Diejenigen, die sich keine Mietpreise auf dem freien Wohnungsmarkt leisten können, weil ihr Einkommen zu niedrig sind, haben Anspruch auf Sozialmietwohnungen. Der Wohnberechtigungsschein ist die Eintrittskarte in dieses geschützte Segment des Wohnungsmietmarktes. Er soll verhindern, dass sich Mieter diese Wohnungen greifen, ohne dafür berechtigt zu sein, was wiederum für die wirklich Bedürftigen die Situation verschärft. Schon beim Bau solcher geförderter Sozialmietwohnungen trat das Land auf den Plan, um durch finanzielle Anreize den Wohnungsbau zu stimulieren. Daran ist aber geknüpft, dass die Wohnungsbaugesellschaft als Eignerin einer geförderten Sozialmietwohnung diese nur vermieten darf, wenn ihr vom Interessenten ein Wohnberechtigungsschein vorgezeigt werden kann.
Inhaltsverzeichnis
Einkommensgrenzen und besondere Umstände
Jede Gemeinde in Baden-Württemberg kann Wohnberechtigungsscheine ausstellen, wenn ihr die Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann. Dafür händigt sie Antragsformulare aus. Wenig überraschend ist ein Wohnberechtigungsschein Bamberg auf eine Gültigkeitsdauer befristet: ein Jahr. Der Wohnberechtigungsschein ist nicht beliebig, sondern auf den Antragssteller und seine Wohngemeinschaft zugeschnitten, für die er einen beantragt. Für alle Mitglieder wird ein Jahreseinkommen ermittelt, das für Antragsmonat und folgende elf Monate zu erwarten ist. Ohne verlässliche Angaben (etwa bei Selbstständigen) kann auch das Einkommen der zurückliegenden zwölf Monate, in Form des steuerlich anerkannten Gewinns, untersucht werden. Dafür wird die Gemeinde Belege sehen wollen. Die Obergrenze liegt derzeit für zwei Personen im Haushalt bei 55.250 Euro im Jahr, bei drei Personen bei 64.250 Euro und bei vier Personen 73.250 Euro. Ist darunter ein Schwerbehinderter, erhöht sich nochmals die Obergrenze. Die Ermittlung der Einkommensverhältnisse erfordert Transparenz in allen Belangen, auch falls man Renten bezieht, etwas verpachtet oder Kapitalvermögen besitzt, steuerfreie Einkünfte hat. Unterhaltsleistungen interessieren die Gemeinde ebenfalls, sowohl abgeführte als auch bezogene. Beim Antrag kann vermerkt werden, ob man obdachlos war, in Strafhaft einsaß oder eine Suchtkrankheit hatte, da es dafür nochmals gesonderten Sozialwohnraum gibt, der anderen Bewerbern nicht offensteht. Auch als älterer Mensch ab 60 Jahren kann man Ansprüche geltend machen, die nicht für jeden beliebigen Antragssteller erhältlich sind. Das Ziel ist, Nachteilen für diese Personengruppen auf dem ‚freien Markt‘ aufzufangen und ihnen entgegenzuwirken, um keine Härtefälle entstehen zu lassen.
Wohnfläche orientiert sich an Haushaltsgröße
Der Sozialwohnraum, der über einen Wohnberechtigungsschein Bamberg zu bekommen ist, wird limitiert in einer Größe, die sich auf die Personenanzahl im Haushalt bezieht. So kann eine alleinstehende Person nicht erwarten, mehr als 45 qm Gesamtwohnfläche über einen Schein zu bekommen. Für zwei Personen sind es maximal 60 qm in bis zu zwei Wohnräumen, drei Personen teilen sich bis 75 qm auf 3 Wohnräumen. Alleinerziehende können ein extra Zimmer geltend machen, um ein eigenes Schlafzimmer zu haben. Diese Größenangaben beziehen sich auf das Förderjahr, aus dem der Sozialwohnungsbau stammt (mit den damals geltenden Bestimmungen). Ab Förderjahr 2009 kommt im Prinzip bei gleicher Gesamtwohnfläche je ein Zimmer für die Beurteilung als angemessene Größe hinzu. Sonderfälle bei der Berechnung ergeben sich weiter für Schwerbehinderte, barrierefreie Wohnungen, oder betreute Seniorenwohnungen. Ausländische Antragssteller werden Dokumente einzureichen haben, die ihren Aufenthaltsstatus (ab einem Jahr genehmigt) klären. Diese Art Förderung ist nicht gedacht für vorübergehendes Wohnen in Baden-Württemberg, man muss schon die Absicht haben, sich dauerhaft niederzulassen. Der Antrag kann aber von außerhalb gestellt werden, bei der Gemeinde, wo man zu wohnen beabsichtigt. Der Antragssteller muss tatsächlich auf der Wohnungssuche sein.
Die Gemeinde als zuständige Stelle für die Antragsstellung kennt die Kriterien für Einkommensgrenzen und die maximalen Größen an Wohnraum, für die sie Wohnberechtigungsscheine ausstellen dürfen. Übrigens sind bis zu 5 qm Übergröße tolerierbar. Meist wird die Berechnung von Einkommensgrenzen jährlich neu vorgenommen, um Faktoren wie Inflation und Preisentwicklung usw. einzubeziehen, mit denen Haushalte konfrontiert werden.
Weiterführende Informationen
Für Baden-Württemberg geltende Bestimmungen werden aufgezeigt auf der Seite des Landes.
WBS Baden-Württemberg Antrag anfordern
Wir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein per E-Mail zur Verfügung.
Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.