Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Hanau

wohnberechtigungsschein-hanauDer Wohnberechtigungsschein Hanau ist für viele Wohnungssuchende der zentrale Nachweis, wenn sie eine öffentlich geförderte Wohnung in der Stadt beziehen möchten. Entscheidend sind das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder, der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland und die passende Wohnungsgröße. Ein WBS ersetzt keine Wohnungssuche und garantiert keine Sozialwohnung, ist aber häufig die Voraussetzung, damit ein Mietvertrag für geförderten Wohnraum überhaupt abgeschlossen werden darf.

Für Hanau ist eine Besonderheit wichtig: Die Stadt gehört nach der hessischen Sozialwohnungsüberlassungsverordnung zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Deshalb geht es bei einer Sozialwohnung in Hanau nicht nur um einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein, sondern regelmäßig auch um die Registrierung beziehungsweise Bewerbung als wohnungssuchender Haushalt bei der zuständigen Stelle der Stadt. Umgangssprachlich wird dennoch meist vom WBS Hanau gesprochen.

Hanau ist seit dem 1. Januar 2026 kreisfreie Stadt und gehört damit nicht mehr zum Main-Kinzig-Kreis. Die Brüder-Grimm-Stadt zählt mehr als 100.000 Einwohner und ist nach Angaben der Stadt Hessens kleinste Großstadt. Die Lage im Rhein-Main-Gebiet, die Nähe zu Frankfurt und die gute Verkehrsanbindung sorgen dafür, dass bezahlbarer Wohnraum in Hanau weiterhin stark nachgefragt ist.

Wohnberechtigungsschein Hanau: Wofür wird der WBS benötigt?

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist in Hessen der Nachweis, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine geförderte Mietwohnung erfüllt. Geförderte Wohnungen unterliegen einer Belegungsbindung. Sie dürfen also nur an Haushalte vergeben werden, deren Einkommen innerhalb der maßgeblichen Grenzen liegt. Zusätzlich besteht bei vielen geförderten Wohnungen eine Mietpreisbindung. Die Miete darf dann nicht frei wie am allgemeinen Wohnungsmarkt festgelegt werden.

Der WBS enthält Angaben zu den berechtigten Personen, zur Einhaltung der Einkommensgrenzen, zur zulässigen Wohnfläche und gegebenenfalls zu besonderen Wohnbedarfen. Beim Abschluss des Mietvertrags muss der Nachweis dem Vermieter vorgelegt werden. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung einer bestimmten Wohnung entsteht dadurch aber nicht.

Wichtig ist auch die Abgrenzung zum Wohngeld. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Sozialwohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen betreffen bezahlbares Wohnen, sind aber rechtlich und praktisch unterschiedliche Verfahren.

Sozialwohnung in Hanau: Registrierung statt nur allgemeiner WBS

Hanau ist in der Anlage zur hessischen Sozialwohnungsüberlassungsverordnung als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. In solchen Gemeinden gilt ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein für die konkrete Wohnungsvergabe grundsätzlich nicht allein. Wer in Hanau eine Sozialwohnung beziehen möchte, muss sich bei der Stadt als wohnungssuchender Haushalt für geförderten Wohnraum erfassen lassen.

Die Prüfung der Wohnberechtigung erfolgt dabei nach den hessischen Vorgaben. Maßgeblich sind vor allem das Einkommen, die Haushaltsgröße, die persönlichen Verhältnisse und die Frage, welche Wohnungsgröße angemessen ist. Für Wohnungssuchende bedeutet das: Der Begriff Wohnberechtigungsschein Hanau beschreibt in der Praxis meist die Wohnberechtigungsprüfung und die Bewerbung um öffentlich geförderten Wohnraum bei der Stadt Hanau.

