmen ihrer Strategie „Unser Rheine 2030“ das Ziel, Wohnraum für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen zu schaffen. Dazu zählen Alleinstehende, Paare, Familien, Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit Behinderung. Nach Angaben der Stadt sollen zwischen 2026 und 2030 etwa 1.100 weitere Wohnungen entstehen. Der Wohnraum soll nach Möglichkeit bezahlbar, passend und sozial ausgewogen sein.
Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Rheine
Sozialwohnungen sind Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und deshalb einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Für Mieterinnen und Mieter bedeutet das: Die Miete liegt in der Regel unter dem örtlichen Marktniveau, und die Wohnung darf nur an berechtigte Haushalte vergeben werden. Der Wohnberechtigungsschein Rheine dient dabei als Nachweis, dass ein Haushalt grundsätzlich für solchen Wohnraum infrage kommt.
Für Rheine ist geförderter Wohnraum ein wichtiger Bestandteil der Stadtentwicklung. Die Stadt verfolgt das Ziel, Wohnraum für verschiedene Lebenssituationen bereitzustellen: kleine Wohnungen für Alleinstehende, familiengerechte Wohnungen, barrierearme Angebote für ältere Menschen sowie bezahlbaren Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Dadurch soll eine stabile soziale Mischung in den Stadtteilen unterstützt werden.
Unternehmen, die Sozialwohnungen in Rheine bauen
Eine zentrale Rolle übernimmt die Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Das kommunale Wohnungsunternehmen errichtet und bewirtschaftet öffentlich geförderte Mietwohnungen und verfolgt das Ziel, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Nach eigenen Angaben versteht sich die Gesellschaft nicht nur als Vermieter von Sozialwohnungen, sondern als Anbieter hochwertiger geförderter Wohnungen mit langfristig stabilen Nachbarschaften.
Daneben engagieren sich weitere Wohnungsunternehmen und Genossenschaften auf dem Rheiner Wohnungsmarkt. Hierzu zählen unter anderem der Wohnungsverein Rheine eG sowie private Wohnungsunternehmen, die mit Unterstützung der öffentlichen Wohnraumförderung neue Mietwohnungen errichten oder bestehende Gebäude modernisieren.
Wohnberechtigungsschein Rheine: Wer kann berechtigt sein?
Ein Wohnberechtigungsschein kommt grundsätzlich für Haushalte in Betracht, deren anrechenbares Einkommen unterhalb der in Nordrhein-Westfalen geltenden Einkommensgrenze liegt. Anspruchsberechtigt können sowohl alleinstehende Personen als auch Haushalte mit mehreren Personen sein. Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person, sondern das Gesamteinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören.
Zum Haushalt zählen insbesondere die wohnungssuchende Person selbst, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Partner einer auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Kinder, Verwandte, Verschwägerte und Pflegekinder. Auch Personen, die dem Haushalt in absehbarer Zeit angehören werden, können bei der Prüfung relevant sein. Für Kinder gelten besondere Zuschläge, die die Einkommensgrenze erhöhen.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Rheine
Für den Wohnberechtigungsschein Rheine gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die aktuelle Grundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere § 13. Die folgenden Werte gelten als gesetzliche Einkommensgrenzen für die Wohn- und Förderberechtigung in NRW. Sie beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach auf das Bruttogehalt auf der Lohnabrechnung.
| Haushalt | Einkommensgrenze NRW | Orientierung zum möglichen Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | ca. 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | ca. 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | ca. 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | ca. 57.074 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | individuell zu berechnen |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | ca. 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | ca. 80.168 Euro |
| 6 Personen, davon 4 Kinder | 57.910 Euro | individuell zu berechnen |
Für Haushalte, die in der Tabelle nicht exakt abgebildet sind, gilt als Grundregel: Für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt die Grenze 28.350 Euro. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 Euro.
Warum Bruttoeinkommen und Einkommensgrenze nicht identisch sind
Die Einkommensgrenze ist nicht mit dem normalen Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens können bestimmte Pauschalen, Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu gehören zum Beispiel Abzüge für Steuern, Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Freibeträge bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.
Deshalb kann das tatsächliche Brutto-Jahreseinkommen in vielen Fällen höher liegen als die gesetzliche Einkommensgrenze. Die in der Tabelle genannten Brutto-Werte sind nur Orientierungswerte. Eine genaue Bewertung hängt immer von der Zusammensetzung des Haushalts und der individuellen Einkommenssituation ab.
Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B
Bei gefördertem Wohnraum in Nordrhein-Westfalen wird häufig zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B unterschieden. Einkommensgruppe A bezieht sich auf Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die reguläre Einkommensgrenze nicht überschreitet. Einkommensgruppe B kann für wirtschaftlich leistungsfähigere Haushalte relevant sein, wenn eine geförderte Wohnung entsprechend gebunden ist. Dabei kann die maßgebliche Einkommensgrenze um bis zu 40 Prozent überschritten werden.
