Der Wohnberechtigungsschein Wolfsburg ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung in Wolfsburg oder an einem anderen Ort in Niedersachsen beziehen darf. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die passende Wohnungsgröße. Die wichtigsten Regeln ergeben sich aus dem Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung.
Seit dem 1. März 2025 gelten in Niedersachsen höhere Einkommensgrenzen. Dadurch können mehr Haushalte einen Wohnberechtigungsschein erhalten als nach den früheren Grenzwerten. Für Wolfsburg ist das besonders relevant, weil bezahlbarer Wohnraum weiterhin stark nachgefragt ist. Die Stadt Wolfsburg weist in ihrer aktuellen Mietmarktanalyse darauf hin, dass die Nachfrage nach Wohnraum hoch bleibt und besonders günstige Wohnungen bei Neuvermietungen seltener werden.
Wohnberechtigungsschein Wolfsburg: wofür er benötigt wird
Ein Wohnberechtigungsschein, häufig kurz WBS genannt, berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Solche Wohnungen sind für Haushalte vorgesehen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Der WBS ersetzt keinen Mietvertrag und garantiert keine konkrete Wohnung. Er ist aber die zentrale Voraussetzung, wenn eine Wohnung mit Belegungsbindung nur an berechtigte Haushalte vergeben werden darf.
In Wolfsburg kann der Wohnberechtigungsschein vor allem bei der Suche nach geförderten Mietwohnungen wichtig sein. Das betrifft Wohnungen unterschiedlicher Größen, je nachdem, wie viele Personen zum Haushalt gehören. Maßgeblich ist nicht allein die gewünschte Wohnfläche, sondern die angemessene Wohnungsgröße nach den niedersächsischen Vorgaben.
Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg?
Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren anrechenbares Gesamtjahreseinkommen innerhalb der in Niedersachsen geltenden Einkommensgrenzen liegt. Zum Haushalt zählen die Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Dazu gehören neben der antragstellenden Person zum Beispiel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und weitere haushaltsangehörige Personen nach den gesetzlichen Vorgaben.
Auch Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit können berechtigt sein, wenn sie die übrigen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Aufenthaltsberechtigung vorliegt. Nach den Informationen der Stadt Wolfsburg wird eine Aufenthaltserlaubnis mit einer Mindestgültigkeit von einem Jahr berücksichtigt.
Ob die Einkommensgrenze eingehalten wird, richtet sich nicht einfach nach dem Bruttoeinkommen. Grundlage ist das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Bei der Berechnung werden nach der DVO-NWoFG bestimmte Einkünfte, Werbungskosten, Freibeträge und pauschale Abzüge berücksichtigt. Die gesetzlichen Einkommensgrenzen entsprechen deshalb eher einem Netto-Richtwert; im Einzelfall kann das tatsächliche Bruttoeinkommen deutlich darüber liegen.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Wolfsburg
Die folgenden Einkommensgrenzen gelten in Niedersachsen seit dem 1. März 2025. Sie ersetzen die früheren Werte von 17.000 Euro für Einpersonenhaushalte und 23.000 Euro für Zweipersonenhaushalte.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 21.250 Euro |
| 2 Personen | 28.750 Euro |
| 3 Personen | 32.500 Euro |
| 4 Personen | 36.250 Euro |
| 5 Personen | 40.000 Euro |
| Jede weitere Person | zusätzlich 3.750 Euro |
| Jedes Kind im Sinne des § 32 EStG | zusätzlich 3.750 Euro |
Wichtig ist der Kinderzuschlag: Ein Kind zählt zunächst als Haushaltsmitglied. Zusätzlich erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes berücksichtigungsfähige Kind noch einmal um 3.750 Euro. Dadurch ergeben sich in Familienhaushalten höhere Grenzen als bei gleich großen Haushalten ohne Kinder.
| Beispielhaushalt | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 erwachsene Person und 1 Kind | 32.500 Euro |
| 2 Erwachsene und 1 Kind | 36.250 Euro |
| 1 erwachsene Person und 2 Kinder | 40.000 Euro |
| 2 Erwachsene und 2 Kinder | 43.750 Euro |
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Wolfsburg angemessen?
Der Wohnberechtigungsschein Wolfsburg ist immer mit einer angemessenen Wohnungsgröße verbunden. Die Größe richtet sich in erster Linie nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Eine größere Wohnung kann nur in besonderen Fällen berücksichtigt werden, zum Beispiel bei bestimmten persönlichen oder gesundheitlichen Gründen.
| Haushaltsmitglieder | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 75 m² |
| 4 Personen | bis 85 m² |
| 5 Personen | bis 95 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich 10 m² |
In Einzelfällen können zusätzliche 10 m² berücksichtigt werden. Die Stadt Wolfsburg nennt dafür insbesondere alleinerziehende Personen mit Kind bis 18 Jahre, Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent sowie Personen ab Pflegegrad 2.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In Niedersachsen wird zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einem gezielten beziehungsweise objektbezogenen Wohnberechtigungsschein unterschieden. Ein allgemeiner WBS weist nach, dass der Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Er gilt in Niedersachsen und wird in der Regel für ein Jahr ausgestellt.
