Wenn Sie in Hessen wohnen und mit dem Gedanken spielen, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen, gibt es bestimmte Voraussetzungen. Der Wohnberechtigungsschein Hessen ermöglicht es Ihnen, dass Sie in eine geförderte Wohnung einziehen können. Solche Sozialwohnungen sind vom Staat durch Steuermittel bezuschusst. Bei einer deutlichen Verbesserung der finanziellen Lage heißt dies nicht automatisch, dass Sie die bezuschusste Wohnung wieder verlassen müssen. Allerdings ist es möglich, dass die Subventionen dadurch wegfallen. Die Zahlung der regulären Miete erfolgt dann durch eigene finanzielle Mittel. In Hessen hat der Wohnberechtigungsschein nach der erfolgreichen Beantragung eine Gültigkeit von einem Jahr. Sofern keine nennenswerten Änderungen bezüglich der Einkommenshöhe zu erwarten sind, kann der Berechtigungsschein für zwei Jahre durch die Behörde gewährt werden. Ansonsten ist nach Ablauf eines Jahres eine erneute Antragstellung notwendig. Zudem ist ein in Hessen ausgestellter Wohnberechtigungsschein nur für dieses Bundesland gültig. Rechtsgrundlage bezüglich der Ausgestaltung des Wohnberechtigungsscheins ist das hessische Wohnraumfördergesetz.
Wer ist in Hessen anspruchsberechtigt?
Wer in Hessen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreitet, hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein. Diese Einkommensgrenzen werden alle drei Jahre an die Veränderung der Verbraucherpreise angepasst und im hessischen Staatsanzeiger veröffentlicht. Die letzte Anpassung fand Anfang dieses Jahres statt.
Wie lauten die Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen für einen Wohnberechtigungsschein in Hessen?
In Hessen haben folgende Personengruppen, in Abhängigkeit der im Haushalt lebenden Personen, Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein:
| Haushalt / Zuschlag | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| Einpersonenhaushalt | 18.166,00 Euro |
| Mehrpersonenhaushalt | bis zu 27.561,00 Euro |
| Jede weitere erwachsene Person | zusätzlich 6.265,00 Euro |
| Jedes Kind | zusätzlich 833,00 Euro |
Eine angenehme Wohnungsgröße in Hessen richtet sich ebenfalls nach der Zahl der Haushaltsmitglieder:
| Haushaltsgröße | Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | 50 qm |
| 2 Personen | zwei Zimmer oder 60 qm |
| 3 Personen | drei Zimmer oder bis zu 75 qm |
| Jede weitere Person | zusätzlich 10 qm Wohnfläche |
Wie wird das Einkommen in Hessen berechnet?
In der Fassung vom 13. Dezember 2012 des hessischen Wohnraumfördergesetzes ist die Berechnung des Einkommens laut § 6 Absatz 1 folgendermaßen definiert: Maßgebendes jährliches Einkommen ist das Gesamteinkommen des Haushalts. Dieses ist beispielsweise durch Einkommensteuerbescheide oder in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung von Selbständigen ersichtlich. Zum Gesamteinkommen zählen laut § 6 Absatz 2 nach dem HWoFG unter anderem auch die folgenden Beiträge:
- Pauschal besteuerter Arbeitslohn
- ausländische Einkünfte
- Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz sowie
- der steuerfreie Betrag von Versorgungsbezügen.
Welche Unterlagen werden für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins in Hessen benötigt?
Für die Beantragung des Wohnberechtigungsscheins in Hessen sind verschiedene Dokumente notwendig. Dazu zählen:
| Unterlage | Hinweis |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | zur Identifikation |
| Nachweis über das Gesamteinkommen | für alle Personen, die in die Wohnung einziehen möchten; möglich sind etwa der letzte Einkommensteuerbescheid, die Einkommensteuererklärung oder eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung bei Selbständigen |
| Sonstige Einkommensnachweise | zum Beispiel Nachweise aus Kapitaleinkünften |
| Weitere Dokumente | gegebenenfalls Geburtsurkunden der Kinder, Nachweis über Unterhaltsleistungen und Nachweise zur Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit |
Wie und wo erhalten Sie einen Wohnberechtigungsschein in Hessen?
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen möchten, ist es notwendig, dass Sie sich an die entsprechenden Stellen wenden. In Hessen sind das die Wohnungsbehörden der Stadt- oder Gemeindeverwaltungen. Einige Behörden stellen Ihnen Online Unterlagen für den Wohnberechtigungsschein zur Verfügung. Dazu zählen laut dem Verwaltungsportal Hessen, einer offiziellen Internetseite, die folgenden Gemeinden und Städte:
- Bad Hersfeld
- Herborn
- Kelsterbach
- Rödermark sowie
- Vellmar.
Für einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein in Hessen sind alle hessischen Wohnungsbehörden gleichermaßen zuständig. Für eine geförderte Wohnung in einer bestimmten Stadt oder einer Gemeinde sind die dort vertretenen, hessischen Wohnungsbehörden zuständig.
Sonstige Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Hessen
In Hessen ist die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins kostenfrei. Zudem sind Maklergebühren und Provisionen in diesem Bundesland nicht zulässig.