Welche Einkommensgruppe für eine bestimmte Wohnung gilt, hängt von der jeweiligen Förderbindung der Wohnung ab. Für Wohnungssuchende ist daher nicht nur die eigene Einkommensprüfung wichtig, sondern auch die Frage, für welche Art von gefördertem Wohnraum die Wohnung vorgesehen ist.
Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein in Rheine
Der Wohnberechtigungsschein wird nicht nur für eine bestimmte Einkommenssituation ausgestellt, sondern auch für eine angemessene Wohnungsgröße. Die Stadt Rheine nennt für Wohnberechtigungsscheine folgende Wohnflächen beziehungsweise Zimmerzahlen:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße in Rheine |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| 5 Personen | 5 Wohnräume oder bis 110 m² |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich 15 m² oder ein weiterer Wohnraum |
Die Wohnfläche ist besonders wichtig, weil öffentlich geförderte Wohnungen nur innerhalb der im Wohnberechtigungsschein festgelegten Grenzen bezogen werden können. Nach Angaben der Stadt Rheine ist eine Überschreitung dieser Wohnungsgrößen wegen des angespannten Wohnungsmarktes in den meisten Fällen nicht möglich.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In Nordrhein-Westfalen wird zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein berechtigt grundsätzlich zum Bezug einer passenden geförderten Wohnung, die bei der Ausstellung noch nicht konkret feststehen muss. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte öffentlich geförderte Wohnung.
Für Wohnungssuchende in Rheine ist dieser Unterschied praktisch relevant: Bei einem allgemeinen WBS steht die grundsätzliche Wohnberechtigung im Vordergrund, während ein gezielter WBS an ein konkretes Wohnungsangebot gekoppelt ist. In beiden Fällen bleiben Einkommen, Haushaltsgröße und zulässige Wohnfläche die zentralen Prüfpunkte.
Gültigkeit und Kosten des WBS in Rheine
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Die Gültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Innerhalb dieses Zeitraums kann der WBS für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung verwendet werden.
Die Stadt Rheine nennt für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines eine Gebühr von 10 Euro. Die Gebühr wird nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins fällig. Ob im Einzelfall Ermäßigungen oder abweichende Regelungen gelten können, hängt von der jeweiligen persönlichen Situation ab.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Rheine
Welche Einkommensgrenze gilt für eine alleinstehende Person in Rheine?
Für eine alleinstehende Person gilt in Nordrhein-Westfalen eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Das mögliche Brutto-Jahreseinkommen kann höher liegen, weil bei der Berechnung bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Rheine für zwei Personen möglich?
Für zwei Personen nennt die Stadt Rheine eine angemessene Wohnungsgröße von zwei Wohnräumen oder bis zu 65 m². Entscheidend ist die im Wohnberechtigungsschein festgelegte Wohnfläche beziehungsweise Zimmerzahl.
Wo finde ich den Antrag zum Wohnberechtigungsschein Rheine?
Den WBS können Sie auf dem Portal der Stadt Rheine herunterladen und ausgefüllt an WBS@rheine.de schicken.
Gilt der Wohnberechtigungsschein Rheine auch außerhalb von Rheine?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich in Nordrhein-Westfalen. Für geförderte Wohnungen in anderen Bundesländern gelten die dortigen Regelungen.
Kann ein WBS für eine Zweitwohnung genutzt werden?
Nein. Geförderter Wohnraum dient dem Hauptwohnsitz. Ein Wohnberechtigungsschein ist daher nicht für den Bezug einer Zweitwohnung vorgesehen.
Warum kann ein Haushalt trotz höherem Bruttoeinkommen berechtigt sein?
Weil nicht das Bruttoeinkommen allein zählt. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Vorgaben des WFNG NRW und des Einkommenserlasses Wohnen NRW. Abzüge, Freibeträge und die Haushaltszusammensetzung können dazu führen, dass ein Haushalt trotz höherem Bruttoeinkommen innerhalb der maßgeblichen Grenze liegt.
Kosten
Die Gebühr für den Wohngeldantrag in Rheine beträgt in 2026 10,- Euro.
Kontaktdaten und Öffnungszeiten
Dienstag zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr oder nach individueller Absprache!
Rathaus Stadt Rheine
Klosterstr. 14
48431 Rheine.
E-Mail: WBS@rheine.de
Weitere Informationen zum Thema Wohnberechtigungsschein und zur sozialen Wohnraumförderung in Rheine sind auf der Webseite der Stadt Rheine zu finden.
Weiterführende Informationen
- Stadt Rheine: Ziele zum Thema Wohnen
- Statistikportal: Gemeindeverzeichnis Rheine
- Wohnberechtigungsschein NRW
