Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Gießen

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Die mittelhessische Universitätsstadt Gießen liegt in unmittelbarer Nähe zu Marburg, Fulda, Siegen, Friedberg, Bad Nauheim und Limburg an der Lahn. Neben der Justus-Liebig-Universität bietet Gießen drei Hochschulen (Technik, Theologie und Polizei/Verwaltung) sowie eine Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen für Flüchtlinge. Die geographische Lage von Gießen am Ufer der Lahn ist angenehm, die Stadt erstreckt sich über etwa 40 Quadratkilometer und hat ungefähr 65.000 Einwohner/-innen (Kernstadt, mit Stadtteilen mehr). Gießen gilt als Bildungszentrum in Hessen, zieht insbesondere Studierende an und ist interkulturell geprägt. Wirtschaftlich ist Gießen aufgrund der hier ansässigen Unternehmen ebenfalls interessant. Insbesondere durch die Hochschulen und die Universität kommen immer wieder junge Menschen in die Stadt. Wer sich für eine Sozialwohnung interessiert, benötigt einen Wohnberechtigungsschein in Gießen.

Die Einwohnerzahlen steigen in Gießen kontinuierlich, wobei der überwiegende Teil der Haushalte von Singles bewohnt wird. Als sich die amerikanischen Streitkräfte in den vergangenen Dekaden langsam aus den deutschen Städten zurückzogen, wurde auch in Gießen ein großes Areal frei. Das hat die Stadt aufgekauft, es wird entwickelt. Bislang ist vor allem die „Automeile“ bekannt, zahlreiche Autohäuser konnten hier eine Niederlassung eröffnen.

Wohnungsmarkt in Gießen

Die Immobilienpreise sind in Gießen in den letzten Jahren fortlaufend gestiegen, wie eigentlich überall in Deutschland. Allerdings liegt die Stadt nach wie vor unter dem deutschen Durchschnitt und insbesondere unter dem noch einmal etwas höheren hessischen Durchschnitt. Der Mietspiegel sieht ähnlich angenehm aus, wobei Wohnungen mit etwa 30 Quadratmeter Grundfläche den höchsten Mietpreis pro Quadratmeter aufweisen. Aber das ist bundesweit der Fall, Gießen ist im Vergleich immer noch sehr kostengünstig.

Gießen erlebt derzeit einen Bauboom. Obwohl seit 2022 permanent neue Wohnungen und auch Sozialwohnungen fertiggestellt werden, kann die Nachfrage nicht gedeckt werden. Gießen ist nun einmal Universitätsstadt, und die Studierenden benötigen günstigen Wohnraum. Für 2023 ist die Fertigstellung von insgesamt 50 Sozialwohnungen am Alten Flughafen geplant, 34 Wohneinheiten sollen in der Weserstraße entstehen. Danach wird das alte Motorpool-Gelände auf der Philosophenhöhe bebaut, hier sind weitere 100 Sozialwohnungen geplant. In und um Gießen herum stehen weitere erschlossene Gebiete zur Verfügung. Die Stadt hat bereits durchblicken lassen, dass der (soziale) Wohnungsbau neben der Klimakrise der Hauptschwerpunkt der Stadtpolitik ist. Ob der infolge der zahlreichen Zuziehenden stets hohe Bedarf dadurch gedeckt werden kann, bleibt allerdings offen.

Wer hat Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Bei einer Sozialwohnung handelt es sich um eine sogenannte belegungsgebundene Mietwohnung. Zum Bezug berechtigt der Wohnberechtigungsschein. Diese Formalität soll sicherstellen, dass nur Wohnungssuchende in so eine von Steuermitteln subventionierte Wohnung kommen, wenn der Bedarf auch tatsächlich da ist. Wichtig: Auch wenn sich die wirtschaftliche Lage der Mieter und Mieterinnen ändert, bleibt das Mietverhältnis bei einer Sozialwohnung bestehen. Der Wohnberechtigungsschein „verfällt“ dann also nicht plötzlich. Gegebenenfalls muss aber eine Abgabe geleistet werden, wenn sich die finanzielle Situation nachhaltig und enorm verbessert. Das soll sicherstellen, dass erstens die Leistungsfähigkeit der Betroffenen immer fair berücksichtigt ist und dass zweitens kein ungerechtfertigter Subventionsvorteil entsteht.

