In Wolfsburg sind Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein sehr gefragt. Die Anzahl derer, die auf eine Sozialwohnung in Wolfsburg Anspruch hätten, übersteigt bei Weitem die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen.
Laut der alle 2 Jahre erhobenen Wohnungsmarktbeobachtung aus dem Jahr 2017 gab es zu diesem Zeitpunkt 1.594 Sozialwohnungen. Ursprünglich lag die Wohnungsanzahl bei 3.400 Wohnungen. Für das Jahr 2025 wird damit gerechnet, dass sich die Zahl der zur Verfügung stehenden Wohnungen noch einmal drastisch auf 613 reduzieren wird. Für eine Stadt mit rund 134.000 Einwohnern herrscht in Wolfsburg im Bereich der öffentlich geförderten Wohnungen schon heute ein gravierender Wohnungsmangel. So werden pro Jahr rund 300 bis 350 Wohnberechtigungsscheine in Wolfsburg neu ausgestellt, das heißt die Zahl der Menschen, die eine Sozialwohnung benötigen, steigt stetig, während sich die Anzahl der infrage kommenden Wohnungen stark reduziert.
Inhaltsverzeichnis
Unternehmen, die in Wolfsburg öffentlich geförderte Wohnungen anbieten
Mit insgesamt 1050 Wohnungen stellt das Unternehmen Neuland die meisten geförderten Wohnungen zur Verfügung. Die Gesellschaft Neuland wurde bereits 1938 gegründet und gehört zu rund 70 Prozent der Stadt Wolfsburg. Die bereitgestellten Wohnungen befinden sich in insgesamt 9 zentral gelegenen Stadtteilen, wozu auch die Stadtmitte gehört. Eines der Neubauprojekte ist das Projekt „Wohnen für alle“. Am Sportplatz in Detmerode entstehen insgesamt 48 neue Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein.
Weitere 294 Wohnungen befinden sich im Wohnpark Reislingen Süd-West. Die Gebäude aus dem Jahr 1997/98 sind alle modern und zeitgemäß ausgestattet und beherbergen 2 bis 4 Zimmerwohnungen. Der Wohnpark Reislingen Süd-West bietet eine ruhige und grüne Umgebung. Trotzdem ist das Stadtzentrum gut erreichbar.
Wohnberechtigungsschein Wolfsburg anfordern
Fordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg per E-Mail an.
Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg beantragen?
Eine öffentlich geförderte Wohnung kann nur mit einem Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Das amtliche Dokument soll sozial schwachen Haushalten eine angemessene Wohnung zu reduzierter Miete ermöglichen. Das niedersächsische Wohnraumfördergesetz (NWoFG) ist bei der Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines in Wolfsburg maßgebend. In erster Linie ist für den Anspruch auf einen WBS das Jahreseinkommen des Antragstellers entscheidend. Bei Paaren oder Familien wird das Jahreseinkommen des gesamten Haushaltes zugrunde gelegt. Werden bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten, kann ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden. Die Einkommensgrenzen zum Erhalt liegen derzeit:
- für einen Einpersonenhaushalt 17.000 Euro im Jahr
- für einen Zweipersonenhaushalt 23.000 Euro im Jahr
- pro Kind können 3.000 Euro zur Einkommensgrenze hinzugerechnet werden
Gehören weitere Personen zum Haushalt, können wie bei Kindern pro Person 3.000 Euro zur Einkommensgrenze addiert werden. Neben dieser allgemeingültigen Regelung lässt der Gesetzgeber auch Härtefallregelungen zu. Diese werden dann aber von Fall zu Fall entschieden.
Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg – nur für bestimmte Wohnungsgrößen
Mit einem Wohnberechtigungsschein erhält der Antragsteller zwar die Berechtigung eine öffentlich geförderte Wohnung mit geringer Miete zu bewohnen, die Wohnungsgröße kann jedoch nicht beliebig ausgewählt werden. Stattdessen ergibt sich die Wohnungsgröße aus der Zahl der Haushaltsangehörigen. So stehen einer Einzelperson maximal 45 m² zu. Zwei Personen können eine Zweizimmerwohnung mit maximal 60 m² bewohnen, während einem drei Personenhaushalt eine Dreizimmerwohnung mit 75 m² Wohnfläche zusteht. Ein Vierpersonenhaushalt darf eine Vierzimmerwohnung mit maximal 90 m² Wohnfläche beanspruchen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person darf die Wohnung einen weiteren Raum mit einer Größe von 15 m² haben.
Verschiedene Wohnberechtigungsscheine
Grundsätzlich ist ein Wohnberechtigungsschein immer nur für ein Jahr gültig. Wer also in Wolfsburg bereits einen Wohnberechtigungsschein bekommen hat, muss jedes Jahr erneut einen Einkommensnachweis erbringen und den WBS erneuern.
Wohnberechtigungsscheine in Wolfsburg gibt es in zwei unterschiedlichen Arten:
- der allgemeine Wohnberechtigungsschein
- der „besondere“ oder „gezielte“ Wohnberechtigungsschein
Bei einem Umzug innerhalb des Stadtgebietes erhält der Antragsteller einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist ebenso innerhalb Niedersachsens beim Umzug von oder nach Wolfsburg notwendig. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein muss immer am alten Wohnort beantragt werden. Wer also von Wolfsburg an einen anderen Ort innerhalb Niedersachsens ziehen möchte, muss den Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg beantragen. Wer hingegen aus einem anderen Ort innerhalb Niedersachsens nach Wolfsburg ziehen möchte, muss den Antrag am alten Wohnort stellen.
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein kann aus verschiedenen Gründen ausgestellt werden. So kann er zum Beispiel gezielt für eine bestimmte Wohnung erstellt werden, wenn durch den Umzug eine öffentlich geförderte Wohnung frei wird. In besonderen Fällen kann in Wolfsburg auch ein Wohnberechtigungsschein mit Dringlichkeit ausgestellt werden. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn die Miete für die bisherige Wohnung aufgrund einer Mieterhöhung nicht mehr bezahlt werden kann und ohne WBS eine Obdachlosigkeit droht.
Wo ein Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg beantragt werden kann
Beantragen kann man einen Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Wolfsburg. Zuständig ist der Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement. Der Geschäftsbereich befindet sich im Erdgeschoss des Rathaus A. Ansprechpartner ist Herr Welter in Zimmer 44. Für eine Beratung ist es sinnvoll vorab um einen Termin zu bitten. Im Formularservice der Stadt Wolfsburg kann man bis jetzt leider keinen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein herunterladen. Das Antragsformular muss daher vor Ort im Rathaus A geholt werden.
Kontakt
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Grundstücks- und Gebäudemanagement
Rathaus A
Porschestr. 49
38440 Wolfsburg
Tel.: 05361 28-2955