Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Zwickau

Wohnberechtigungsschein Stadt ZwickauDie Grundlage für die Entstehung verfügbarer Wohnungen und ein geeignetes Wohnumfeld ist in Zwickau das Städtebauliche Entwicklungskonzept (SEKo). Dieses bringt in der sächsischen Stadt denkmalgeschützte Gebäude und Naturschutzgebiete mit Neubauten und den Anforderungen der modernen Infrastruktur in Einklang. So soll attraktiver Wohnraum in lebenswerter Umgebung für alle erschwinglich sein.

Die Stadt Zwickau zeichnet sich durch einen niedrigen Leerstand aus. Die bestehenden Wohnungen sind größtenteils saniert und wurden im Zuge dessen energetisch aufgewertet und barrierefrei umgestaltet. Dies gilt auch für Wohnraum in den eingemeindeten Stadtteilen, die eher dörflich geprägt sind. Zu den angestrebten Wohnumgebungen der Stadt zählen ausreichende Einkaufsmöglichkeiten, Spiel- und Sportplätze für Kinder sowie Parks und Grünanlagen. Der Ausbau dieser Gegebenheiten wird aktiv von der Stadt gefördert.

Die Wohnmarktsituation in Zwickau: heute und morgen

Den Hautteil der Zwickauer Wohnungen vermietet die Gebäude- und Grundstücksgesellschaft Zwickau mbH (GGZ). Zu ihrem Portfolio gehören etwa 8.000 eigene Wohnungen sowie mehr als 1.000 Wohnungen, die die Gesellschaft für andere verwaltet. Weitere Wohnungen verwalten aktuell die Zwickauer Wohnungsbaugenossenschaft eG (ZWG) und die Westsächsische Wohn- und Baugenossenschaft eG Zwickau (WEWOBAU).

Neben dem allgemeinen Entwicklungskonzept hat Zwickau auch ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) beschlossen. Dieses diskutiert die gewünschte Entwicklung der Automobil- und Robert-Schumann-Stadt bis zum Jahr 2030. Es sieht insbesondere in der Innenstadt sowie in den Vorstädten Entwicklungsbedarf. Dem Konzept nach sollen konsolidierungswürdige Gebiete aufgewertet und brachgefallene sowie brachfallende Areale revitalisiert werden.

Da die Einwohnerzahlen in Zwickau stetig sinken, sind derzeit keine größeren Projekte im Wohnungsbau geplant. Stattdessen werden Wohnungen im Zuge von Sanierungen zurückgebaut und mit Optionen zur Freizeitgestaltung und des Arbeitens kombiniert. Im Rahmen der Sozial-, Gesundheits- und Familienpolitik der Stadt legt Zwickau dabei Wert darauf, alle sozialen Schichten anzusprechen. Deshalb wird bei baulichen Maßnahmen in besonderem Maße auf die Ansprüche sozialer Randgruppen, Ausländer und Personen mit Behinderung geachtet. Auch die Bedürfnisse der älteren Bevölkerung stehen im Vordergrund und die Familienfreundlichkeit der Stadtentwicklung wurde bei der Erarbeitung des Konzepts nicht vernachlässigt. Auf diese Weise sind soziale Wohnungen für Personen mit unterschiedlichsten Ansprüchen garantiert.
Für einige dieser Wohnungen verlangen Vermieter in Zwickau einen Wohnberechtigungsschein, damit diese Personen zugutekommen, die auf sozialen Wohnraum angewiesen sind.

Wohnberechtigungsschein Zwickau anfordern

antrag-wbs-zwickauFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Zwickau per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular im Anschluss entweder online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Wann haben Sie Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein?

Zwickau unterscheidet verschiedene Formen von Wohnberechtigungsscheinen. Generell haben volljährige Bürger einen Anspruch, die rechtlich und tatsächlich für eine Wohnung aufkommen können und diese als ihren Hauptwohnsitz anmelden. Allerdings dürfen sie und die Mitglieder ihres Haushalts bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Außerdem dürfen sie nur Wohnungen einer bestimmten Größe mieten.
Diese Grenzen sind im WoFG in den Paragrafen §9, §20 bis §24 sowie §27 festgelegt. Die Einkommensgrenzen betragen 12.000 Euro pro Jahr für einen Einpersonenhaushalt und 18.000 Euro für einen Zweipersonenhaushalt. Gehören zum Haushalt zusätzliche Personen, erhöht sich die jährliche Einkommensgrenze um 4.100 Euro pro Person, bei Kindern um jeweils 500 Euro.
Die Grenzen für Einkommen und Wohnungsgröße können vernachlässigt werden, sofern es für den Antragsteller oder Mitglieder seines Haushalts eine besondere Härte darstellen würde, den Wohnberechtigungsschein nicht zu erhalten. Auch eine absehbare Erhöhung der Anzahl der Mitglieder des Haushalts sowie besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse werden berücksichtigt.

Den Wohnberechtigungsschein beantragen

Ihren Wohnberechtigungsschein beantragen Sie in Zwickau beim Sachgebiet Wohngeldbehörde des Amts für Familie, Schule und Soziales. Das dazu notwendige Antragsformular sowie einen Vordruck zu Ihrer Einkommenserklärung finden Sie auf der Webseite der Stadt Zwickau Darüber hinaus benötigen Sie bei Antragstellung:

  • Ihren Arbeits- oder Lehrvertrag
  • eine Bescheinigung über Ihren Verdienst oder Ihren Rentenbescheid sowie einen Nachweis einmaliger Bezüge wie Urlaubsgeld oder Abfindungen
  • Einkommens- und Vermögensnachweise für alle Bewohner Ihrer neuen Unterkunft
  • ein gültiges Ausweisdokument sowie eine Vollmacht, falls Sie den Antrag in Vertretung einer anderen Person stellen
  • ein Wohnungsangebot oder Exposé
  • den Miet- oder Nutzungsvertrag Ihrer jetzigen Wohnung
  • sofern zutreffend:
    • einen Mutterpass
    • die Geburtsurkunden Ihrer Kinder
    • die Unterhaltsurkunde
    • einen Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit
    • eine Heiratsurkunde

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags wird zudem eine Verwaltungsgebühr fällig. Diese ist beim Einreichen des Antragsformulars zu entrichten. Die Gebühr für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines in 2023 10,- Euro.

Kontakt


Für die Bearbeitung der Anträge auf den Wohnberechtigungsschein sind in Zwickau die Mitarbeitenden des Sachgebiets Wohngeldbehörde des Amts für Familie, Schule und Soziales zuständig. Diese finden Sie in der Werdauer Straße 62, Haus 4 Eingang D. Die Abteilung ist für Besucher am Dienstag zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 18 Uhr oder am Donnerstag zwischen 9 und 12 Uhr sowie zwischen 13 und 15 Uhr geöffnet. Alternativ nehmen Sie postalisch, per E-Mail oder per Telefon Kontakt unter den folgenden Adressen und Nummern auf:

Postadresse:
PF 20 09 33
08009 Zwickau

Telefon: +49 375 834095
Fax: +49 375 835055
E-Mail: wohngeld@zwickau.de