Wohnungsmarkt und geförderter Wohnraum in Hanau

Der Wohnungsmarkt in Hanau ist durch die Lage im Rhein-Main-Gebiet angespannt. Die Stadt wächst, ist wirtschaftlich gut angebunden und übernimmt seit der Kreisfreiheit zusätzliche Aufgaben direkt vor Ort. Für Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Familien, Studierende, Auszubildende, Rentner, Menschen mit Behinderung und Personen in schwierigen Wohnsituationen kann eine geförderte Wohnung deshalb besonders wichtig sein.

Das Land Hessen hat im Programmjahr 2025 nach Angaben der Landesregierung Fördermittel für insgesamt 5.216 Wohnungen und Wohnplätze im sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Direkt gefördert wurden 3.432 Wohnungen und Wohnplätze, darunter neue Sozialwohnungen, modernisierte Bestände sowie Wohnplätze für Studierende und Auszubildende. Diese Entwicklung ist auch für Städte wie Hanau relevant, weil der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Verdichtungsräumen hoch bleibt.

In Hanau gehört die Baugesellschaft Hanau GmbH zu den wichtigsten Wohnungsunternehmen. Nach eigenen Angaben vermietet und verwaltet sie mehr als 4.250 Wohnungen sowie 50 Gewerbeeinheiten. Zum Angebot gehören freifinanzierte und öffentlich geförderte Wohnungen. Für Wohnungssuchende bedeutet das: Ein Wohnberechtigungsschein Hanau beziehungsweise die Registrierung für geförderten Wohnraum kann den Zugang zu Teilen dieses Wohnungsbestandes eröffnen, ersetzt aber nicht die konkrete Wohnungsvermittlung.

Wohnberechtigungsschein Hanau Antrag anfordern

antrag-wohnberechtigungsschein-wbs-hanauWir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Hanau per E-Mail zur Verfügung. Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein in Hanau?

Ob ein Haushalt einen Wohnberechtigungsschein beziehungsweise eine Wohnberechtigung für Sozialwohnungen in Hanau erhalten kann, hängt nicht allein vom Bruttoeinkommen ab. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Berechnung richtet sich nach den Vorschriften des Hessischen Wohnraumfördergesetzes. Je nach persönlicher Situation können Frei- und Abzugsbeträge eine Rolle spielen, etwa bei anerkannter Schwerbehinderung, Pflegegrad oder besonderen Haushaltskonstellationen.

Grundsätzlich kommen unter anderem Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Familien mit Kindern, Rentner, Studierende, Auszubildende, arbeitslose Personen, Menschen mit Behinderung und von Wohnungsverlust bedrohte Haushalte in Betracht. Entscheidend bleibt aber immer die konkrete Prüfung durch die zuständige Stelle.

Wichtige Voraussetzungen im Überblick

Voraussetzung Bedeutung für den WBS Hanau
Einkommen Das anrechenbare Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Haushaltsgröße Die Zahl der Haushaltsmitglieder bestimmt die Einkommensgrenze und die angemessene Wohnungsgröße.
Aufenthalt Erforderlich ist ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt in Deutschland. Bei ausländischen Antragstellern wird regelmäßig eine gültige Aufenthaltserlaubnis benötigt.
Volljährigkeit Minderjährige benötigen grundsätzlich die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Wohnbedarf Bei besonderen Lebenslagen können zusätzliche Angaben wichtig sein, zum Beispiel bei Behinderung, Pflegebedarf oder drohendem Wohnungsverlust.

Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Hessen 2026

Für Hanau gelten die hessischen Einkommensgrenzen. Nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministeriums und des Verwaltungsportals Hessen wurden die Grenzen zum 1. Januar 2026 angepasst. Die Bekanntmachung erfolgte im Staatsanzeiger für das Land Hessen, Ausgabe Nr. 47/2025, Seite 1324. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Lohnabrechnung.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze pro Jahr Hinweis
1 Person 20.146 Euro Grundgrenze für einen Einpersonenhaushalt
2 Personen 30.565 Euro Grundgrenze für einen Zweipersonenhaushalt
3 Personen 37.513 Euro 30.565 Euro plus 6.948 Euro
4 Personen 44.461 Euro 30.565 Euro plus zweimal 6.948 Euro
Jede weitere Person plus 6.948 Euro Erhöhung je weiterer zum Haushalt rechnender Person
Jedes zum Haushalt rechnende Kind zusätzlich plus 924 Euro Kinder zählen als Haushaltsmitglieder; der Kinderbetrag kommt zusätzlich hinzu

Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind gilt als Zweipersonenhaushalt. Die Grenze liegt deshalb bei 30.565 Euro plus 924 Euro Kinderzuschlag, also bei 31.489 Euro jährlich. Bei zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Grenze bei 37.513 Euro plus 924 Euro, also bei 38.437 Euro jährlich.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Hanau vorgesehen?

Die passende Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. In der hessischen sozialen Mietwohnraumförderung werden als Regelwohnflächen 45 Quadratmeter für eine Person, 60 Quadratmeter für zwei Personen und 12 Quadratmeter zusätzlich für jede weitere Person genannt. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen weist außerdem darauf hin, dass die förderungsfähige Wohnfläche in begründeten Fällen erhöht werden kann, etwa bei Maßnahmen im Gebäudebestand, bei Baulückenschließungen oder bei rollstuhlgerechten Wohnungen.

Haushalt Regelwohnfläche Einordnung
1 Person bis 45 m² typische Größe für einen Einpersonenhaushalt
2 Personen bis 60 m² typische Größe für Paare oder einen Elternteil mit Kind
3 Personen bis 72 m² 60 m² plus 12 m² für die dritte Person
4 Personen bis 84 m² 60 m² plus zweimal 12 m²
Jede weitere Person plus 12 m² Erhöhung je zusätzlicher Person

Die konkrete Wohnberechtigung weist die zulässige Wohnfläche beziehungsweise Wohnungsgröße aus. Eine Sozialwohnung darf diese Vorgaben grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich und hängen von den Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Unterlagen werden für den Wohnberechtigungsschein Hanau benötigt?

Die zuständige Stelle prüft den Antrag erst abschließend, wenn die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Welche Nachweise im Einzelfall verlangt werden, hängt von Einkommen, Haushaltszusammensetzung und persönlicher Situation ab. Das Verwaltungsportal Hessen nennt für den Wohnberechtigungsschein insbesondere Identitätsnachweise und Einkommensunterlagen.

Unterlage Wann sie wichtig ist
Personalausweis oder Reisepass Zum Nachweis der Identität aller relevanten Haushaltsmitglieder.
Aufenthaltstitel Bei ausländischen Antragstellern, wenn keine deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit vorliegt.
Einkommenserklärung Für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen.
Lohnabrechnungen, Lohnsteuerbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid Zur Prüfung des anrechenbaren Jahreseinkommens.
Rentenbescheid, BAföG-Bescheid oder Leistungsbescheid Bei Rentnern, Studierenden, Auszubildenden oder Leistungsbeziehern.
Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegegrad Wenn besondere Freibeträge oder ein besonderer Wohnbedarf geltend gemacht werden.

Diese Übersicht ist nicht abschließend. Die Stadt kann weitere Nachweise anfordern, wenn sie für die Prüfung der Wohnberechtigung erforderlich sind.

Gültigkeit, Bearbeitungsdauer und Kosten

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Hessen in der Regel zwölf Monate. Wenn keine wesentlichen Einkommensänderungen zu erwarten sind, kann er unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu zwei Jahre erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ein WBS kann außerdem nur für den Bezug einer Sozialwohnung genutzt werden.

Die Bearbeitungsdauer lässt sich nicht pauschal angeben. Sie hängt vom Antragsumfang, von der konkreten Haushaltslage und davon ab, ob alle Unterlagen vollständig vorliegen. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei.

