Wer in Gießen eine geförderte Wohnung oder Sozialwohnung beziehen möchte, braucht in der Regel einen Wohnberechtigungsschein beziehungsweise die in Gießen verwendete Registrierungsbestätigung. Die Bescheinigung weist nach, dass der Haushalt die Voraussetzungen für öffentlich geförderten Wohnraum erfüllt. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Einkommen, die Haushaltsgröße, der gewöhnliche Aufenthalt und die Vorgaben des Landes Hessen sowie der Stadt Gießen.
Gießen ist als Universitätsstadt, Hochschulstandort und wachsender Wohnort besonders gefragt. Gerade Studierende, Alleinstehende, Familien mit geringem Einkommen, ältere Menschen und Haushalte mit besonderem Wohnbedarf suchen bezahlbare Wohnungen. Für öffentlich geförderte Wohnungen reicht eine normale Bewerbung beim Vermieter meist nicht aus: Der Haushalt muss nachweisen können, dass er zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt ist.
Wohnberechtigungsschein Gießen: Was aktuell gilt
Die Stadt Gießen weist darauf hin, dass in Gießen die Registrierungsbestätigung den klassischen Wohnberechtigungsschein ersetzt. Bereits ausgestellte Wohnberechtigungsscheine bleiben bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit bestehen. Wer neu eine Sozialwohnung in Gießen sucht, sollte sich deshalb bei der Stadt als wohnungssuchender Haushalt registrieren lassen.
Rechtlich beruht der Wohnberechtigungsschein in Hessen insbesondere auf dem Hessischen Wohnraumfördergesetz. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zu den berechtigten Personen, zur Einhaltung der Einkommensgrenzen, zur angemessenen Wohnfläche und zur Zahl der Wohnräume. Ein Anspruch auf eine konkrete Wohnung entsteht dadurch nicht. Die Bescheinigung ist vielmehr die Voraussetzung, um sich um eine belegungsgebundene Wohnung bewerben zu können.
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Wohnungsmarkt und Sozialer Wohnungsbau in Gießen
Der Wohnungsmarkt in Gießen ist durch die Lage in Mittelhessen, die Justus-Liebig-Universität, die Technische Hochschule Mittelhessen und weitere Bildungseinrichtungen stark geprägt. Viele Haushalte konkurrieren um kleine und bezahlbare Wohnungen. Besonders gefragt sind Wohnungen für Singles, Studierende, Familien mit begrenztem Einkommen und Menschen mit besonderen Anforderungen, etwa barrierearme Wohnungen.
In Gießen gibt es mehrere Wohnungsbaugesellschaften und Anbieter, die öffentlich geförderten Wohnraum vermieten. Die Stadt verweist in ihren Informationen darauf, dass eine Registrierungsbestätigung beziehungsweise ein Wohnberechtigungsschein zum Bezug einer belegungsgebundenen Mietwohnung berechtigt. Die eigentliche Vermietung erfolgt jedoch über die jeweiligen Wohnungsunternehmen. Deshalb ist es sinnvoll, neben der Registrierung bei der Stadt auch die Bewerbungswege der örtlichen Vermieter zu prüfen.
Gießen erlebt derzeit einen Bauboom. Obwohl seit 2022 permanent neue Wohnungen und auch Sozialwohnungen fertiggestellt werden, kann die Nachfrage nicht gedeckt werden. Gießen ist nun einmal Universitätsstadt, und die Studierenden benötigen günstigen Wohnraum. Für 2023 ist die Fertigstellung von insgesamt 50 Sozialwohnungen am Alten Flughafen geplant, 34 Wohneinheiten sollen in der Weserstraße entstehen. Danach wird das alte Motorpool-Gelände auf der Philosophenhöhe bebaut, hier sind weitere 100 Sozialwohnungen geplant. In und um Gießen herum stehen weitere erschlossene Gebiete zur Verfügung. Die Stadt hat bereits durchblicken lassen, dass der (soziale) Wohnungsbau neben der Klimakrise der Hauptschwerpunkt der Stadtpolitik ist. Ob der infolge der zahlreichen Zuziehenden stets hohe Bedarf dadurch gedeckt werden kann, bleibt allerdings offen.
Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung in Gießen?
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein beziehungsweise eine Registrierungsbestätigung kommt in Betracht, wenn der Haushalt bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Dazu gehört vor allem, dass das anrechenbare Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Außerdem muss der Aufenthalt in Deutschland auf Dauer angelegt sein. Bei Personen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit ist in der Regel eine gültige Aufenthaltserlaubnis erforderlich.
Nach dem Verwaltungsportal Hessen gehören zu den Voraussetzungen unter anderem Volljährigkeit oder das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters, ein nicht nur vorübergehender Aufenthalt in Deutschland und die Einhaltung der Einkommensgrenze. Zusätzlich können Freibeträge und Abzugsbeträge berücksichtigt werden, etwa bei anerkannter Schwerbehinderung oder Pflegegrad.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Gießen 2026
Für Hessen gelten seit der Anpassung zum 1. Januar 2026 neue Einkommensgrenzen. Das Hessische Ministerium nennt für den Bezug einer Sozialwohnung für geringe Einkommen folgende Werte. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen des gesamten Haushalts; die konkrete Berechnung kann wegen Freibeträgen und Abzügen vom einfachen Jahresbrutto abweichen.
| Haushalt | Einkommensgrenze jährlich | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 20.146 Euro | Grenze für einen Einpersonenhaushalt |
| 2 Personen | 30.565 Euro | Grenze für einen Zweipersonenhaushalt |
| jede weitere Person | zusätzlich 6.948 Euro | Erhöhung je weiterer zum Haushalt rechnender Person |
| jedes Kind | zusätzlich 924 Euro | zusätzliche Erhöhung je zum Haushalt rechnendem Kind |
Stand der Einkommensgrenzen: 1. Januar 2026. Die Anpassung erfolgt in Hessen im Abstand von drei Jahren und wurde im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt gemacht. Da die Behörde das anrechenbare Einkommen prüft, sollten Antragsteller ihre Einkommensnachweise vollständig einreichen und im Zweifel vorab beim Fachdienst Wohnen nachfragen.
Beantragung und Registrierung in Gießen
In Gemeinden mit erhöhtem Wohnungsbedarf kann nach hessischem Recht eine besondere Registrierung als wohnungssuchender Haushalt erforderlich sein. Für Gießen ist deshalb besonders wichtig: Wer eine öffentlich geförderte Wohnung in der Stadt sucht, sollte nicht nur allgemein nach einem Wohnberechtigungsschein fragen, sondern die Registrierung für Sozialwohnungen bei der Stadt Gießen klären.
Zuständig ist das Amt für soziale Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, Fachdienst Wohnen. Die Stadt nennt für die telefonische Antragstellung die Rufnummern 0641 306-2741 und 0641 306-1827 sowie die E-Mail-Adresse wohnen@giessen.de. Im Verfahren werden die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse geprüft. Außerdem kann die Dringlichkeit der Wohnungssuche eine Rolle spielen.
| Schritt | Was passiert? | Worauf achten? |
|---|---|---|
| 1. Kontakt aufnehmen | Anfrage beim Fachdienst Wohnen der Stadt Gießen | Telefonzeiten und E-Mail-Adresse der Stadt nutzen |
| 2. Antrag vorbereiten | Persönliche Daten, Haushaltsangaben und Einkommensnachweise zusammenstellen | Alle Haushaltsmitglieder und Einkommensarten angeben |
| 3. Unterlagen einreichen | Die Stadt prüft Antrag, Einkommen und Voraussetzungen | Fehlende Unterlagen verzögern die Bearbeitung |
| 4. Bescheid erhalten | Bei positiver Prüfung wird die Berechtigung beziehungsweise Registrierung bestätigt | Bescheinigung bei Bewerbungen für Sozialwohnungen bereithalten |
Gültigkeit, Wohnungsgröße und Vergabe
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Hessen grundsätzlich zwölf Monate. Wenn keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind, kann er nach den Angaben des Verwaltungsportals Hessen für die Dauer von zwei Jahren erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Die Wohnung, die bezogen werden soll, darf die in der Bescheinigung angegebene maximale Wohnungsgröße grundsätzlich nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen kann eine Überschreitung der Wohnfläche oder Zimmerzahl zugelassen werden. Auch besondere Bedarfe können berücksichtigt werden, zum Beispiel bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, höherem Alter, kinderreichen Haushalten oder anderen besonderen Lebenslagen.
