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Wohmarktsituation und Anspruch auf Wohngeld
Esslingen am Neckar befindet sich in südöstlicher Richtung zur baden-württembergischen Landeshauptstadt Stuttgart. Dies ist neben der ältesten zusammenhängenden Zeile von Fachwerkhäusern aber nur ein weiterer Grund, der die Menschen in die Stadt führt. Wer hier wohnen und arbeiten möchte, ist auf einen bezahlbaren Wohnraum angewiesen. Doch der ist – wie in vielen anderen deutschen Städten auch – in Esslingen am Neckar knapp.
Der folgende Text gibt Aufschluss über die aktuelle Wohnmarktsituation in Esslingen am Neckar und zeigt, wie sich der soziale Wohnungsbau entwickeln kann. Abschließend erfahren Sie, wo Sie Ihren Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar beantragen können.
Eine kurze Beschreibung der aktuellen Wohnmarktsituation
Schon seit der zweiten Jahreshälfte 2022 konnten Beobachter auf dem Immobilienmarkt in Esslingen feststellen, dass die Preise für Immobilien und die Mieten zurückgingen. Obwohl dies im Regelfall zu einem Anstieg der Immobilienkäufe führt, veränderte sich die Esslinger Wohnmarktsituation weiter zum Negativen. Ein Grund besteht sicherlich darin, dass die Leute in der derzeitigen wirtschaftlichen Lage nicht über die finanziellen Mittel verfügen, sich ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen. Viele Menschen ändern daher ihre Meinung und mieten eine Immobilie an. Doch auch hier können nur die Interessenten mithalten, die über ein entsprechendes Einkommen verfügen.
Wer nur über geringe Mittel verfügt, ist auf eine zusätzliche Unterstützung angewiesen. Diese ermöglicht Ihnen die Stadt Esslingen mit der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins. Hierfür gilt es bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen und beim Bürgerservice – soziales Wohnen einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Mit einem Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar ist es Ihnen auch möglich, nach einer Wohnung zu suchen, die dem sozialen Wohnungsbau zuzuordnen ist.
Wohnberechtigungsschein Esslingen anfordern
Wir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Esslingen per E-Mail zur Verfügung.
Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Wie entwickelt sich der soziale Wohnungsbau in Esslingen am Neckar?
In eine Wohnung, die dem sozialen Wohnungsbau zuzuordnen ist, darf nur eine wohnberechtigte Person einziehen. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, können Sie von der Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Esslingen am Neckar profitieren. Hier sind mehrere Wohnungsbaugesellschaften an dem Projekt »Sozialer Wohnungsbau« beteiligt. Die Landesvorschriften zu den Belegungsbindungen (nur mit Wohnberechtigungsschein) und zur Mietpreisbindung werden von den Vermietern eingehalten.
Um in einer Wohnung, die dem sozialen Wohnungsbau zuzuordnen ist, zu wohnen, müssen Sie einen Wohnberechtigungsschein in Esslingen vorlegen. Den Antrag stellen Sie bei der zuständigen Stelle der Stadtverwaltung Esslingen.
Gibt es für den sozialen Wohnungsbau in Esslingen am Neckar eine Förderung?
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Immobilienprojekte, für die ein Wohnberechtigungsschein in Esslingen erforderlich ist. Überdies hat die Stadt Esslingen mit dem Projekt »Soziale Stadt« auch ein eigenes Förderprogramm entwickelt, um der Wohnungsnot im allgemeinen und dem sozialen Wohnungsbau im Besonderen die Stirn zu bieten.
Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar: Wie stellen Sie erfolgreich einen Antrag?
Wenn Sie einen Antrag auf den Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar stellen möchten, müssen Sie auf der Suche nach einer Wohnung sein und mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausländische Mitbürger können den Antrag stellen, wenn sie über eine Aufenthaltsgenehmigung verfügen, die für mindestens ein Jahr gültig ist.
Zu den weiteren Voraussetzungen, die für einen positiven Bescheid auf den Wohnberechtigungsschein erforderlich sind, gehört das Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen. Die Behörden gehen bei der Ermittlung der Anspruchsvoraussetzungen von den jährlichen Gesamteinkommen eines Haushalts aus. Dabei legt die zuständige Stelle das Einkommen zugrunde, das der Antragsteller im Monat der Antragstellung und in den kommenden 11 Monaten zu erwarten hat.
Setzt sich beispielsweise ein Haushalt auf zwei Personen zusammen, deren Gesamteinkommen im Laufe des kommenden Jahres voraussichtlich nicht über den Betrag von 52.700 Euro steigen wird, kann der Antrag bei der zuständigen Stelle der Stadt Esslingen am Neckar gestellt werden. Der Genehmigung dieses Antrags steht nichts entgegen, wenn die Haushaltsangehörigen die anderen Voraussetzungen erfüllen.
Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar: An welche Stelle wenden Sie sich?
Um den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar zu stellen, wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice für soziales Wohnen. Dort wird geprüft, ob Sie die Voraussetzungen für die Anspruchsberechtigung erfüllen. Ist dies der Fall, werden Sie im nächsten Schritt zu einem Termin geladen. Zu diesem Termin bringen Sie bitte die folgenden Unterlagen mit:
- Ihren Personalausweis oder einen anderen Identitätsnachweis, z. B. Reisepass
- Belege über Ihr regelmäßiges Einkommen (z. B. Gehaltsabrechnungen und Belege über eventuelle Sonderzuwendungen)
- Ihren Antrag auf den Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar
- Letzter Einkommensteuerbescheid oder Ihre Einkommensteuererklärung
- Gegebenenfalls einen Schwerbehindertenausweis oder einen Mutterpass
Sie haben Fragen oder wünschen noch weiter über Ihren Antrag auf eine Wohnberechtigung in Esslingen am Neckar informiert zu werden. Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu der Stadt Esslingen am Neckar auf.
Kosten
Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines in Esslingen beträgt in 2023 0,- Euro.
Kontakt
Beblinger Straße 3
73728 Esslingen am Neckar
Gebäude Behördenzentrum Beblinger Straße 3
Raum 212
Telefon: 0711 35 12-24 57
E-Mail: bürgerservice-soziales@esslingen.de
Öffnungszeiten
Die Telefonzentrale der Stadt Esslingen am Neckar ist an den folgenden Tagen unter der Nummer 0711 35 12-0 erreichbar:
Montag bis Mittwoch: 07:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Donnerstag: 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr – 12:00 Uhr