Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Stuttgart

Über das Amt für Stadtplanung und Wohnen (bis 2019 Amt für Liegenschaften und Wohnen) kann in Stuttgart ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Ebenso kann nach einem positiven Bescheid die verantwortliche Stelle bei der anschließenden Wohnungssuche helfen. Dazu kann die wohnungssuchende Person, sofern Sie dies beantragt, in die Vormerkdatei aufgenommen werden.

Stuttgart
Blick auf Stuttgart

Die entsprechenden Anträge können im Internet abgerufen werden oder liegen auch an zentralen Stellen der Stadt aus. Wohnungssuchende finden diese Formulare im Rathaus an der Infothek (Eingang Marktplatz), in den Bezirkshäusern der verschiedenen Stadtteile oder auch direkt im Amt für Stadtplanung und Wohnen. In diesem Fall gibt des Weiteren die Abteilung für Wohnraumversorgung weitere Auskünfte.

Alle Formulare zur Wohnungssuche als auch zur Antragsstellung sind auch auf der Seite der Stadt Stuttgart zu finden.

Wohnberechtigungsschein Stuttgart anfordern

Wohnberechtigungsschein Stuttgart

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Die Wohnungsmarktsituation in Stuttgart

Auch Stuttgart ist von dem Phänomen mangelnder Sozialwohnungen betroffen. Aber die Hoffnung lässt sich durch dicke Wolken bereits erblicken. Im vergangenen Jahr wurde damit begonnen, ungenutze Flächen von leerstehenden Büroräumen als Wohnungen umzubauen. Schließlich schaffen neue Bestände an Sozialwohnungen mehr Lebensräume zur erschwinglichen Mietpreisen. Ebenso haben Verantwortliche erkannt, dass ein reiner Neubau an Gebäuden den stetig wachsenden Bedarf an Sozialwohnungen nicht decken kann.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Stuttgart

Um den Wohnberechtigungsschein für Stuttgart zu erhalten, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Antragsteller hat sich bei der örtlich zuständigen Gemeinde zu melden, in der er seinen Wohnsitz hat.
  • Bei Wohnsitz außerhalb von Baden-Württemberg ist die Gemeinde zuständig, in die der Antragsteller ziehen möchte.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein.
  • Wer ausländischer Herkunft ist, muss im Besitz einer mindestens 1-jährigen Aufenthaltsgenehmigung sein.
  • Die Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.

Darüber hinaus wird der Antragsteller in die Vormerkdatei der Stadt aufgenommen. Das bedeutet:

  • Der Antragsteller muss die letzten 3 Jahre ohne Unterbrechung in Stuttgart wohnhaft sein oder einer beruflichen Beschäftigung dort nachgehen.
  • Er muss über ausreichendes Einkommen für Wohnen und Lebensunterhalt verfügen.
  • Das Mindestalter von 25 Jahren darf nicht unterschritten werden (bei Alleinstehenden).

Erforderliche Unterlagen

Nachweise zum Gesamtjahreseinkommen des Haushalts, wie etwa:

  • Lohn-/Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
  • Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre
  • Bescheid über ALG I bzw. ALG II
  • Rentenbescheide
  • BaföG- bzw. Stipendienbescheide
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen
  • Nachweis Krankengeld

Sonstige Nachweise, etwa:

  • Schwerbehindertenausweis/Bescheid Versorgungsamt
  • Reisepass / Aufenthaltserlaubnis ( gilt nur für Angehörige von Nicht-EU-Staaten )

Kontakt

Es empfiehlt sich eine persönliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Amt Stuttgarts. Ebenso empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung.
Über die Seite der Stadt Stuttgart können Sie weitere Informationen erhalten.


Ansprechpartner: Amt für Stadtplanung und Wohnen, Wohnraumversorgung
Adresse: Kienestraße 31, 70174 Stuttgart
Email: wohnungen@stuttgart.de
Telefon: 0711 – 216-91399
Fax: 0711 – 216-91495

Öffnungszeiten

Mo + Mi: 8:30 – 12:30 Uhr
Do: 14:00 – 18:00 Uhr