Wichtig ist außerdem: Der Wohnberechtigungsschein oder die Registrierungsbestätigung ist keine Wohnungszusage. Die Vergabe einer konkreten Sozialwohnung erfolgt über die Vermieter beziehungsweise Wohnungsunternehmen. In Gießen kann die Dringlichkeit der Wohnungssuche im Rahmen der Registrierung eine Rolle spielen.
Benötigte Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein Gießen
Welche Unterlagen im Einzelfall benötigt werden, hängt von der persönlichen Situation des Haushalts ab. Die folgende Übersicht fasst typische Nachweise zusammen, die bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins beziehungsweise einer Registrierungsbestätigung in Hessen verlangt werden können.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen: Nachweis über den Aufenthaltstitel, soweit erforderlich
- Einkommenserklärung für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen
- Lohnabrechnungen, Lohnsteuerjahresbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid
- Nachweise über Renten, Bürgergeld, Sozialhilfe, BAföG oder andere Leistungen
- Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden
- Geburtsurkunden der Kinder, falls Kinder zum Haushalt gehören
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Unterhaltsansprüche, falls einschlägig
- Schwerbehindertenausweis, Pflegegradnachweis oder ärztliche Unterlagen, wenn besondere Wohnbedarfe geltend gemacht werden
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn sie für die Prüfung des Einzelfalls notwendig sind. Antragsteller sollten Kopien für die eigenen Unterlagen aufbewahren.
Kosten für den Wohnberechtigungsschein in Gießen
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei. Das gilt nach den Angaben des Verwaltungsportals Hessen auch für die Prüfung durch die zuständige Gemeinde. Veraltete Angaben zu Gebühren oder Hinweise auf andere Städte sind für Gießen nicht maßgeblich.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein Gießen
Heißt es in Gießen Wohnberechtigungsschein oder Registrierungsbestätigung?
Die Stadt Gießen weist darauf hin, dass die Registrierungsbestätigung den Wohnberechtigungsschein in Gießen ersetzt. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird trotzdem häufig weiter vom Wohnberechtigungsschein oder WBS gesprochen.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In Hessen gilt der Wohnberechtigungsschein grundsätzlich zwölf Monate. Wenn keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind, kann er für zwei Jahre erteilt werden.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein beziehungsweise die Registrierungsbestätigung berechtigt zur Bewerbung um eine geförderte Wohnung. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung entsteht dadurch nicht.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026 in Gießen?
Für Hessen gelten seit dem 1. Januar 2026 als Grundgrenzen 20.146 Euro jährlich für eine Person und 30.565 Euro jährlich für zwei Personen. Für jede weitere Person kommen 6.948 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich 924 Euro. Entscheidend ist das anrechenbare Einkommen.
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Gießen?
Zuständig ist das Amt für soziale Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen, Fachdienst Wohnen, Berliner Platz 1, 35390 Gießen.
Kontakt
Für den Wohnberechtigungsschein beziehungsweise die Registrierung für Sozialwohnungen ist in Gießen das Amt für soziale Angelegenheiten der Universitätsstadt Gießen zuständig. Für konkrete Fragen zur Antragstellung sollten die offiziellen Kontaktwege der Stadt genutzt werden.
| Bereich | Angabe |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Universitätsstadt Gießen, Amt für soziale Angelegenheiten, Fachdienst Wohnen |
| Anschrift | Berliner Platz 1, 35390 Gießen |
| Telefon Amt | 0641 306-2008 |
| Telefonische Antragstellung | 0641 306-2741 oder 0641 306-1827 |
| wohnen@giessen.de | |
| Telefonzeiten Wohnberechtigungsschein | Montag und Freitag 8:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13:00 bis 14:30 Uhr |
| Öffnungszeiten Amt | Montag, Mittwoch und Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr; Termine nach telefonischer Vereinbarung |
| Offizielle Informationsseite | Stadt Gießen |