Fehlbelegungsabgabe in Hanau

Hanau gehört zu den hessischen Gemeinden, in denen die Fehlbelegungsabgabe erhoben wird. Das betrifft nicht den erstmaligen Anspruch auf eine Sozialwohnung, sondern die spätere Situation während eines bestehenden Mietverhältnisses in gefördertem Wohnraum. Wenn sich das Einkommen deutlich verbessert, kann eine Abgabe entstehen. Für Erst- oder Neuberechnungen gelten seit dem 1. Januar 2026 die folgenden Werte.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze Beginn der Abgabepflicht ab 20 % Überschreitung
Alleinstehend 20.146 Euro 24.175 Euro
2 Personen 30.565 Euro 36.678 Euro
3 Personen 37.513 Euro 45.016 Euro
4 Personen 44.461 Euro 53.353 Euro
Jede weitere Person plus 6.948 Euro plus 8.338 Euro
Jedes Kind zusätzlich plus 924 Euro plus 1.109 Euro

Die Fehlbelegungsabgabe soll verhindern, dass der Vorteil einer subventionierten Sozialmiete dauerhaft bei Haushalten verbleibt, deren Einkommen die maßgeblichen Grenzen inzwischen deutlich übersteigt. Wer beim Einzug wohnberechtigt war, bleibt während des Mietverhältnisses grundsätzlich nutzungsberechtigt. Die Abgabe bedeutet daher nicht automatisch den Verlust der Wohnung.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Hanau

Gilt ein Wohnberechtigungsschein Hanau automatisch für jede Sozialwohnung?

Nein. Der WBS beziehungsweise die Wohnberechtigungsprüfung bestätigt nur die grundsätzliche Berechtigung. Einzelne geförderte Wohnungen können bestimmten Gruppen vorbehalten sein, etwa Senioren, Studierenden, Haushalten mit Kindern oder Menschen mit Behinderung. In Hanau ist wegen des erhöhten Wohnungsbedarfs außerdem die Registrierung als wohnungssuchender Haushalt bei der Stadt besonders wichtig.

Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für eine alleinstehende Person in Hanau?

Für einen Einpersonenhaushalt liegt die hessische Einkommensgrenze seit dem 1. Januar 2026 bei 20.146 Euro jährlich. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht einfach das Bruttoeinkommen.

Wie groß darf eine Sozialwohnung mit WBS in Hanau sein?

Als Regelwohnfläche werden in der hessischen sozialen Mietwohnraumförderung bis 45 Quadratmeter für eine Person, bis 60 Quadratmeter für zwei Personen und zusätzlich 12 Quadratmeter je weiterer Person genannt. Die konkrete Wohnberechtigung weist die zulässige Wohnungsgröße aus.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein in Hessen gültig?

In der Regel gilt ein Wohnberechtigungsschein zwölf Monate. Sofern keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind, kann er in Hessen unter bestimmten Voraussetzungen für bis zu zwei Jahre erteilt werden.

Kostet der Wohnberechtigungsschein in Hanau eine Gebühr?

Nein. Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei.

 

 

Kontakt

Zuständig für Fragen zum Wohnberechtigungsschein beziehungsweise zur Bewerbung um geförderten Wohnraum in Hanau ist nach den offiziellen Angaben der Stadt Hanau und des Verwaltungsportals Hessen die städtische Wohnhilfen- beziehungsweise Wohngeldstelle im Sozialforum.

Stadt Hanau – Amt für Wohnhilfen / Wohngeldbehörde
Willy-Brandt-Straße 23 (Sozialforum)
63450 Hanau

Telefon: 06181 / 2950-2106
Fax: 06181 / 2950-4017
E-Mail: sozial-wohnhilfen@hanau.de

Sprechzeiten nach Terminvereinbarung:

Wochentag Sprechzeiten
Dienstag 08:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr
Mittwoch 08:30–12:00 Uhr
Donnerstag 08:30–12:00 Uhr und 13:30–15:30 Uhr

Nach den Angaben im Verwaltungsportal Hessen ist ein Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung vorgesehen. Die Stadt Hanau nennt für das Amt für Wohnhilfen außerdem die Adresse im Sozialforum und die Öffnungszeiten ab dem 2. Februar 2026.

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