Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Esslingen am Neckar

Wohnberechtigungsschein esslingen-am-neckarDer Wohnberechtigungsschein Esslingen am Neckar ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen darf. Maßgeblich sind in Baden-Württemberg vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Haushaltsgröße, die zulässige Wohnungsgröße und die Vorgaben des Landeswohnraumförderungsgesetzes Baden-Württemberg.

Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit und kann damit auch in Esslingen am Neckar für passende Sozialmietwohnungen genutzt werden. Er ist höchstens ein Jahr gültig und begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er bestätigt lediglich, dass der Haushalt nach Einkommen, Zusammensetzung und Wohnbedarf grundsätzlich zum Bezug geförderten Mietwohnraums berechtigt ist.

Wohnberechtigungsschein Esslingen am Neckar: Voraussetzungen und Bedeutung

Wohnberechtigt ist ein Haushalt, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird und die geförderte Wohnung nach Wohnfläche und Zahl der Wohnräume zum Haushalt passt. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person, sondern das Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen. Zum Haushalt können neben der antragstellenden Person insbesondere Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Pflegekinder oder andere Personen gehören, wenn sie eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden.

Der Wohnberechtigungsschein wird benötigt, weil Sozialmietwohnungen in Baden-Württemberg Belegungs- und Mietbindungen unterliegen. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen diesen Wohnraum grundsätzlich nur an wohnberechtigte Haushalte überlassen. Der WBS muss deshalb zur Wohnung passen: Eine zu große oder nicht passende geförderte Wohnung kann trotz gültigem Wohnberechtigungsschein ausgeschlossen sein.

Für Esslingen am Neckar ist der Wohnberechtigungsschein besonders relevant, weil bezahlbarer Wohnraum im Raum Stuttgart stark nachgefragt ist. Die Stadt verweist in ihren Wohninformationen darauf, dass geförderte Wohnungen Personen mit geringerem Einkommen vorbehalten sind. Bei Wohnungsnotlagen kann ein aktueller Wohnberechtigungsschein außerdem eine wichtige Rolle spielen, wenn freie Wohnungen berücksichtigt werden, bei denen die Stadt ein Belegungsrecht hat.

Wohnberechtigungsschein Esslingen anfordern

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Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS Esslingen am Neckar 2026

Für den Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar gelten die landesweiten Einkommensgrenzen Baden-Württembergs. Die aktuell veröffentlichten Werte beruhen auf der Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg. Die folgende Tabelle zeigt die Einkommensgrenzen der allgemeinen Mietwohnraumförderung. Stand der Aktualisierung: 28. April 2026.

Haushaltsgröße Einkommensgrenze pro Jahr
1 Person 60.350 Euro
2 Personen 60.350 Euro
3 Personen 69.350 Euro
4 Personen 78.350 Euro
5 Personen 87.350 Euro
6 Personen 96.350 Euro
7 Personen 105.350 Euro
8 Personen 114.350 Euro
9 Personen 123.350 Euro
10 Personen 132.350 Euro

Für größere Haushalte erhöht sich die Einkommensgrenze in der allgemeinen Mietwohnraumförderung um 9.000 Euro je weiterer Person ab der dritten Person. Wichtig ist: Die Tabelle zeigt nicht einfach das ausgezahlte Nettoeinkommen. Maßgeblich ist das nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz ermittelte anrechenbare Jahreseinkommen.

Quelle der Werte: Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg, Einkommensgrenzen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022, Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro, Erlass vom 1. Dezember 2025.

Erhöhte Einkommensgrenzen bei Schwerbehinderung

Bei schwerbehinderten Haushaltsangehörigen können höhere Einkommensgrenzen gelten. Die aktuelle Tabelle des Landes sieht hierfür eine Minderung des Abzugs je schwerbehinderter Person vor. Die folgenden Beispiele beziehen sich ebenfalls auf die allgemeine Mietwohnraumförderung.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr
2 Personen, davon 1 Person schwerbehindert 63.900 Euro
2 Personen, davon 2 Personen schwerbehindert 67.450 Euro
3 Personen, davon 1 Person schwerbehindert 72.900 Euro
3 Personen, davon 2 Personen schwerbehindert 76.450 Euro
4 Personen, davon 1 Person schwerbehindert 81.900 Euro
4 Personen, davon 2 Personen schwerbehindert 85.450 Euro
5 Personen, davon 1 Person schwerbehindert 90.900 Euro
5 Personen, davon 2 Personen schwerbehindert 94.450 Euro

Ob die höhere Grenze im Einzelfall anzusetzen ist, hängt von der konkreten Haushaltszusammensetzung und der gesetzlichen Einkommensermittlung ab. Die Tabellenwerte sind daher eine verlässliche Orientierung, ersetzen aber nicht die Einzelfallprüfung.

