Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es Wohnungen, welche aufgrund von Gesetzten staatliche Fördermittel erhalten. Diese subventionierten Mietwohnungen sind für Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) vorgesehen. Potenzielle Mieter erhalten keine Wohnung zugewiesen, sondern lediglich die Berechtigung, eine vergünstigte Wohnung zu beziehen. In Niedersachsen gibt es bestimmte Voraussetzungen für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins. Zudem sind die Berechtigung maximal auf ein Jahr befristet und nur innerhalb von Niedersachsen gültig.

Anspruchsberechtigte für den Wohnberechtigungsschein Niedersachsen

Anspruchsberechtigt in Niedersachsen sind alle Personengruppen, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Diese Grenzen definiert der § 3 NWoFG (Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz). Auch ausländische Wohnungssuchende haben in Niedersachsen einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein, sofern diese über eine gültige Aufenthaltsgenehmigung verfügen.

Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen in Niedersachsen

In Niedersachsen existieren verschiedene Einkommensgrenzen für unterschiedliche Personengruppen. Näheres regelt das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz. Zudem legt der Wohnberechtigungsschein auch fest, wie groß die geförderte Wohnung sein darf. So ist im Bundesland Niedersachsen für eine Person eine Quadratmeteranzahl von bis zu 50 vorgesehen. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sind bis zu 60 qm angedacht. Drei Personen teilen sich eine Wohnung von bis zu 75 qm. Für jede weitere Person sind zusätzlich weitere 10 qm eingeplant. Es liegen in Niedersachsen für verschiedene Personengruppen unterschiedliche Einkommensgrenzen vor. Das Bundesland unterscheidet zwischen Rentnern, Arbeitslosen, Arbeitnehmern und Beamten. Grundsätzlich gilt für einen Angestellten folgende Nettobeiträge:

  • – Ein Ein-Personen-Haushalt hat eine Einkommensgrenze von 17.000 Euro.
  • – Bei einem Zwei-Personen-Haushalt gilt eine Einkommensgrenze von 23.000 Euro.
  • – Eine alleinerziehende Person mit einem Kind hat eine Einkommensgrenze von 26.000 Euro.
  • – Für eine alleinerziehende Person mit zwei Kindern gilt eine Einkommensgrenze von 32.000 Euro.
  • – Ein Ehepaar mit einem Kind hat eine Einkommensgrenze von 29.000 Euro.
  • – Ein Ehepaar mit zwei Kindern hat eine Einkommensgrenze von 35.000 Euro.

Wie wird das Einkommen berechnet?

Die Berechnung des Gesamteinkommens in Niedersachsen erfolgt durch pauschale Abzüge. Die Berechnung am Beispiel einer alleinstehenden Person verdeutlicht dies: Das anrechenbare Jahreseinkommen ergibt sich aus dem durchschnittlichen Jahresbrutto abzüglich einer Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro. Des Weiteren zieht das Land Niedersachsen weitere 30 Prozent als Pauschale ab. Darin enthalten: Steuerbeiträge sowie die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Liegt das anrechenbare Jahreseinkommen unter der Grenze von 17.000 Euro, hat eine alleinstehende Person, wenn diese die weiteren Voraussetzungen erfüllt, einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen.

Welche Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein Niedersachsen benötigt?

Damit Sie in Niedersachsen einen Wohnberechtigungsschein beantragen können, benötigen Sie entsprechende Unterlagen. Dazu zählen:

– Der Personalausweis oder Reisepass.
– Einkommensnachweise des Antragstellers und seiner Haushaltsangehörigen.
– Falls zutreffend, die Geburtsurkunden des Kindes oder der Kinder.
– Falls zutreffend gegebenenfalls den Schwerbehindertenausweis.
– Bei verheirateten Paaren gegebenenfalls die Heiratsurkunde.

Im Landkreis Friesland werden weitere Unterlagen benötigt, diese stehen auf der offiziellen Seite des Serviceportals Niedersachsens zum Download bereit. Dazu zählen unter anderem:

– Der Schwerbehindertenausweis bei einem Grad ab 50 Prozent.
– Der Mutterpass.
– Einkommensnachweise des Antragstellers und der Haushaltsangehörigen sowie
– Angaben zum Vermögen des Antragstellers.

Wie und wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?

Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins sind die Wohnungs- und Sozialämter der Landkreise, selbstständigen Städte und Gemeinden sowie den kreisfreien Städten zuständig. Auf der Seite des Serviceportals Niedersachsens erhalten Sie hierzu weiterführende Informationen. Auch auf den Webseiten der Gemeinden und Städte stehen zusätzliche Informationen für Sie bereit. Der Landkreis Friesland stellt im Serviceportal Niedersachsen wichtige Unterlagen für den Download zur Verfügung. Damit die Antragsbearbeitung zügig vonstattengeht, ist es ratsam, die erforderlichen Unterlagen sorgfältig vorzubereiten.

Sonstige Informationen zum Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen

Die Beantragung und Berechtigung für einen Wohnberechtigungsschein in Niedersachsen ist kostenpflichtig. Im Landkreis Friesland liegen die Kosten beispielsweise für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines bei 18,00 EUR. In Niedersachsen sind Maklercourtagen und Provisionen für geförderte Wohnungen nicht vorgesehen.

WBS Niedersachsen Antrag anfordern

Wohnberechtigungsschein BerlinWir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein WBS Niedersachsen per E-Mail zur Verfügung.

Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.