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer Wohnung in angemessener Größe und unter Berücksichtigung der persönlichen Bedürfnisse. Es kann also bei Bedarf eine barrierefreie Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Der Schein ist in Hessen jeweils ein Jahr lang gültig und muss dann neu beantragt werden.

Wohnberechtigungsschein Gießen anfordern

antrag-wohnberechtigungsschein-wbs-gießenFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gießen per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Beantragung des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein in Gießen kann telefonisch oder per E-Mail beantragt werden. Die Kontaktdaten sind der Website der Stadt Gießen zu entnehmen, zuständig ist das Amt für soziale Angelegenheiten am Berliner Platz 1. Die allgemeine Telefonnummer des Amts ist die 0641 306-2008, die E-Mail-Adresse lautet auf wohnen@giessen.de.

Wer sich an diese Stelle wendet, muss verschiedene Fragen zur Situation und zur Wohnungssuche beantworten. Anschließend verschickt das Amt per Post oder E-Mail den Antrag, der ausgefüllt werden muss. Diesem Schreiben liegt auch eine Liste aller zusätzlich benötigten Dokumente bei. Ist der Antrag ausgefüllt, sollten Wohnungssuchende unbedingt eine Kopie aller Unterlagen machen, bevor der ganze Dokumentenstapel per Post an das Amt für soziale Angelegenheiten am Berliner Platz 1 in 35390 Gießen geht. Weitere Infos zum Wohnberechtigungsschein Gießen.

Voraussetzungen

Einen Wohnberechtigungsschein in Gießen erhält man natürlich nicht einfach so, sondern es muss ein Nachweis erbracht werden, dass man tatsächlich berechtigt ist. Das anrechenbare Einkommen muss unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegen. Wie hoch genau diese Grenze angesetzt ist, hängt davon ab, wie viele Personen zum Haushalt gehören. Derzeit (Stand Februar 2023) liegt die Einkommensgrenze für einen Einpersonenhaushalt bei 16.351,00 Euro jährlich, bei einem Zweipersonenhalt bei 24.807,00 Euro jährlich und für jede weitere Person im Haushalt bei zusätzlichen 5.639,00 Euro jährlich. Bei Kindern wird das anders berechnet, hier kommen je Kind weitere 650,00 Euro jährlich zur Grenze hinzu. Zum Jahreseinkommen werden alle Einkommen der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder gerechnet.

Benötigte Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein

Für den Wohnberechtigungsschein Gießen werden neben dem ausgefüllten Antrag die folgenden Unterlagen benötigt:

– Personalausweis, gegebenenfalls Reisepass
– Nachweise über die Einkommen, beispielsweise die letzte Gehaltsabrechnung, Einkommenssteuerbescheid oder EÜR etc.
– falls Kinder involviert sind: Geburtsurkunden und Nachweise über Unterhaltsleistungen
– gegebenenfalls Nachweise über Behinderungen und/oder Pflegebedürftigkeit

Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines in Flensburg in 2023 beträgt 0,- Euro.

Kontakt


 
Stadtverwaltung Gießen
Berliner Platz 1
35390 Gießen

Telefonnummer: 0641 306-2008
E-Mail:wohnen@giessen.de

Das Amt für soziale Angelegenheiten kann jederzeit per E-Mail kontaktiert werden. Die Stadt Gießen weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Angabe einer Telefonnummer und Rückrufbitte per E-Mail schnell Kontakt aufgenommen wird. Persönliche Termine können online gebucht werden, aber die Kontaktaufnahme per E-Mail unter wohnen@giessen.de wird präferiert.