Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) NRW

Die Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Nordrhein-Westfalen wurden 2009 geschaffen mit Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, abgekürzt WFNG NRW. Es ist ähnlich zu Förderungsgesetzen des Sozialen Wohnungsbaus in anderen Bundesländern. Da dies Ländersache ist, hat jedes Bundesland seine eigene Gesetzgebung zum Thema. Sie alle haben ein Interesse daran, in ihrem Territorium die schwächsten Teile der Gesellschaft vor Härtefällen zu schützen, die durch Steigungen von Mietpreisen für Wohnraum auf dem freien Markt geschehen, während das Einkommen zurückbleibt oder, im Fall von Sozialleistungen, gar nicht existiert und durch Unterstützung durch den Staat ersetzt wurde. Vermieter pflegen sich Mieter auszusuchen, und dabei werden bestimmte Personengruppen bevorzugt, vor allem nach Kriterien der ‚Solvenz‘.

Schon beim Bau des Sozialwohnraums kam jemand in den Genuss staatlicher Mittel

Der Wohnberechtigungsschein soll einen bestimmten Personenkreis, hauptsächlich definiert durch das Einkommenslimit ihrer Haushalte, in die Lage versetzen, zu Wohnraum zu gelangen, der nur zu definierten Bedingungen vermietet werden darf und sonst nicht erreichbar wäre – oder nur sehr viel teurer. Eben an die Besitzer solcher Scheine. Somit handelt es sich um einen geschützten Teil des Wohnungsmarktes. Die dafür zur Verfügung stehenden Wohnungen wurden meist auch mit Fördermitteln aus öffentlicher Hand errichtet, was unter der Bedingung geschehen ist, dass sie eben später als Sozialwohnungen vermietet werden würden. Diese Wohnungen erscheinen nicht auf dem freien Markt, sondern erfordern für Wohnungssuchende das Vorzeigen eines Wohnberechtigungsscheines, um überhaupt dafür als Interessent in Frage zu kommen. Diesen Schein würde man beim Wohnungsamt einer Gemeinde oder bei dafür zuständigen Stellen in Kreisverwaltungen in NRW zu beantragen haben.

Ein geschützter Personenkreis

Wie schränkt man nun den Personenkreis ein, damit auch wirklich die Bedürftigen zum Zuge kommen, um günstigen Wohnraum zu beziehen? Wie in anderen Bundesländern checkt die öffentliche Hand das Jahreseinkommen eines Haushaltes (mit sämtlichen Personen darin, die dazu beitragen), um zu ermessen, ob die Antragssteller bedürftig genug sind, um geförderten Sozialwohnraum, wovon es ja auch immer nur begrenzte Bestände gibt, zu erhalten. Es könnte ja theoretisch Antragssteller geben, die nur deshalb einen Wohnberechtigungsschein Nordrhein-Westfalen abholen wollten, um billiger zu einer Wohnung zu kommen, obwohl sie mehr verdienen. Vor solchen Versuchen will die öffentliche Hand natürlich den Sozialwohnungsbestand schützen, was der einzige Grund ist, Vermögens- und Einkommensnachweise abzufragen. Jährlich pflegt die Obergrenze an statthaftem Einkommen neu justiert zu werden, um Schritt zu halten mit der Preisentwicklung und Inflation.

Bedingungen beim Antragssteller

So steht die Einkommensgrenze derzeit für eine Person im Haushalt bei 32.672 Euro brutto im Jahr, für zwei Personen sind es 39.360 Euro und eine(n) Alleinerziehende(n) mit Kind ein Jahreseinkommen von 40.544 Euro brutto. Viele Gemeinden bieten auf ihren Webseiten einen Online-Rechner an, um jedem eine Gelegenheit zu geben, selbst auszurechnen, ob man infrage kommt, ehe man selbst zum Amt für eine Antragsstellung geht. Dort gibt es Formulare dafür. Jede Art Einkommen zählt, und es wird zu belegen sein. Bei Beschäftigten sind das Bescheinigungen durch den Arbeitgeber, Selbstständige zeigen die Gewinnaufstellung nach Steuer für das vergangene Jahr vor. Grundlage ist in der Regel, was in den nächsten 12 Monaten an Einkommen erwartet wird. Dazu zählen auch Sozialleistungen, Unterhaltszahlungen, Renten, Miet- und Pachteinnahmen. Nicht anders, wie man sie bei einer Steuererklärung anzugeben hätte. Für diverse Spezialkonditionen, wie Schwerbehinderung, braucht es auch wieder Nachweise.

Bedingungen des Wohnraumes

Der Wohnberechtigungsschein Nordrhein-Westfalen ist Personen vorbehalten, die auf Wohnungssuche sind (und nicht etwa in einer gesicherten Wohnung sitzen und nur mehr Platz wünschen) und konkret dorthin ziehen möchten, wo sie den Antrag stellen. Ausländer aus Ländern außerhalb der EU benötigen eine Aufenthaltsgenehmigung für das kommende Jahr. Der Wohnraum, der für die Antragssteller über den Wohnberechtigungsschein infrage käme, unterliegt ebenfalls Obergrenzen, was ihre Abmessungen angeht. Das wird sowohl in Quadratmetern als auch über die Zimmer-Anzahl ausgedrückt. Eine Person kann bis zu 50 qm in einer 1-Zimmer-Wohnung anmieten, zwei Personen 65 qm mit 2 Zimmern, drei Personen 80 qm mit 3 Zimmern, vier Personen 95 qm mit 4 Zimmern. Für jeden Fall sind bis zu 5 qm Kulanz nach oben möglich. Die Verwendung des Wohnberechtigungsscheines wird also nicht daran scheitern, wenn jetzt für einen Ein-Personen-Haushalt das Mietobjekt 51 qm zählt und damit einen Quadratmeter zu viel.

Der Vermieter von Sozialwohnraum wird danach fragen

Ein einmal erteilter Wohnberechtigungsschein für einen Haushalt ist ein volles Jahr gültig, danach müsste ein neuer beantragt werden. Er wird dem Vermieter des geförderten Sozialwohnraumes übergeben. Er darf nicht ohne diesen Schein vermieten. Für das Land Nordrhein-Westfalen können die Informationen über dieses Portal abgefragt werden: https://www.mhkbd.nrw/themenportal/wohnberechtigungsschein

WBS NRW Antrag anfordern

Wohnberechtigungsschein BerlinWir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein WBS Nordrhein-Westfalen per E-Mail zur Verfügung.

Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.