Wie das Einkommen für den Wohnberechtigungsschein berechnet wird

Für den Wohnberechtigungsschein Esslingen am Neckar wird das Jahreseinkommen grundsätzlich für alle Haushaltsangehörigen betrachtet. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 12 Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Maßgebend ist bei Mietwohnraum in der Regel das Einkommen, das im maßgeblichen Prüfzeitraum zu erwarten ist. Wenn eine sichere Prognose nicht möglich ist, können auch zurückliegende Einkommensverhältnisse Bedeutung haben.

Einkommensart Grundsatz der Berücksichtigung
Nichtselbständige Arbeit Bruttojahreseinkommen abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten
Selbständige Tätigkeit Steuerlich anerkannter Gewinn
Vermietung, Verpachtung und Kapitalvermögen Überschuss der Einnahmen über die steuerlich anerkannten Werbungskosten
Renten und Pensionen Bezüge abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten
Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Übergangs- und Insolvenzgeld Kann als Einkommen berücksichtigt werden
Unterhaltsleistungen Beim Empfänger grundsätzlich als Einkommen anzusetzen; beim Unterhaltspflichtigen können bestimmte Beträge abziehbar sein

Bestimmte Abzüge und Entlastungen können das anrechenbare Einkommen mindern. Nach den Hinweisen des Ministeriums gelten bei den Werbungskosten aktuell unter anderem Pauschbeträge von 1.230 Euro bei nichtselbständiger Arbeit und 102 Euro bei Einnahmen im Sinne des § 12 Absatz 2 Nummer 4 LWoFG, insbesondere Renten. Für Alleinerziehende kann der steuerliche Entlastungsbetrag berücksichtigt werden; dieser beträgt nach den ministeriellen Hinweisen 4.260 Euro für ein Kind und erhöht sich um 240 Euro für jedes weitere Kind.

Zulässige Wohnungsgröße mit WBS in Esslingen am Neckar

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht zum Bezug jeder beliebigen Sozialmietwohnung. Die Wohnung muss zur Zahl der Haushaltsangehörigen passen. In Baden-Württemberg wird dabei nach Förderjahrgängen unterschieden. Für ältere geförderte Wohnungen und neuere Förderjahrgänge können unterschiedliche Vorgaben zu Wohnfläche und Wohnräumen relevant sein.

Haushaltsgröße Förderjahrgänge bis einschließlich 2008 Förderjahrgänge ab 2009
1 Person bis zu 45 m² bis zu 45 m², bis zu 2 Wohnräume
2 Personen bis zu 60 m² oder 2 Wohnräume bis zu 60 m², bis zu 3 Wohnräume
3 Personen bis zu 75 m² oder 3 Wohnräume bis zu 75 m², bis zu 4 Wohnräume
4 Personen bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume bis zu 90 m², bis zu 5 Wohnräume
5 Personen bis zu 105 m² oder 5 Wohnräume bis zu 105 m², bis zu 6 Wohnräume
jede weitere Person jeweils plus 15 m² oder 1 weiterer Wohnraum jeweils plus 15 m² und 1 weiterer Wohnraum

Nach den landesrechtlichen Hinweisen kann die angemessene Wohnungsgröße unabhängig vom Förderjahrgang um bis zu 5 m² überschritten werden. Zusätzlicher Wohnraumbedarf kann in besonderen Fällen berücksichtigt werden, etwa bei Schwerbehinderung, bei betreuten Seniorenwohnungen, bei barrierefreien Wohnungen, bei Aufnahme einer Pflegeperson oder zur Vermeidung besonderer Härten.

Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Esslingen am Neckar

Esslingen am Neckar setzt beim geförderten Wohnraum auf landesrechtliche Vorgaben und kommunale Instrumente. Das Quotenmodell der Stadt sieht vor, dass bei bestimmten neuen Wohnbauvorhaben mindestens 50 Prozent der neu entstehenden Wohnfläche als geförderter Wohnraum mit abgesenkten Mieten angeboten werden sollen. Auf privaten Flächen greift dieses Modell, wenn durch neues Planungsrecht zusätzliche Wohnfläche entsteht.

Nach den städtischen Informationen soll die Miete des geförderten Wohnraums über einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren mindestens ein Drittel unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auch bei geeigneten städtischen Grundstücken für Geschosswohnungsbau wird das Quotenmodell angewandt. Dadurch soll zusätzlicher preisgünstiger Mietwohnraum entstehen, der Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zugutekommt.

Der Wohnberechtigungsschein ist dabei nur ein Teil der Wohnungssuche. Er öffnet den Zugang zu geförderten Wohnungen, ersetzt aber keine Wohnungszusage. Vermieter entscheiden weiterhin über die konkrete Vermietung, und die Wohnung muss zur im WBS ausgewiesenen Haushaltsgröße passen.

Wohnberechtigungsschein, Wohngeld und Wohnraummanagement: wichtige Unterschiede

Der Wohnberechtigungsschein und das Wohngeld sind zwei verschiedene Leistungen. Der WBS regelt den Zugang zu gefördertem und gebundenem Mietwohnraum. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten und kann unabhängig davon relevant sein, ob eine Wohnung öffentlich gefördert ist oder nicht.

Auch die städtische Wohnungsvermittlung und das Wohnraummanagement sind vom Wohnberechtigungsschein zu unterscheiden. Die Stadt Esslingen weist darauf hin, dass Personen mit Wohnberechtigungsschein in einer Kartei berücksichtigt werden können, wenn sie geringe Chancen auf dem angespannten Wohnungsmarkt haben. Das betrifft insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen, Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente, Geflüchtete oder kinderreiche Familien.

Der WBS ist also ein notwendiger Nachweis für geförderte Wohnungen, aber kein Ersatz für die aktive Wohnungssuche und keine Garantie auf eine bestimmte Sozialwohnung in Esslingen am Neckar.

Rechtsgrundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg

Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. § 15 LWoFG regelt die Überlassung von Mietwohnraum und den Wohnberechtigungsschein. Danach erteilt die zuständige Stelle einen längstens auf ein Jahr befristeten Wohnberechtigungsschein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. § 12 LWoFG regelt die Einkommensermittlung für die Einhaltung der Einkommensgrenze.

Ergänzend sind die Verwaltungsvorschrift Wohnungsbau Baden-Württemberg und die Hinweise des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zu beachten. Die aktuellen Einkommensgrenzen ergeben sich aus der Fortschreibung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro. Für die Wohnungsgröße sind außerdem die landesrechtlichen Vorgaben zur angemessenen Wohnfläche und Wohnraumzahl maßgeblich.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Esslingen am Neckar

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein in Esslingen am Neckar gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg ist höchstens ein Jahr gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er landesweit für passende geförderte Sozialmietwohnungen verwendet werden.

Gilt ein WBS aus Esslingen nur in Esslingen am Neckar?

Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit. Er kann also auch in anderen Gemeinden Baden-Württembergs genutzt werden, wenn die Wohnung zur Haushaltsgröße und zur ausgewiesenen Wohnberechtigung passt.

Hat man mit Wohnberechtigungsschein automatisch Anspruch auf eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur die Berechtigung zum Bezug geförderten Mietwohnraums. Er garantiert keine Wohnung und ersetzt keine Vermietungsentscheidung.

Zählt für den WBS das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen?

Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach dem Landeswohnraumförderungsgesetz. Es wird aus den maßgeblichen Einkünften der Haushaltsangehörigen ermittelt. Dabei können je nach Einkommensart bestimmte Werbungskosten, Pauschbeträge und Entlastungen berücksichtigt werden.

Was passiert, wenn sich das Einkommen nach dem Einzug erhöht?

Nach den Hinweisen des Ministeriums bleibt der berechtigte Bezug einer geförderten Mietwohnung grundsätzlich bestehen, wenn der Haushalt beim Bezug wohnberechtigt war. Spätere Änderungen, etwa ein höheres Einkommen oder Änderungen bei Haushaltsangehörigen, berühren den bereits erfolgten berechtigten Bezug nicht automatisch.

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