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein kann für eine bestimmte geförderte Wohnung relevant sein. Das ist vor allem dann wichtig, wenn die Wohnung besondere Belegungsbindungen hat oder nur an bestimmte Haushalte vergeben werden darf. Deshalb reicht es nicht immer, irgendeinen WBS zu besitzen. Entscheidend ist, ob der konkrete Wohnberechtigungsschein zur jeweiligen Wohnung passt.
Geförderte Wohnungen und Wohnungsmarkt in Wolfsburg
Geförderte Wohnungen werden in Wolfsburg von verschiedenen Wohnungsunternehmen und Vermietern angeboten. Eine wichtige Rolle spielt dabei die lokale Wohnungswirtschaft, unter anderem die NEULAND Wohnungsgesellschaft. Ob aktuell passende Wohnungen verfügbar sind, hängt jedoch immer von Angebot, Haushaltsgröße, Wohnungsbindung und persönlicher Berechtigung ab.
Die Stadt Wolfsburg verfolgt das Ziel, bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern. Im 2026 vorgestellten Handlungsrahmen für geförderten Mietwohnraum ist vorgesehen, dass bei bestimmten Wohnbauvorhaben ab zehn Mietwohnungen grundsätzlich ein Mindestanteil von 25 Prozent der Wohneinheiten als geförderter Wohnraum berücksichtigt wird. Bei Projekten mit bis zu 79 Wohnungen kann dieser Anteil flexibel bis auf 100 Prozent erhöht werden.
Die aktuelle Mietmarktanalyse der Stadt zeigt außerdem: Die durchschnittliche Bestandsmiete lag 2025 bei 7,00 Euro pro Quadratmeter, bei Neuvermietungen bei 8,00 Euro pro Quadratmeter. Der Leerstand stieg leicht auf 1,2 Prozent, blieb damit aber weiterhin unter dem Wert, der für einen entspannten Wohnungsmarkt nötig wäre. Für WBS-berechtigte Haushalte bedeutet das: Der Wohnberechtigungsschein ist ein wichtiger Zugangsnachweis, aber passende Wohnungen können weiterhin knapp sein.
Rechtsgrundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Wolfsburg sind § 3 NWoFG für die Einkommensgrenzen, § 4 NWoFG für die Wohnungsgröße und § 8 NWoFG für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins. Ergänzend regelt die DVO-NWoFG, wie das Einkommen ermittelt wird. Maßgeblich sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Prüfung.
Die zuständige Stelle kann in besonderen Einzelfällen von Einkommensgrenzen, Wohnungsgröße oder Zweckbindung abweichen. Solche Ausnahmen kommen zum Beispiel in Betracht, wenn eine besondere Härte vermieden werden soll oder wenn besondere persönliche Bedürfnisse vorliegen. Ein automatischer Anspruch auf eine Ausnahme besteht jedoch nicht.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Wolfsburg
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein in Wolfsburg gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen grundsätzlich für ein Jahr. Danach muss erneut geprüft werden, ob die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Gilt der Wolfsburger WBS nur in Wolfsburg?
Der Wohnberechtigungsschein gilt für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Ob eine konkrete Wohnung bezogen werden darf, hängt zusätzlich von der Wohnungsbindung, der passenden Wohnungsgröße und den Angaben im WBS ab.
Welche Einkommensgrenze gilt für eine alleinstehende Person?
Für einen Einpersonenhaushalt gilt seit dem 1. März 2025 eine jährliche Einkommensgrenze von 21.250 Euro. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach den niedersächsischen Berechnungsregeln.
Welche Wohnfläche ist für eine Person angemessen?
Für eine Person gelten in Wolfsburg bis zu 50 m² als angemessene Wohnfläche. Für zwei Personen sind es bis zu 60 m², für drei Personen bis zu 75 m².
Kann eine größere Wohnung möglich sein?
Ja, in bestimmten Einzelfällen kann zusätzlicher Wohnflächenbedarf anerkannt werden. In Wolfsburg werden unter anderem Alleinerziehende mit Kind bis 18 Jahre, schwerbehinderte Personen ab einem Grad der Behinderung von 50 Prozent und Personen ab Pflegegrad 2 genannt.
Weiterführende Informationen
- Niedersächsisches Wirtschafts- und Bauministerium: Wohnberechtigung in Sozialwohnungen
- Niedersächsisches Wirtschafts- und Bauministerium: Erhöhung der Einkommensgrenzen zum 1. März 2025
- Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz im Vorschrifteninformationssystem Niedersachsen
- Stadt Wolfsburg: Handlungsrahmen für geförderten Mietwohnraum
- Stadt Wolfsburg: Mietmarktanalyse 2026
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